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   BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07   

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BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07 (https://dejure.org/2007,1755)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07 (https://dejure.org/2007,1755)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07, 9 VR 21.07 (https://dejure.org/2007,1755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 54 Abs. 1, § 80 Abs. 7 Satz 2; ZPO § 42 Abs. 2, §§ 43, 44 Abs. 3
    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Rechtsverstoß; Rechtsfehler; richterliche Entscheidungsfindung; Sachverhaltswürdigung; dienstliche Äußerung; Inhalt; Rechtfertigung; Sachantrag; Antragstellung; Einlassung zur Sache; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 54 Abs. 1, § 80 Abs. 7 Satz 2
    Ablehnungsgesuch; Ablehnungsgesuch; Antragstellung; Antragstellung; Ausschluss; Befangenheit; Befangenheitsantrag; Besorgnis; Besorgnis der Befangenheit; Eilverfahren; Eilverfahren; Einlassung zur Sache; Hauptsacheverfahren; Inhalt; Präklusion; Rechtfertigung; ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendiger Inhalt der dienstlichen Äußerung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters; Auf behauptete Verstöße gegen materielles Recht gestütztes Ablehnungsgesuch; Rüge vermeintlichen Fehlverhaltens bei der Sachverhaltsbeurteilung in einem früheren ...

  • Judicialis

    VwGO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 43; ; ZPO § 44 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht - Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Rechtsverstoß; Rechtsfehler; richterliche Entscheidungsfindung; Sachverhaltswürdigung; dienstliche Äußerung; Inhalt; Rechtfertigung; Sachantrag; Antragstellung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 140
  • DVBl 2007, 1512 (Ls.)
  • DÖV 2008, 881
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Denn eine solche Äußerung würde auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und ist somit jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 77/06

    NZB: Richterablehnung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Dem darin zum Ausdruck kommenden Gedanken der Rechtssicherheit und Prozessökonomie wird nur dann ausreichend Rechnung getragen, wenn die Präklusionswirkung sich auch auf ein anderweitiges Verfahren bezieht, das mit dem ursprünglichen Verfahren, in welchem sich die Partei trotz Kenntnis des geltend gemachten Ablehnungsgrundes bei dem Richter auf die mündliche Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat, in einem rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang steht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - V ZB 193/05 - NJW 2006, 2776 ).
  • BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85

    Ablehnung eines Richters - Besorgnis der Befangenheit - Verlust des

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Dies führt zum Ausschluss des Ablehnungsrechts nicht nur für die weiteren Entscheidungen in dem Eilverfahren, sondern auch mit Wirkung für das Hauptsacheverfahren, weil die Klägerin den Ablehnungsgrund gerade aus der bisherigen Sachbehandlung und der Entscheidung der abgelehnten Richter in dem Eilverfahren herleitet und das Hauptsacheverfahren notwendig im rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit dem Eilverfahren steht (vgl. BGH a.a.O. S. 2777; BFH, Beschluss vom 15. April 1987 - IX B 99/85 - BFHE 149, 424 = DB 1987, 1976, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Denn eine solche Äußerung würde auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und ist somit jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ).
  • BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96

    Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81

    Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie - wofür hier nichts ersichtlich ist - nicht offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 , Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 , stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 B 71.91

    Verfahrensrüge Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07
    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie - wofür hier nichts ersichtlich ist - nicht offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 , Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 , stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1218/22

    Vertagung in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

    vgl. nur BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1883/22 -, juris, Rn. 18, und vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 -, BVerfGK 15, 111, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2023 - 10 C 4.22 -, juris, Rn. 5, vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 -, NVwZ 2022, 884, juris, Rn. 20, vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 87, juris, Rn. 5, und vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 u. a. -, NVwZ-RR 2008, 140, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2020 - 4 E 695/20 -, juris, Rn. 2.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 2017 - 6 B 47.17 -, juris, Rn. 18, und vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 -, NVwZ-RR 2008, 140, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2008 - 20 B 2062/07.AK -, juris, Rn. 86.

