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   BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05 (9 A 5.05)   

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BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05 (9 A 5.05) (https://dejure.org/2005,9360)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2005 - 9 VR 6.05 (9 A 5.05) (https://dejure.org/2005,9360)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2005 - 9 VR 6.05 (9 A 5.05) (https://dejure.org/2005,9360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss; Berücksichtigung von Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG), die außerhalb der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05
    Dass der Antragsteller Rechtsnachfolger seiner Ehefrau im Hinblick auf die Führung des Betriebes geworden wäre und sich deswegen auf ihre Einwendung berufen könnte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 BVerwG 11 VR 21.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 22 S. 81), macht er nicht geltend und ist nach der von dem Antragsgegner und der Beigeladenen vorgelegten Gewerberegisterauskunft vom 24. bzw. 25. Februar 2005 auch auszuschließen.
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05
    Denn sie war geeignet, die im Veröffentlichungsgebiet Betroffenen zu ermuntern, sich für die Planung zu interessieren und nach Bedarf hieran als Einwender mitzuwirken (vgl. zu diesen Anforderungen etwa BVerwG, Urteil vom 16. August 1995 BVerwG 11 A 2.95 Buchholz 407.3 § 3 VerkPBG Nr. 1 S. 5).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05
    3 Ein Aufhebungsanspruch gegen den Planfeststellungsbeschluss steht dem Antragsteller schon deswegen nicht zu, weil er mit Einwendungen gegen den Plan nach der grundgesetzgemäßen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 BVerwG 4 A 38.95 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 119 S. 137) Vorschrift des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 6.05
    Deswegen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen, dass durch den bloßen Hinweis auf eine frühere Stellungnahme deren Inhalt Gegenstand einer fristgerechten Einwendung wird (BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 BVerwG 11 A 18.96 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24).
  • OVG Hamburg, 16.06.2016 - 1 Bf 258/12

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für die wasserwirtschaftliche

    Die Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger vom 3. September 2003 enthielt eine ausreichende Anstoßfunktion für den damals noch nicht als Naturschutzverein anerkannten Kläger, sich für die Planung zu interessieren und sich ggf. als Einwender am Verfahren zu beteiligen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005, 9 VR 6.05, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Präklusionsregelung greift unabhängig davon ein, ob andere Personen oder Vereinigungen solche - vom Kläger ursprünglich nicht vorgetragene - Einwendungen vorgebracht haben, auf die sich der Kläger später beruft (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2005, a.a.O., Rn. 6, 8).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    Stellungnahmen, die vor Beginn der Einwendungsfrist abgegeben wurden, sind nicht als den Anforderungen des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG M-V entsprechende, die Präklusionswirkung ausschließende Einwendungen anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.2005 - 9 VR 6.05 -, juris; Beschl. v. 29.09.1972 - 1 B 76.72 -, DVBl. 1973, 645 f.; VGH B-Stadt, Urt. v. 09.04.1979 - 167 VI 77 -, DVBl. 1979, 673, 684; VG Ansbach, Urt. v. 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567 -, juris; VG Bayreuth, Urt. v. 09.12.2002 - B 3 K 01.592 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 7.97 -, BVerwGE 104, 337 - zitiert nach juris).

    Denn im Interesse der Rechtssicherheit und der gesetzgeberischen Beschleunigungsabsicht können nur solche Einwendungen Berücksichtigung finden, die während der Einwendungsfrist erhoben werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.2005 - 9 VR 6.05 -, juris).

    Nur durch diese Formenstrenge kann vermieden werden, dass entgegen der gesetzgeberischen Beschleunigungsabsicht für die Feststellung des Inhalts der Einwendungen z. B. zunächst andere Akten - möglicherweise von anderen Behörden - beigezogen werden müssen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.08.1997 - 11 A 18.96 -, NVwZ-RR 1998, 290 - zitiert nach juris; Beschl. v. 01.04.2005 - 9 VR 6.05 -, juris).

