Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.05.2021 - I-9 W 14/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Betrieb, Arbeitsmaschine, Schutzbereich
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Betrieb, Arbeitsmaschine, Schutzbereich
- verkehrslexikon.de
Keine Haftung aus Betriebsgefahr bei Traktoreinsatz als Arbeitsmaschine
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 115 Abs. 1
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung einer Ersatzpflicht und Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten; Schadenseintritt bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozesskostenhilfe für vorgerichtliche Anwaltskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Zum Betrieb eines Traktors nach dem Straßenverkehrsgesetz
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einsatz eines Traktors beim Baumfällen - Arbeitsmaschine oder Kfz?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betrieb eines Traktors nach dem Straßenverkehrsgesetz
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall beim Bäume fällen - Wurde ein Traktor als Arbeitsgerät, nicht als Verkehrsmittel eingesetzt, haftet nicht die Kfz-Versicherung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kfz-Haftpflicht muss nicht für Unfall bei Baumfällung mit Traktor zahlen
Verfahrensgang
- LG Münster, 05.03.2021 - 14 O 591/20
- OLG Hamm, 18.05.2021 - I-9 W 14/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 814
- MDR 2021, 932
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.2020 - VI ZR 158/19
Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand …
Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 9 W 14/21
Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19 - Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13 -). - BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 9 W 14/21
Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG entfällt daher, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeuges keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2015 - VI ZR 265/14 -). - BGH, 21.01.2014 - VI ZR 253/13
Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Schadensersatz bei Beschädigung durch Brand am …
Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 9 W 14/21
Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19 - Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13 -). - BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
Auszug aus OLG Hamm, 18.05.2021 - 9 W 14/21
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h. wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1988 - VI ZR 346/87 -).
- OLG Hamm, 07.03.2023 - 7 U 130/22
Haftung der beteiligten Fahrzeughalter bei einem Bergeversuch mittels einer …
Ein Fahrzeug, das ohne jede Fortbewegungs- und Transportfunktion nur wie ein Baum oder ein Fels als Anker für Winde und Seil im Rahmen eines Bergevorgangs dient, ist nicht in Betrieb im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG (…in Fortschreibung zum Einsatz als Arbeitsmaschine BGH Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20, r+s 2021, 710 Rn. 7 ff. m. w. N.; OLG Hamm Beschl. v. 18.5.2021 - 9 W 14/21, NJW-RR 2021, 814 = juris Rn. 9 f.).Dass das Fahrzeug des Beklagten zu 1 zunächst ohne jede Fortbewegungs- und Transportfunktion nur wie bspw. ein Baum oder ein Fels als Anker für Winde und Seil diente und damit nicht in Betrieb gewesen ist (…vgl. zum Einsatz als Arbeitsmaschine BGH Urt. v. 21.9.2021 - VI ZR 726/20, r+s 2021, 710 Rn. 7 ff. m. w. N.; OLG Hamm Beschl. v. 18.5.2021 - 9 W 14/21, NJW-RR 2021, 814 = juris Rn. 9 f.) , ist unerheblich.