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Gerechtfertigt ist die Ablehnung jedoch dann, wenn die richterliche Entscheidung oder Handlung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint (MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 42 Rn. 28, 30 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 2008, 140).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Die dienstliche Äußerung dient der weiteren Sachaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn - wie vorliegend - der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06 - BVerfGK 11, 62 Rn. 61; BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 5 und vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 - Buchholz 303 § 43 ZPO Nr. 1).

    Soweit der Kläger meint, einen solchen Umstand aus einer vermeintlichen Fehlerhaftigkeit früherer Entscheidungen herleiten zu können, verkennt er, dass das Ablehnungsverfahren - von dem Ausnahmefall eines Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) abgesehen - nicht dazu dient, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 9 A 50.07 - Buchholz 303 § 43 ZPO Nr. 1 und vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - NVwZ-RR 2009, 662; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - NJW-RR 2017, 189 Rn. 8 f.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07   

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BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,11862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes über das Vorhaben "Elektrifizierung der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck - Travemünde Strand"; Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit des Planfeststellungsbeschlusses

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.10.1997 - 11 B 34.97

    Anforderungen an eine Sachverhaltserforschung - Ausmaß der Aufklärungspflicht der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Denn hiermit wird lediglich der etwa für einen Lärmschutzanspruch nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV bedeutsame notwendige Zusammenhang von Elektrifizierung und Leistungserhöhung verneint, was sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Möglichkeit begründen lässt, dass eine Leistungserhöhung auch auf andere Weise, etwa durch den Einsatz entsprechend leistungsfähiger, wenn auch unwirtschaftlicher Diesellokomotiven (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1994 BVerwG 7 VR 10.94 NVwZ 1995, 379 insoweit in Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 3 nicht abgedruckt und vom 6. Oktober 1997 BVerwG 11 B 34.97 juris Rn. 5) erreicht werden kann.
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 VR 10.94

    Lärmimmissionen von Dieselzügen und Elektrifizierung der Trasse - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Denn hiermit wird lediglich der etwa für einen Lärmschutzanspruch nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV bedeutsame notwendige Zusammenhang von Elektrifizierung und Leistungserhöhung verneint, was sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit der Möglichkeit begründen lässt, dass eine Leistungserhöhung auch auf andere Weise, etwa durch den Einsatz entsprechend leistungsfähiger, wenn auch unwirtschaftlicher Diesellokomotiven (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1994 BVerwG 7 VR 10.94 NVwZ 1995, 379 insoweit in Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 3 nicht abgedruckt und vom 6. Oktober 1997 BVerwG 11 B 34.97 juris Rn. 5) erreicht werden kann.
  • BVerwG, 25.10.2001 - 11 A 30.00

    Beiladung einer Energieversorgungs GmbH & Co KG

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Solchen Erwägungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung hinreichendes Gewicht für die Rechtfertigung einer Streckenelektrifizierung gerade auch im Bezug auf die hier in Frage stehende Hinterlandanbindung von deutschen Seehäfen (Urteil vom 25. Oktober 2001 BVerwG 11 A 30.00 juris Rn. 26) beigemessen.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Rechtlich ausreichend ist jedoch, wenn sich die notwendigen Informationen zur zweifelsfreien Identifizierung des Vorhabenträgers zumindest aus der Begründung oder je nach den Besonderheiten des Rechtsgebiets und den Umständen des Einzelfalles aus sonstigen, den möglichen Betroffenen ohne weiteres erkennbaren Umständen ergeben (vgl. etwa Urteil vom 22. Januar 1993 BVerwG 8 C 57.91 Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 97 sowie Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Auflage, § 37 Rn. 5 und 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Ihn betreffende Rechtsmängel wären jedenfalls nicht kausal für die Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung von Rechten der Antragstellerin, so dass sie von ihr auch in Ansehung ihrer unmittelbaren Betroffenheit nicht geltend gemacht werden könnten (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Dass der Gesetzgeber bei seiner Bedarfsentscheidung den ihm zustehenden gesetzgeberischen Spielraum überschritten hätte und der ebenfalls an die gesetzliche Bedarfsfeststellung gebundene Senat deswegen zur Vorlage der Sache gemäß Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht veranlasst wäre (vgl. hierzu etwa Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 99.95 Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8 S. 33 m.w.N.), ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97

