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   BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16, 9 VR 2.16 (9 A 14.16)   

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BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16, 9 VR 2.16 (9 A 14.16) (https://dejure.org/2017,2919)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2017 - 9 VR 2.16, 9 VR 2.16 (9 A 14.16) (https://dejure.org/2017,2919)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16, 9 VR 2.16 (9 A 14.16) (https://dejure.org/2017,2919)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 VwGO, Art 19 Abs 5 GG, § 4a Abs 3 UmwRG
    Planfeststellung A 1 (Rheinbrücke Leverkusen); summarische Prüfung und Folgenabschätzung im vorläufigen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz (AK) Leverkusen-West

  • rewis.io

    Planfeststellung A 1 (Rheinbrücke Leverkusen); summarische Prüfung und Folgenabschätzung im vorläufigen Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz ( AK ) Leverkusen-West

  • rechtsportal.de

    FStrG § 17e Abs. 2 S. 1; UmwRG § 4a Abs. 3
    Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz ( AK ) Leverkusen-West

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellung A 1 (Rheinbrücke Leverkusen); summarische Prüfung und Folgenabschätzung im vorläufigen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei - Rechtmäßigkeit der Planung aber einstweilen offen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei - Rechtmäßigkeit der Planung aber einstweilen offen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rheinbrücke Leverkusen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rheinbrücke Leverkusen - BVerwG gibt einzelne Maßnahmen frei - Rechtmäßigkeit der Planung aber einstweilen offen

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16
    Gleichwohl folgen hieraus im Rahmen einer Gesamtabwägung noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, wie sie gemäß § 4a Abs. 3 UmwRG Voraussetzung einer an den Erfolgsaussichten der Klage orientierten stattgebenden Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2013 - 9 VR 3.13 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 90 Rn. 4 und vom 16. September 2014 - 7 VR 1.14 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 14 Rn. 11).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16
    Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - EuGRZ 2016, 698 ).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16
    An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner darüber hinaus schon deshalb nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 16).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 9 VR 3.13

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Aussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16
    Gleichwohl folgen hieraus im Rahmen einer Gesamtabwägung noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, wie sie gemäß § 4a Abs. 3 UmwRG Voraussetzung einer an den Erfolgsaussichten der Klage orientierten stattgebenden Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2013 - 9 VR 3.13 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 90 Rn. 4 und vom 16. September 2014 - 7 VR 1.14 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 14 Rn. 11).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16
    Nur ausnahmsweise besteht dann nach § 17b FStrG i.V.m. § 74 Abs. 3 VwVfG die Möglichkeit, die abschließende Entscheidung über das betreffende Planungselement im Planfeststellungsbeschluss vorzubehalten, wenn sich bezogen auf den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses die für die Bewältigung des Problems notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen und das offen gehaltene Problem so gelöst werden kann, dass die bereits getroffenen Festlegungen nicht nachträglich als unabgewogen erscheinen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16
    An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner darüber hinaus schon deshalb nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 16).
  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Der Umstand, dass innerhalb der Klagefrist mehrere Feier- und Ferientage lagen, führt auf keine rechtlichen Bedenken; eine Verlängerung unter diesem Gesichtspunkt war ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 8).

    Allerdings hat der Senat bei summarischer Prüfung im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich offengelassen, ob der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 10. November 2016 dem Gebot umfassender Problembewältigung in vollem Umfang gerecht geworden war (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 17 f.).

    Eine Verfehlung dieses Planungsziels stellte sich damit angesichts der herausragenden Bedeutung, die ihm der Planfeststellungsbeschluss beimisst, als Abwägungsfehler dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21 und vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 9 KSt 1.19

    Vorlagefrage über die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens;

    Nachdem der Antragsgegner die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses selbst weitgehend ausgesetzt hatte und das Eilverfahren in diesem Umfang übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden war, hat der Senat den Antrag, im noch streitigen Umfang die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, mit Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - abgelehnt.

    Nach dem Beschluss des 9. Senats vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - (juris) hat dagegen der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens gemäß § 155 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu tragen, nachdem er mit der weitgehenden Aussetzung der sofortigen Vollziehung das erledigende Ereignis selbst herbeigeführt hatte.

    Ist danach antragsbefugt grundsätzlich allein der Antragsteller des Verfahrens 9 VR 2.16 ("N. ... e.V."), zu dessen Gunsten der Kostentenor im Senatsbeschluss vom 16. Februar 2017 erging, so hat dieser seinen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Sachverständigenkosten jedoch mit Vertrag vom 30./31. Mai 2017 an den Antragsteller des vorliegenden Verfahrens abgetreten.

    So waren die vom Antragsteller des Eilverfahrens 9 VR 2.16 begehrten außergerichtlichen Kosten, zu denen die Sachverständigenkosten ersichtlich im Hinblick auf die Abtretung nicht gehörten, schon mit Kostenfestsetzungsantrag seines Prozessbevollmächtigten vom 2. November 2017 geltend gemacht und mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 1. Februar 2018 festgesetzt worden, lange bevor der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens den hier in Rede stehenden Kostenfestsetzungsantrag vom 30. August 2018 einreichte.