  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795

    Kostentragung bei Verlegung von Telekommunikationslinien im Zusammenhang mit

    Eine Verletzung der Hinweispflicht hat zur Folge, dass die Präklusion nicht eintreten kann (vgl. BVerwG vom 1.4.2005 Az. 9 VR 6/05 ; Kopp/Ramsauer, VwGO, 12. Aufl. 2011, RdNr. 78 zu § 73).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    - 9 VR 5.05 und 9 VR 6.05 -, juris, ergibt sich entgegen der Auffassung der Beigeladenen nichts Anderes.
  • BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12

    Verkehrswegeplanung; materielle Präklusion; Beurkundung der öffentlichen

    Erst recht können Stellungnahmen, die vor Beginn der Einwendungsfrist abgegeben wurden, nicht selbst als den gesetzlichen Anforderungen genügende und die Präklusionswirkung ausschließende Einwendungen angesehen werden, solange diese Stellungnahmen - wie hier - nicht mit dem Einwendungsschreiben eingereicht oder innerhalb der Einwendungsfrist nachgereicht werden (Beschlüsse vom 28. Dezember 2011 - BVerwG 9 B 59.11 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 44 Rn. 7 und vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 6.05 - juris Rn. 5; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 24 S. 28).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Erst recht verbietet es sich danach, Stellungnahmen, die wie hier vor Beginn der Einwendungsfrist abgegeben wurden, selbst als den Anforderungen des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG entsprechende und die Präklusionswirkung ausschließende Einwendungen anzusehen (BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 6.05).
  • OVG Sachsen, 17.07.2012 - 4 A 708/10

    Planfeststellung, vorfristige Einwendungen, Nachbeteiligung, Kostentragungslast

    Nur durch diese Formenstrenge kann vermieden werden, dass den genannten Zielen zuwiderlaufende Unklarheiten über den Kreis der Einwender und den Inhalt ihrer Einwendungen bestehen und zunächst andere Akten - möglicherweise von anderen Behörden - beigezogen werden müssen (Beschl. v. 1 April 2005 - 9 VR 6/05 -, juris Rn. 5; vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 22. März 2012 - 5 K 16/10 - juris Rn. 146).

    Präklusion kann hinsichtlich rechtlicher und tatsächlicher Umstände eintreten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1 April 2005 - 9 VR 6/05 -, juris Rn. 8).

  • VGH Hessen, 15.04.2008 - 2 C 2035/06

    Planfeststellung für den Neubau einer Tank- und Rastanlage an einer

    Dadurch soll vermieden werden, dass den genannten Zielen zuwiderlaufende Unklarheiten über den Kreis der Einwender und über den Inhalt ihrer Einwendungen entstehen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 1. April 2005 - 9 VR 6.05 [9 A 5.05] -, juris; Beschluss vom 11. Februar 2000 - 4 VR 17.99 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 10/13

    Bebauungsplan, Normenkontrolle, Präklusion, Vertretung, Bekanntmachung

    Die Antragsgegnerin hat die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB rechtzeitig vorher ortsüblich in ihrem Amtsblatt bekannt gemacht (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 der Bekanntmachungssatzung der Stadt L. vom 15. März 2000, vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 1. April 2005 - 9 VR 6.05 -, juris Rn. 7).
  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

    Bei der hiernach vorzunehmenden Prüfung kann die Kammer die Frage, ob einzelne, erst im Klageverfahren hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses geltend gemachte Einwendungen des Klägers bereits aufgrund der Präklusionsvorschrift des § 39 Abs. 3a Satz 1 StrWG NRW (vgl. auch § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW) ausgeschlossen sind, vgl. hierzu u.a.: BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2005 - 9 VR 5.05 - und - 9 VR 6.05 -, beide ; Hoppe/Schlarmann/Buchner, a.a.O., § 2 Rdnr. 144 ff.; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 73 Rdnr. 80 ff., vernachlässigen.
  • VG Karlsruhe, 04.08.2009 - 5 K 2165/08

    Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau eines

  • OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 11/13

    Normenkontrollantrag, Bebauungsplan, Einwendung, Präklusion, Anstoßwirkung

  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 4443/04

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

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   BVerwG, 21.02.2005 - 9 VR 6.05   

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BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2005 - 9 VR 6.05 (https://dejure.org/2005,32163)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 9 VR 6.05 (https://dejure.org/2005,32163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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   BVerwG - 9 VR 6.05   

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Kurzfassungen/Presse


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

Verfahrensgang

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