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   OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92   

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OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92 (https://dejure.org/1993,6219)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.1993 - 9 W 130/92 (https://dejure.org/1993,6219)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. März 1993 - 9 W 130/92 (https://dejure.org/1993,6219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 370 AktG; § 52 GmbHG; § 16 Abs. 2 MitbestErgG
    Streit um das Herausfallen von Unternehmen aus der Montanmitbestimmung infolge einer Umwandlung; Vorliegen der Voraussetzungen für die obligatorische Errichtung eines Aufsichtsrates nach den Regelungen des MitbestErgG (Mitbestimmungs-Ergänzungsgesetz) bei einer infolge ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um das Herausfallen von Unternehmen aus der Montanmitbestimmung infolge einer Umwandlung; Vorliegen der Voraussetzungen für die obligatorische Errichtung eines Aufsichtsrates nach den Regelungen des MitbestErgG (Mitbestimmungs-Ergänzungsgesetz) bei einer infolge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 957
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.01.1991 - 19 W 3/90
    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92
    Die Frage, ob § 3 II 1 MitbestErgG das Grundgesetz , insbesondere Art. 3 I GG verletzt (vgl. dazu den Vorlagebeschluß des OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat , vom 19.01.1991 - 19 W 3/90 -, abgedruckt in AP 1991 Nr. 1 zu § 3 MitbestErgG und DB 1991, 445 ff; das BVerfG hat dazu bisher offenbar noch nicht entschieden) bedarf in diesem Zusammenhang keiner besonderen Vertiefung.
  • LG Hannover, 30.09.1992 - 18 AktE 1/91
    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluß der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 30.09.1992 - 18 AktE 1/91 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Kosten des gesamten Verfahrens von den Antragsgegnerinnen zu tragen sind.
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92
    Zwar hat das ... in seiner Entscheidung vom 07.05.1969 (BVerfGE 25, 371 (406) [BVerfG 07.05.1969 - 2 BvL 15/67] ) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Vertrauen der Aktionäre darauf, die qualifizierte Mitbestimmung werden wegfallen, verfassungsrechtlich ebensowenig geschützt ist, wie ihr Vertrauen darauf, daß sie nicht auf weitere Unternehmen erstreckt wird.
  • OLG Stuttgart, 03.05.1989 - 8 W 38/89

    Mitbestimmungspflicht einer arbeitnehmerlosen Konzernspitze, die sich auf die

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92
    Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, daß die Entscheidung des OLG ... vom 03.05.1989 (BB 1989, 1005 f.) für den vorliegenden Fall nicht bedeutsam ist, da der dort entschiedene Sachverhalt in wesentlichen Punkten Abweichungen aufweist.
  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92
    Selbst wenn man aber mit der Gegenmeinung in der Literatur (z.B. Fitting/Wlotzke/Wißmann, MitbestG, 2. Aufl., § 5 Rz. 31, 36, Bayer, DB 1975, 1167 (1168); Kropff, BB 1986, 1281 (1284)) und in Anlehnung an die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (vgl. BAG, DB 1981, 895 (896) zu § 54 I BetrVG ; LAG Düsseldorf, DB 1978, 987 (988) [LAG Düsseldorf 24.01.1978 - 5 TaBV 105/77] zu § 5 MitbestG ) die Möglichkeit eines Konzerns im Konzern zumindest für den Bereich des Mitbestimmungsrechtes anerkennt, so setzt die Annahme eines Zwischenkonzerns im konkreten Einzelfall aber jedenfalls voraus, daß der Konzerntochter hinsichtlich mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten ein Entscheidungsspielraum zusteht, ihr also in tatsächlicher Hinsicht gegenüber den Konzenenkeln noch genügend eigene Leitungsmacht verbleibt und sie nicht durch konkrete Weisungen der Muttergesellschaft gebunden ist (vgl. BAG, a.a.O.; LAG Düsseldorf, a.a.O.; Fitting/Auffarth/-Kaiser/Heither. BetrVG, 16. Aufl., § 54 Rz. 22 m.w.N.).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Ein Aufsichtsrat in dem nach § 5 Abs. 3 MitbestG mitbestimmten Teilkonzern soll nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte auch dann gebildet werden können, wenn das Mutterunternehmen gegenüber den Enkelunternehmen über keine Leitungsmacht verfügt (OLG Düsseldorf 30. Oktober 2006 - 26 W 14/06 - ZIP 2006, 2375; OLG Stuttgart 30. März 1995 - 8 W 355/93 - ZIP 1995, 1004; aA OLG Celle 22. März 1993 - 9 W 130/92 - AP Mitbestimmungs-ErgänzungsG § 16 Nr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2006 - 26 W 14/06