    Verbindliche Festschreibung des Verkehrsbedarfs der Eisenbahn in Gesetzesform

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Denn Gründe dafür, dass die Feststellung des Bedarfs für die Elektrifizierung evident unsachlich wäre (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 1998 1 BvR 650/97 u.a. NVwZ 1998, 1060), lassen sich dem Vorbringen der Antragstellerin nicht entnehmen und sind auch sonst nicht erkennbar.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Ein Planfeststellungsbeschluss muss nicht jedes Detail bis ins Einzelne regeln, sondern darf die Bauausführung ausklammern, soweit der Stand der Technik für die zu bewältigenden Probleme geeignete Lösungen zur Verfügung stellt (vgl. zuletzt Urteil vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 Rn. 125 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 29.12.2004 - BT-Drs 15/4621
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
    Das Eisenbahn-Bundesamt geht, wie seine senatsbekannte bisherige Praxis und seine rügelose Einlassung auf die Beiladung der DB Netz AG im vorliegenden Verfahren zeigen, selbst davon aus, dass die DB Projekt Bau GmbH in eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren nicht in eigenem Namen handelt, sondern aufgrund der konzerninternen Aufgabenverteilung, wonach sie sämtliche Kapazitäten der Deutschen Bahn für Planung, Projektmanagement und Bauüberwachung der Schieneninfrastrukturprojekte bündelt (vgl. hierzu etwa Bericht der Bundesregierung zum Ausbau der Schienenwege 2004, BTDrucks 15/4621 S. 4), für andere DB-Unternehmen tätig wird.
  • VGH Bayern, 14.10.2021 - 22 A 20.40001

    Erfolglose Klage gegen eine Plangenehmigung zur Erneuerung bzw. für den

    Dies ergebe sich ebenso aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19.07).

    Zum anderen dürfte es bei einer privaten Vorhabenträgerin wie der Beigeladenen fraglich sein, ob deren Plangenehmigungsantrag mit der Begründung abgelehnt werden könnte, sie sei für die betreffende Eisenbahninfrastruktur im konkreten Fall nicht zuständig, wenn sie jedenfalls grundsätzlich zulässige Trägerin von derartigen Vorhaben i.S.v. § 73 Abs. 1 Satz 1 VwVfG sein könnte (vgl. zur Antragsstellung durch den Vorhabensträger Vallendar/Wurster in Hermes/Sellner, Beck´scher AEG-Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn. 86 f., aber auch BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19/07 - juris Rn. 6, 9).

    Unter Eisenbahnen sind nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 1 AEG-2016 Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu verstehen, also Unternehmen, welche dauerhaften Zugriff auf die planfestgestellten Anlagen haben, somit die Einhaltung der im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere von Schutzvorkehrungen zugunsten Dritter, sicherstellen können und deshalb zulässige Vorhabensträger sind (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19/07 - juris Rn. 6).

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Ob die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im vorliegenden Fall, wo es um die Verlegung eines Bahnhofs innerhalb des Knotens Hamburg geht, schon mit dem Argument verneint werden kann, die Knoten gehörten selbst nicht zur Strecke (so VGH Mannheim, Beschl. v. 11.11.2013, 5 S 1036/13, juris Rn. 12; Beschl. v. 14.2.2017, 5 S 2122/16, juris Rn. 5; anders wohl BVerwG, Beschl. v. 25.7.2007, 9 VR 19.07, Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 1, juris Rn. 1), kann hier offenbleiben.
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass sich aus § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG insofern eine Beschränkung des Kreises der Adressaten und mithin der möglichen Antragsteller ergibt, als sich der Planfeststellungsbeschluss auf Betriebsanlagen einer Eisenbahn bezieht, und dass unter Eisenbahnen nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 1 AEG Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu verstehen sind (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19.07 - juris Rn. 6; dazu auch Kühling/Otte, AEG / ERegG, 2020, Einf § 18 AEG Rn. 26).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage des zutreffenden Vorhabenträgers dem Verfahrensrecht zugeordnet (vgl. BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19.07 - juris Rn. 4 ff.).

