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   BVerwG, 09.02.2012 - 9 VR 2.12, 9 VR 2.12 (9 VR 2.11)   

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BVerwG, 09.02.2012 - 9 VR 2.12, 9 VR 2.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,468)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2012 - 9 VR 2.12, 9 VR 2.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,468)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 9 VR 2.12, 9 VR 2.12 (9 VR 2.11) (https://dejure.org/2012,468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO § 80 Abs. 5 und 7, § 80a Abs. 1 Nr. 2; FStrG § 17e Abs. 2 bis 4
    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; faktischer Vollzug; Baufeldfreimachung; Beräumung; Vorabmaßnahmen; Eigentümerbefugnisse des Vorhabenträgers; naturschutzrechtlicher Eingriff; umfassende Aussetzung der Vollziehung; Untersagung von ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 5 und 7, § 80a Abs. 1 Nr. 2
    Abänderung; Baufeldfreimachung; Beräumung; Eigentümerbefugnisse des Vorhabenträgers; Planfeststellung; Straßenplanung; Untersagung von Vollzugsmaßnahmen; Vorabmaßnahmen; aufschiebende Wirkung; faktischer Vollzug; naturschutzrechtlicher Eingriff; umfassende Aussetzung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 80a Abs 1 Nr 2 VwGO, § 17e Abs 2 FStrG, § 17e Abs 3 FStrG
    Bau der A 100 in Berlin; Untersagung der Baufeldfreimachung

  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur Durchführung von Arbeiten der Baufeldfreimachung durch Vorliegen einer privatrechtlichen Eigentümerposition eines Vorhabenträgers einer Straßenbaumaßnahme

  • rewis.io

    Bau der A 100 in Berlin; Untersagung der Baufeldfreimachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis zur Durchführung von Arbeiten der Baufeldfreimachung durch Vorliegen einer privatrechtlichen Eigentümerposition eines Vorhabenträgers einer Straßenbaumaßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Bau der A 100 in Berlin; Untersagung der Baufeldfreimachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    A 100 in Berlin: Bundesverwaltungsgericht untersagt Freilegung der Trasse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    A 100 in Berlin: Bundesverwaltungsgericht untersagt Freilegung der Trasse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berliner Stadtautobahn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortvollzug einer Straßenbaumaßnahme - und die Umgehung seiner Aussetzung

Besprechungen u.ä.

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umweltrecht: Keine Freilegung der Trasse (A 100 Berlin)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 570
  • DÖV 2012, 491
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2012 - 9 VR 2.12
    Mit Beschluss vom 31. März 2011 (BVerwG 9 VR 2.11 - NVwZ 2011, 820) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen diesen Planfeststellungsbeschluss angeordnet.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

    Diese Regelungsmöglichkeit tritt gleichberechtigt neben die rechtsgebietsspezifischen behördlichen Anordnungsbefugnisse (BVerwG, Urteil vom 28.01.1992 - 7 C 22.91 - BVerwGE 89, 357 (362); vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 09.02.2012 - 9 VR 2.12 - NVwZ 2012, 570 Rn. 6).
  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

    Diese Anträge sind zwar in entsprechender Anwendung des § 80a Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 VwGO statthaft (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2012 - BVerwG 9 VR 2.12 - NVwZ 2012, 570 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 1108/15

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung von gegen immissionsschutzrechtliche

    vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 9 VR 2/12 u.a. -, NuR 2012, 267 = juris Rn. 6.
  • VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15

    Mechatronische Werkstatt im Wohngebiet unzulässig

    Dieser liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die angeordnete bzw. wiederhergestellte aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs missachtet werden könnte (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 9 VR 2.12 -, NVwZ 2012, 570).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/138

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber;

    Diese Regelungsmöglichkeit tritt gleichberechtigt neben die rechtsgebietsspezifischen behördlichen Anordnungsbefugnisse (BVerwG, Urteil vom 28.01.1992 - 7 C 22.91 - BVerwGE 89, 357 (362); vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 09.02.2012 - 9 VR 2.12 - NVwZ 2012, 570 Rn. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2015 - 3 L 62/10

    Hafen im Sinne von BauO MV 2006 § 1 Abs 2 Nr 6; wasserrechtliche Erlaubnispflicht

