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   OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06   

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https://dejure.org/2006,789
OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,789)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.06.2006 - 9 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,789)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 9 Verg 2/06 (https://dejure.org/2006,789)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 9 Nr. 5 Abs. 1, 30 Nr. 1 VOB/A
    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschaffung eines möglichst breiten Überblicks über die in Betracht kommenden technischen Lösungen vor Festlegung der Ausschreibungsbedingungen als Pflicht des Auftraggebers im Vergabeverfahren; Prüfung und positive Feststellung, warum eine durch die Vorgaben des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Leistungsbeschreibung: Voraussetzungen einer nicht verfahrensneutralen Ausschreibung

  • bibliotheksurteile.de

    Ausschreibungsfehler bei Sanierung der Anna-Amalia-Bibliothek II | Spezialbibliothek, Vergaberecht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 9 Nr. 5 Abs. 1; ; VOB/A § 30 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 9 Nr. 5 Abs. 1 § 30 Nr. 1
    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung im Sinne des § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Produktspezifische Leistungsbeschreibung: VSt muss Alternativen prüfen! (IBR 2006, 517)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 735
  • BauR 2007, 938
  • VergabeR 2007, 220
  • ZfBR 2006, 704
  • ZfBR 2007, 52
  • ZfBR 2007, 53
  • ZfBR 2007, 55
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Thüringen, 26.04.2006 - 360-4002.20-013/06-WE-S

    Verletzung eines Bieters durch den unrechtmäßigen Ausschluss aus einem

    Auszug aus OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06
    auf die sofortige Beschwerde vom 10.05.2006 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Freistaats Thüringen vom 26.04.2006 (Az. 360-4002.20-013/06-WE-S).
  • OLG Jena, 19.12.2003 - 6 Verg 10/02

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags, Beigeladenenkosten, Außergerichtliche

    Auszug aus OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06
    Die Beigeladene war zu den Kosten nicht heranzuziehen noch waren ihr Kosten zu erstatten, da sie keinen Antrag gestellt hat (vgl. Senat Beschl. vom 4.4.2003, Az. 6 Verg 4/03; Beschl. vom 19.12.2003, Az. 6 Verg 10/02).
  • OLG München, 15.07.2005 - Verg 14/05

    Eigenverantwortliche Wertungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers ohne

    Auszug aus OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06
    Zurecht hat das OLG München die Auffassung vertreten, dass die Entscheidungskompetenz jedenfalls im Kernbereich der im Verlauf eines Ausschreibungsverfahrens auftretenden Fragen beim Auftraggeber zu verbleiben hat (vgl. Beschl. vom 15.7.2005, Az. Verg 14/05 = VergabeR 2005, 799ff.).
  • OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

    Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06
    Die Beigeladene war zu den Kosten nicht heranzuziehen noch waren ihr Kosten zu erstatten, da sie keinen Antrag gestellt hat (vgl. Senat Beschl. vom 4.4.2003, Az. 6 Verg 4/03; Beschl. vom 19.12.2003, Az. 6 Verg 10/02).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Abgesehen davon, dass der Erfahrung nach jeder Auftraggeber vor einer Beschaffungsentscheidung bestimmte und in der Regel ausreichende Marktforschungen anstellt (so auch im Streitfall, wie durch den Beschaffungsauftrag des Bedarfsträgers BBK vom 19.11.2011 sowie durch den Vermerk der Vergabestelle vom 23.8.2011 dokumentiert ist), ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, sich einen möglichst breiten Überblick über die in Betracht kommenden Leistungen zu verschaffen, um die Beschaffungsentscheidung durch weitergehende Marktuntersuchungen, dazu noch - so wenn es an eigener Sachkunde mangelt - unter sachverständige Hilfe, zu "verobjektivieren", dies mit dem Ziel, eine möglichst produkt- oder technikoffene Leistungsbeschreibung zu erreichen (so aber Jaeger, ZWeR 2011, 365, 380, sowie im Grundsatz auch OLG Jena, Beschl. v. 26.6.2006 - 9 Verg 2/06, Anna-Amalia-Bibliothek, NZBau 2006, 735; OLG Celle, Beschl. v. 22.5.2008 - 13 Verg 1/08, Ultraschallsystem, sowie die Beschwerde).

    Eine Anwendung der in den Entscheidungen des OLG Jena (Beschl. v. 26.6.2006 - 9 Verg 2/06, Anna-Amalia-Bibliothek, NZBau 2006, 735) und des OLG Celle (Beschl. v. 22.5.2008 - 13 Verg 1/08, Ultraschallsystem) aufgestellten Rechtssätze auf den Streitfall führte - wie in den allermeisten Fällen anzunehmen ist, weil der Auftraggeber in der Regel schon von sich aus Markterkundungen vornimmt, um die zu seinem Bedarf passende Leistung zu ermitteln - zu keinem abweichenden Ergebnis, so dass sich eine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB erübrigt.

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Nachdem der Antragsgegner sich im Vorfeld der Festlegung des Beschaffungsbedarfs über die verschiedenen technologischen Lösungsansätze informiert und damit eine Markterkundung vorgenommen hat, war hinsichtlich der - nach Auffassung des Senats zu verneinenden - Frage, ob es vor Festlegung des Beschaffungsgegenstands einer Markterkundung bedarf, auch in Anbetracht der Rechtsprechung des OLG Jena (Beschluss vom 26.06.2006 - 9 Verg 2/06 - juris) und des OLG Celle (Beschluss vom 22.05.2008 - 13 Verg 1/08 - juris) eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 124 Abs. 2 GWB nicht geboten.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Ist ein derartiger sachlicher Bezug zum Auftragsgegenstand zu bejahen, findet entgegen der vom Senat noch im Beschluss vom 14. April 2005 (VII-Verg 93/04, NZBau 2005, 532) sowie auch von anderen Vergabesenaten vertretenen Rechtsauffassung (Vgl. Thüringer OLG, NZBau 2006, 735; OLG Celle Beschl. v. 22.05.2008, 13 Verg 1/08) keine Überprüfung nach den Maßstäben statt, die für die Ausübung eines Beurteilungsspielraums entwickelt worden sind.

    cc) Obgleich der Senat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung und entgegen der in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2008 (13 Verg 1/08) sowie des Thüringer Oberlandesgericht vom 26. Juni 2006 (9 Verg 2/06) zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung sach - und auftragsbezogene Gründe als Rechtfertigung einer wettbewerbsbeschränkenden Beschaffungsentscheidung für ausreichend hält, ist eine Vorlage der Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nicht geboten (§ 124 Abs. 2 GWB).

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