    Jedenfalls vorliegend gilt dies auch nicht im Hinblick auf die Sicherstellung der Einhaltung von im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Schutzvorkehrungen zu Gunsten Dritter durch den Vorhabenträger (vgl. dazu BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19.07 - juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 228/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger; Vertretung;

    Allerdings kann der Antrag nur von einem Unternehmen gestellt werden, das einen dauerhaften Zugriff auf die planfestgestellten Anlagen hat, um so die Einhaltung der im Planfeststellungsverfahren enthaltenen Verpflichtungen sicherstellen zu können (für Eisenbahnplanung BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 9 VR 19.07 -, juris Rn. 6).

    Die Vorhabenträgerschaft schließt die Antragstellung durch einen Dritten nicht aus, wenn dies im Namen des Vorhabenträgers und mit Vertretungsmacht geschieht (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 9 VR 19.07 -, juris Rn. 9), wobei die Stellvertretung nicht zwingend ausdrücklich als solche bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus den Umständen ergeben kann (Weiß, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 73 VwVfG Rn. 57).

  • VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 775/17

    "Eventbahnhof Schleswig": Klagen des Betreibers abgewiesen

    Unter Eisenbahnen sind nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 AEG Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu verstehen; nur diese können Antragsteller in einem Planfeststellungsverfahren sein (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 25.07.2007, 9 VR 19/07; Juris).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 A 18.10

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Wer Vorhabenträger sein kann, ist mit Blick auf das jeweilige fachplanerische Regelungssystem zu bestimmen (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2007 - BVerwG 9 VR 19.07 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 1).
  • VGH Bayern, 20.10.2020 - 22 A 16.40009

    Eisenbahnrecht - Planfeststellung für die Elektrifizierung der Bahnstrecke

    Anders verhält es sich nur dann, wenn der Grundsatz der Problembewältigung eine Regelung bereits im Planfeststellungsbeschluss gebietet, was voraussetzt, dass es sich um eine Frage von einigem Gewicht handelt, die insbesondere Interessen Dritter berührt (BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19.07 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 61/21

    Freileitung; Erdverkabelung; Kostenvergleich

    Betreiberspezifische Anforderungen an die Eigenschaft als Vorhabenträger stellt das Energiewirtschaftsgesetz - anders als beispielsweise das Eisenbahnrecht (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 25. Juli 2007 - 9 VR 19/07 -, juris Rn. 6) - nicht.
  • VGH Bayern, 22.10.2020 - 22 A 16.40009

    Nachbarklage gegen Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke

    Anders verhält es sich nur dann, wenn der Grundsatz der Problembewältigung eine Regelung bereits im Planfeststellungsbeschluss gebietet, was voraussetzt, dass es sich um eine Frage von einigem Gewicht handelt, die insbesondere Interessen Dritter berührt (BVerwG, B.v. 25.7.2007 - 9 VR 19.07 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 63/21

    Zuständigkeit; Verwaltungsorganisation; Rechtsverordnung; Gesetzesbegriff;

    Die Vorhabenträgerschaft schließt die Antragstellung durch einen Dritten nicht aus, wenn dies im Namen des Vorhabenträgers und mit Vertretungsmacht geschieht (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 2007 - 9 VR 19.07 -, juris Rn. 9), wobei die Stellvertretung nicht zwingend ausdrücklich als solche bezeichnet werden muss, sondern sich auch aus den Umständen ergeben kann (Weiß, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 73 VwVfG Rn. 57).
  • VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 828/17

    "Eventbahnhof Schleswig": Klagen des Betreibers abgewiesen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2007 - 9 VR 19.07   

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https://dejure.org/2007,25519
BVerwG, 29.11.2007 - 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,25519)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2007 - 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,25519)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2007 - 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,25519)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2007 - 9 VR 19.07
    Nachdem die Beteiligten durch den in dem zugehörigen Klageverfahren BVerwG 9 A 50.07 geschlossenen Vergleich auch das vorliegende Nebenverfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07   

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https://dejure.org/2007,22995
BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,22995)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,22995)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,22995)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    BVerwG 9 A 50.07 BVerwG 9 VR 19.07 BVerwG 9 VR 21.07.