    Auch wenn das Schiff nicht am Kopfende eines Steges angeordnet ist und dadurch in den Schweriner See hinausragt, sondern seitlich zwischen den Stegen liegt, dürften allerdings erhebliche Gründe dafür sprechen, dass das Vorhaben zumindest die unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt, weil die ortsfeste Nutzung zu gewerblichen Zwecken durch ihren Vorbildcharakter eine weitere Zersiedlung einleiten würde (vgl. BVerwG U. v. 19.04.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 570 = Juris Rn. 21 ff.).
  • VG Stuttgart, 09.11.2017 - 5 K 9742/17

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die

    Das Gericht kann die aufschiebende Wirkung daher auch dann feststellen, wenn sich die Behörde über die sachliche Reichweite des Suspensiveffekts irrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.02.2012 - 9 VR 2/12 u. a. -, juris, Rn. 6 ff.; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1041, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2015 - 1 OA 38/15

    Festsetzung eines eigenständigen Streitwerts für einen Antrag auf Erlass von

    Dieses liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die angeordnete bzw. wiederhergestellte aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs missachtet werden könnte (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 28.1.1992 - 7 C 22.91 -, juris Rn. 15 = BVerwGE 89, 357; Beschl. v. 9.2.2012 - 9 VR 2.12 -, juris Rn. 6 = NVwZ 2012, 570 = BRS 80 Nr. 149; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.4.2014 - 12 ME 236/13 -, juris Rn. 15 = NVwZ-RR 2014, 550; OVG Münster, Beschl. v. 27.10.2008 - 7 B 1368/08 -, juris Rn. 60 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.4.2014 - 8 S 1528/13 -, juris Rn. 22 ff. = NVwZ-RR 2014, 752).
  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 3 L 793/15

    Vorliegen einer Abweichungslage; Notwendigkeit der Genehmigung der Abweichung

    Dieser liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die angeordnete bzw. wiederhergestellte aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs missachtet werden könnte (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 9 VR 2.12 -, NVwZ 2012, 570).
  • VG Ansbach, 29.03.2016 - AN 9 S 15.02341

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ausstellungsraums

    Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 80a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO bedürfe eines hinreichend konkreten Grundes, der dann vorliege, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die angeordnete bzw. wieder hergestellte aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs missachtet werden könnte (mit Verweis auf BVerwG, B. v. 9.2.2012 - 9 VR 2.12 - juris).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 1 CS 21.1029

    Genehmigung zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum - faktischer Vollzug

  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 8 ZB 19.2256

    Wasserrechtliche Plangenehmigung für die Verrohrung und Renaturierung eines Bachs

  • VG Neustadt, 07.04.2021 - 5 L 149/21
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11   

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BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2011 - 9 VR 2.11 (https://dejure.org/2011,4393)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1; FStrG § 17e Abs. 2 Satz 1
    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der Vollziehung; aktuelles Vollzugsinteresse

  • openjur.de

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der Vollziehung; aktuelles Vollzugsinteresse.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1
    Aussetzung der Vollziehung; Planfeststellung; Straßenplanung; aktuelles Vollzugsinteresse; aufschiebende Wirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17e Abs 2 S 1 FStrG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 3 VwGO, § 80 Abs 4 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Eilantrag gegen Weiterbau der A 100 in Berlin; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss; aktuelles Vollzugsinteresse

  • Wolters Kluwer

    Fehlen eines aktuellen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses bei Absehbarkeit eines späteren baulichen Vollzugs bereits bei Erlass dieses Beschlusses

  • rewis.io

    Eilantrag gegen Weiterbau der A 100 in Berlin; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss; aktuelles Vollzugsinteresse

  • ra.de
  • rewis.io

    Eilantrag gegen Weiterbau der A 100 in Berlin; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss; aktuelles Vollzugsinteresse

  • rechtsportal.de

    FStrG § 17e Abs. 2 S. 1; VwGO § 80 Abs. 4 S. 1
    Fehlen eines aktuellen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses bei Absehbarkeit eines späteren baulichen Vollzugs bereits bei Erlass dieses Beschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eilantrag gegen Weiterbau der A 100 in Berlin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Weiterbau der A 100 in Berlin erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berlin und seine Autobahnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortige Vollziehung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 820
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.07.2010 - 9 VR 1.10