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 17.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Der Umstand, dass innerhalb der Klagefrist mehrere Feier- und Ferientage lagen, führt auf keine rechtlichen Bedenken; eine Verlängerung unter diesem Gesichtspunkt war ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 8).

    Allerdings hat der Senat bei summarischer Prüfung im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich offengelassen, ob der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 10. November 2016 dem Gebot umfassender Problembewältigung in vollem Umfang gerecht geworden war (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 17 f.).

    Eine Verfehlung dieses Planungsziels stellte sich damit angesichts der herausragenden Bedeutung, die ihm der Planfeststellungsbeschluss beimisst, als Abwägungsfehler dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21 und vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 A 14.16

    Planfeststellung Straßenrecht (Rheinbrücke Leverkusen)

    Der Umstand, dass innerhalb der Klagefrist mehrere Feier- und Ferientage lagen, führt auf keine rechtlichen Bedenken; eine Verlängerung unter diesem Gesichtspunkt war ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 8).

    Allerdings hat der Senat bei summarischer Prüfung im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich offengelassen, ob der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 10. November 2016 dem Gebot umfassender Problembewältigung in vollem Umfang gerecht geworden war (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 17 f.).

    Eine Verfehlung dieses Planungsziels stellte sich damit angesichts der herausragenden Bedeutung, die ihm der Planfeststellungsbeschluss beimisst, als Abwägungsfehler dar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2008 - 9 B 28.08 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 6 Rn. 21 und vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/21

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von zwei Windenergieanlagen;

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG ist eine Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhand einer lediglich summarischen Prüfung grundsätzlich vereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2017 - 9 VR 2.16 u.a. - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

    ee) An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    cc) Ob mit der Planfeststellung des östlichen Abschnittsendes ein Zwangspunkt dergestalt geschaffen wird, dass die sich noch in der Planung befindende Trasse im anschließenden Abschnitt bis zum AK Leverkusen weiterhin in Hochlage geführt werden muss, lässt sich derzeit nicht abschließend bewerten (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 -).

    gg) Eine summarische Prüfung erlaubt ebenfalls keine Einschätzung der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Errichtung einer ergänzenden Sperrwand und Dichtungsschürze (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 -).

  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 KSt 3.18

    Entstehen einer Erledigungsgebühr i.R.d. Kostenfestsetzung

    Dementsprechend musste der Senat in seinem Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - die Erfolgsaussichten der Klage in unvermindertem Umfang prüfen.

    Jedoch wurde der Anlagenband ausschließlich im Verfahren 9 VR 2.16 vorgelegt (vgl. Schriftsatz im Verfahren 9 VR 3.16 vom 4. Januar 2017, S. 31 f.) und im Rahmen der dortigen Kostenfestsetzung berücksichtigt.

  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 8 AS 19.40016

    Vorläufige Besitzeinweisung bzgl. Maßnahmen des Hochwasserschutzes

    Hiergegen bestehen keine rechtlichen Bedenken, soweit der Stand der Technik für die zu bewältigenden Probleme geeignete Lösungen zur Verfügung stellt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 3.3.2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 = juris Rn. 50 m.w.N.; B.v. 16.2.2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 6.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Dem steht nicht entgegen, dass nach einer Wiederbepflanzung gerodeter Flächen vor dem Erreichen des ursprünglichen Zustands Neuanpflanzungen zunächst noch eine Anwachsphase durchlaufen müssen (im Ergebnis wie hier auch BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 8 A 18.40005

    Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

  • BVerwG, 09.05.2019 - 9 KSt 1.19

    Zuordnung der Kosten eines für das Hauptsacheverfahren und das zugehörige

  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 KSt 2.18

    Erheben einer Erledigungsgebühr i.R.d. Kostenfestsetzung

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 7.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

  • BVerwG, 26.06.2019 - 4 AV 1.19

    Zuordnung der Kosten eines Privatgutachtens im Rahmen der Kostenfestsetzung zum

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2022 - 14 S 1991/22

    Sofortvollzug von immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen;

  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

  • BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20

    Kosten für private Sachverständigengutachten im Eilverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2022 - 14 S 3815/20

    Rechtsschutz gegen die Baugenhemigung zur Errichtung einer Windkraftenergieanlage

  • VG Karlsruhe, 19.11.2021 - A 19 K 3611/21

    Verfahrensfehler bei Unterlassung des Hinweises auf Rechtsbeistand

  • VG Braunschweig, 15.12.2020 - 1 B 236/20

    Arbeitnehmer; Arbeitnehmerin; Beanstandung; Einstellung; Erforderlichkeit;

  • VG Köln, 30.06.2021 - 18 L 1024/21
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2018 - 9 VR 2.16   

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