    Der Antrag der Klägerin auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost sowie der Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel und Dr. Nolte wegen Besorgnis der Befangenheit in den Verfahren BVerwG 9 A 50.07, BVerwG 9 VR 19.07 und BVerwG 9 VR 21.07 wird zurückgewiesen.

    Der Antrag der Klägerin in den Verfahren BVerwG 9 A 50.07 (Klageverfahren) sowie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unter den Aktenzeichen BVerwG 9 VR 19.07 (Gegenvorstellung) und BVerwG 9 VR 21.07 (Abänderungsantrag) auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost sowie der Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel und Dr. Nolte wegen Besorgnis der Befangenheit hat keinen Erfolg.

    Die dienstliche Äußerung des Richters enthält nicht die Ankündigung, dass über den Abänderungsantrag und die Gegenvorstellung in den Verfahren BVerwG 9 VR 21.07 und 9 VR 19.07 mündlich verhandelt und entschieden werde.

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Denn eine solche Äußerung würde auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und ist somit jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81

    Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie - wofür hier nichts ersichtlich ist - nicht offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 , Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 , stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m.w.N.).
  • BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96

    Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Eine rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ).
  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Dem darin zum Ausdruck kommenden Gedanken der Rechtssicherheit und Prozessökonomie wird nur dann ausreichend Rechnung getragen, wenn die Präklusionswirkung sich auch auf ein anderweitiges Verfahren bezieht, das mit dem ursprünglichen Verfahren, in welchem sich die Partei trotz Kenntnis des geltend gemachten Ablehnungsgrundes bei dem Richter auf die mündliche Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat, in einem rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang steht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - V ZB 193/05 - NJW 2006, 2776 ).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 77/06

    NZB: Richterablehnung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BFH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - BFH/NV 1998, 861 und vom 10. Januar 2007 - X B 77/06 - BFH/NV 2007, 753 ).
  • BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85

    Ablehnung eines Richters - Besorgnis der Befangenheit - Verlust des

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Dies führt zum Ausschluss des Ablehnungsrechts nicht nur für die weiteren Entscheidungen in dem Eilverfahren, sondern auch mit Wirkung für das Hauptsacheverfahren, weil die Klägerin den Ablehnungsgrund gerade aus der bisherigen Sachbehandlung und der Entscheidung der abgelehnten Richter in dem Eilverfahren herleitet und das Hauptsacheverfahren notwendig im rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit dem Eilverfahren steht (vgl. BGH a.a.O. S. 2777; BFH, Beschluss vom 15. April 1987 - IX B 99/85 - BFHE 149, 424 = DB 1987, 1976, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Denn eine solche Äußerung würde auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und ist somit jedenfalls dann verzichtbar, wenn sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 B 71.91

    Verfahrensrüge Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07
    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie - wofür hier nichts ersichtlich ist - nicht offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 , Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 , stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 58.09

    Maßstäbe und Voraussetzungen an das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden

    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht - wofür hier nichts ersichtlich ist - offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 BVerwG 1 D 2.81 BVerwGE 73, 339 [346]; Beschluss vom 29. Mai 1991 BVerwG 4 B 71.91 NJW 1992, 1186 [1187]; Beschluss vom 23. Oktober 2007 BVerwG 9 A 50.07, BVerwG 9 VR 19.07, BVerwG 9 VR 21.07 NVwZ-RR 2008, 140 [141]; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m. w. N.).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 57.09

    Maßstab bei der Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit eines abgelehnten

    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht - wofür hier nichts ersichtlich ist - offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 [346]; Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 [1187]; Beschluss vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07, BVerwG 9 VR 19.07, BVerwG 9 VR 21.07 - NVwZ-RR 2008, 140 [141]; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m. w. N.).
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   BVerwG, 03.07.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07   

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https://dejure.org/2007,36834
BVerwG, 03.07.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,36834)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,36834)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 9 A 50.07, 9 VR 19.07 (https://dejure.org/2007,36834)
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