    Aussetzung der Vollziehung eines kraft Gesetzes sofort vollziehbaren

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11
    Angesichts dieses schon bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Dezember 2010 absehbaren und der Öffentlichkeit durch die von den Antragstellern in Bezug genommenen Presseberichte - vom Antragsgegner unbestritten - als politische Beschlusslage in Berlin vermittelten Zeitraums von etwa 1 ¼ Jahren bis zum Vollzugsbeginn hätte es nahegelegen, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO bereits von Amts wegen behördlich auszusetzen, um so die für die Antragsteller zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile unausweichliche, weil fristgebundene Einleitung eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes entbehrlich zu machen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2, vom 7. Juli 2010 - BVerwG 9 VR 1.10 - juris Rn. 2 und vom 22. September 2010 - BVerwG 9 VR 2.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 9 VR 2.10

    Eilantrag eines Naturschutzvereins gegen den Bau der Ortsumgehung Freiberg im

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11
    Angesichts dieses schon bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Dezember 2010 absehbaren und der Öffentlichkeit durch die von den Antragstellern in Bezug genommenen Presseberichte - vom Antragsgegner unbestritten - als politische Beschlusslage in Berlin vermittelten Zeitraums von etwa 1 ¼ Jahren bis zum Vollzugsbeginn hätte es nahegelegen, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO bereits von Amts wegen behördlich auszusetzen, um so die für die Antragsteller zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile unausweichliche, weil fristgebundene Einleitung eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes entbehrlich zu machen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2, vom 7. Juli 2010 - BVerwG 9 VR 1.10 - juris Rn. 2 und vom 22. September 2010 - BVerwG 9 VR 2.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11
    Angesichts dieses schon bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Dezember 2010 absehbaren und der Öffentlichkeit durch die von den Antragstellern in Bezug genommenen Presseberichte - vom Antragsgegner unbestritten - als politische Beschlusslage in Berlin vermittelten Zeitraums von etwa 1 ¼ Jahren bis zum Vollzugsbeginn hätte es nahegelegen, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO bereits von Amts wegen behördlich auszusetzen, um so die für die Antragsteller zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile unausweichliche, weil fristgebundene Einleitung eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes entbehrlich zu machen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2, vom 7. Juli 2010 - BVerwG 9 VR 1.10 - juris Rn. 2 und vom 22. September 2010 - BVerwG 9 VR 2.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.03.2012 - 9 VR 5.12

    Straßenplanung; Planfeststellung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage;

    Unter teilweiser Änderung des Beschlusses vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - wird die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 29. Dezember 2010 aufgehoben, soweit dieser im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorabmaßnahme "Umsetzung der Zauneidechse" das Absammeln und Zwischenhältern von Zauneidechsen auf der Böschung des Bahndamms der S-Bahntrasse Neukölln-Baumschulenweg und in der Kleingartenkolonie Stadtbär vorsieht.

    Mit Beschluss vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - (NVwZ 2011, 820) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der gegen diesen Planfeststellungsbeschluss erhobenen Klagen der Antragsteller angeordnet.

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluss vom 31. März 2011 im vorangegangenen Verfahren BVerwG 9 VR 2.11 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners im Wesentlichen damit begründet, dass seinerzeit bauliche Vollzugsmaßnahmen nicht vor März 2012 vorgesehen waren und zudem nach der politischen Beschlusslage des damaligen Senats des Landes Berlin ungewiss war, ob das streitgegenständliche Vorhaben verwirklicht werden sollte (vgl. Beschluss vom 31. März 2011 a.a.O. Rn. 2).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Dadurch wird zugleich vermieden, dass von diesen Vorabmaßnahmen möglicherweise gar nicht berührte bzw. mit ihnen einverstandene Planbetroffene oder klagebefugte Vereinigungen ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Gesamtvorhaben einleiten, wozu sie bei einer vollumfänglichen Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Vermeidung etwaiger Rechtsnachteile gezwungen sind (vgl. die Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2 und vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 m.w.N.; ferner Sauthoff, in: Müller/Schulz, FStrG, 2008, § 17e Rn. 54; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 80 Rn. 30 und 48).