    Geltung des Mitbestimmungsgesetzes für inländisches Konzernzwischenunternehmen

    Die Vermittlung der Leitungsmacht kann daher allein auf gesellschaftsrechtlichen Strukturen, namentlich den Kapitalanteilen der Zwischengesellschaft an den Untergesellschaften, beruhen, zumal der wesentliche Grund für die Leitungsbefugnisse einer Konzernspitze ebenfalls in der kapitalmäßigen Abhängigkeit der nachgeordneten Gesellschaften zu suchen ist (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; ebenso: Lutter ZGR 1977, 213; Großfeld/Johannemann, JZ 1995, 795; Kronke IPrax 1995, 397 f; Mankowski ZIP 1995, 1006 ff; Marsch-Barner WuB 1995, 899 ff; offen lassend: BayObLG ZIP 2002, 1034, 1038; a.A.: OLG Celle, Beschluss vom 22.3.1993 - 9 W 130/92, BB 1993, 957; Hanau/Ulmer, MitbestG, 2. Aufl., § 5 Rn. 68; Wichert in: Aktienrecht, § 5 Rn. 27).

    Die Entscheidung des OLG Celle vom 22.3.1993 - 9 W 130/92 (BB 1993, 957) gibt dem Senat keine Veranlassung zur Vorlage an den Bundesgerichtshof (§ 28 FGG).

  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 342/07

    Unternehmensmitbestimmung: Pflicht des inländischen Konzernzwischenunternehmens

    Sofern das OLG Celle (BB 1993, 957 ff) von dieser Auffassung abweichend die Auffassung vertreten hat, dass die gesetzlich fingierte Teilkonzernspitze noch eine Mindestfunktion besitzen müsse, kann dies nicht zu einer Vorlage gem. § 28 FGG an den Bundesgerichtshof führen, da es sich hierbei nur um ergänzende Erwägungen des Oberlandesgerichts Celle gehandelt hat und die Entscheidung - wie bereits von den Oberlandesgerichten Stuttgart (ZIP 1995, 1004 ff = NJW-RR 1995, 1067 ff) und Düsseldorf (ZIP 2006, 2375 ff = NJW-RR 2007, 330 ff ) ausgeführt - nicht auf dieser Rechtsauffassung beruht.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07

    Unternehmensmitbestimmung: Pflicht eines einer Konzernmutter nachgeordneten

    Sofern in der Entscheidung des OLG Celle (BB 1993, 957 ff) von dieser Auffassung abweichend die Meinung vertreten wird, dass die gesetzlich fingierte Teilkonzernspitze noch eine Mindestfunktion besitzen müsse, führt dies nicht zur Vorlagepflicht gemäß § 28 FGG an den Bundesgerichtshof.
  • OLG Stuttgart, 30.03.1995 - 8 W 355/93

    Rechtsstellung als herrschendes Unternehmen bei ausländischer Konzernmutter;

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  • KG, 21.12.2015 - 14 W 105/15

    Mitbestimmung bei Zwischengesellschaften: Verpflichtung zur Bildung eines

    Die abweichende Ansicht von OLG Celle, Beschluss vom 22. März 1993 - 9 W 130/92, BB 1993, 957, war für die dortige Entscheidung nicht tragend.
  • OLG Düsseldorf, 27.12.1996 - 19 W 4/96
    Einige gerichtliche Entscheidungen bejahen die Möglichkeit eines Konzerns im Konzern (OLG Düsseldorf WM 1979, 956 f; OLG Zweibrücken, WM 1983, 1347, 1349 f; OLG Frankfurt, WM 1987, 237, 238; vgl. auch: OLG Celle, BB 1993, 957, 958).
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