    Solche verwaltungsinternen Vorbereitungsmaßnahmen fallen schon mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung nicht unter die in § 80 VwGO geregelte sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. bereits den Beschluss vom 31. März 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.2012 - 9 VR 2.12

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; faktischer Vollzug;

    Mit Beschluss vom 31. März 2011 (BVerwG 9 VR 2.11 - NVwZ 2011, 820) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen diesen Planfeststellungsbeschluss angeordnet.
  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner darüber hinaus schon deshalb nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 16).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 9 VR 3.13

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Aussetzung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es an einem das Suspensivinteresse überwiegenden Vollzugsinteresse, wenn und soweit während eines längeren Zeitraums keine Vollzugsmaßnahmen anstehen und es deshalb von Anfang an nahegelegen hätte, die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 17e Abs. 2 Satz 1 FStrG) gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO ganz oder teilweise auszusetzen, um unnötigen Rechtsschutzverfahren vorzubeugen, die ansonsten wegen der Fristbindung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (§ 17e Abs. 2 Satz 2 FStrG) eingeleitet werden (vgl. Beschlüsse vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66 S. 2, vom 22. September 2010 - BVerwG 9 VR 2.10 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 82 Rn. 3, vom 31. März 2011 - BVerwG 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - BVerwG 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 6).
  • BVerwG, 09.06.2023 - 9 VR 1.23

    Einstellung des Verfahrens über den Antrag auf Gewährung vorläufigen

    In einem solchen Fall liegt es nahe, die kraft Gesetzes (§ 17e Abs. 2 Satz 1 FStrG) bestehende sofortige Vollziehung bereits seitens der Planfeststellungsbehörde von Amts wegen gemäß § 80 Abs. 4 Satz 1 VwGO auszusetzen oder auf etwaige Vorabmaßnahmen zu begrenzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2001 - 4 VR 19.01 - NVwZ-RR 2002, 153 , vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - NVwZ 2011, 820 Rn. 2, vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - NVwZ 2012, 571 Rn. 6, vom 15. Mai 2012 - 9 VR 3.12 - juris Rn. 2 und vom 15. April 2013 - 9 VR 1.13 - juris Rn. 2).

    Der Behörde bleibt es hierdurch unbenommen, auf eine Änderung der Sachlage hin ihre Aussetzungsentscheidung aufzuheben mit der Folge, dass die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung wiederauflebt und der Lauf der Antragsfrist nach § 17e Abs. 4 FStrG in Gang gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2009 - 9 VR 1.09 - NVwZ-RR 2009, 753 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - NVwZ 2012, 571 Rn. 8); an verwaltungsinternen Maßnahmen zur Vorbereitung des Planvollzugs ist sie in der Zwischenzeit nicht gehindert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - NVwZ 2011, 820 ).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner darüber hinaus schon deshalb nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 16).
  • BVerwG, 09.07.2020 - 9 VR 1.20

    Ablehnung der Aussetzung eines Eilverfahrens nach § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG;

    Der Antragsteller hat insoweit zutreffend darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner durch die aufschiebende Wirkung der Klage nicht an verwaltungsinternen Maßnahmen zur Vorbereitung des Planvollzugs gehindert ist, namentlich kann er - auf eigenes Risiko - die Ausführungsplanung und die Ausschreibung von Bauleistungen vorantreiben (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2).
  • BVerwG, 03.04.2012 - 9 VR 2.12

    Abänderung; Baufeldfreimachung; Beräumung; Eigentümerbefugnisse des

    Mit Beschluss vom 31. März 2011 (BVerwG 9 VR 2.11 - NVwZ 2011, 820) hat der Senat die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen diesen Planfeststellungsbeschluss angeordnet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 11 B 189/11

    Aussetzung der Realisierung eines durch Planfeststellungsbeschluss sofort

    vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2001 - 4 VR 19.01 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66, vom 7. Juli 2010 - 9 VR 1.10 -, juris, vom 22. September 2010 - 9 VR 2.10 -, juris, und vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 -, juris.
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