Rechtsprechung
   KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13, 9 W 34/13   

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https://dejure.org/2015,23993
KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13, 9 W 34/13 (https://dejure.org/2015,23993)
KG, Entscheidung vom 27.08.2015 - 9 W 33/13, 9 W 34/13 (https://dejure.org/2015,23993)
KG, Entscheidung vom 27. August 2015 - 9 W 33/13, 9 W 34/13 (https://dejure.org/2015,23993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 145 Abs 1 S 3 KostO, § 156 Abs 5 KostO, § 157 KostO, § 90 GNotKG, § 127 GNotKG
    Rückerstattung von Notarkosten: Erforderlichkeit der Aufhebung der zugrunde liegenden Kostenberechnung; Gebührenanrechnung bei Beurkundung eines zunächst erstellten Entwurfs; zeitliche Nähe der Beurkundung; Änderung der beteiligten Personen; Kosten des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung eines Notars zur Rückerstattung von Kosten; Notargebühren bei Erstellung eines Vertragsentwurfs; Anrechnung der Gebühren für den Vertragsentwurf auf die Gebühren für die Beurkundung des Vertrages; Begriff der Beurkundung demnächst i.S. von § 145 Abs. 1 S. 3 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlung von Notarkosten, Erteilung eines Beurkundungsauftrags, Beurkundungsentwurf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung eines Notars zur Rückerstattung von Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann erfolgt eine Beurkundung noch aufgrund des Entwurfs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.05.2000 - 15 W 171/99

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gebührentatbestandes in einer notariellen

    Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13
    Es wären auch die Vorschriften der § 32 KostO (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - V ZB 115/07 - juris Tz. 16) und § 36 Abs. 2 KostO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom - 15 W 171/99 - juris Tz. 21) zu benennen gewesen.
  • BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07

    Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines

    Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13
    Es wären auch die Vorschriften der § 32 KostO (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - V ZB 115/07 - juris Tz. 16) und § 36 Abs. 2 KostO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom - 15 W 171/99 - juris Tz. 21) zu benennen gewesen.
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13
    Folge des Verstoßes gegen § 154 Abs. 2 KostO ist, dass die Kostenberechnung auch in der berichtigten Fassung vom 15. Mai 2012, anders als das Landgericht gemeint hat, aufzuheben gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08 - juris Tz. 26), wenn der Kostengläubiger sie nicht auf entsprechenden Hinweis weiter berichtigt hätte.
  • KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer

    Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13
    In einem solchen Fall entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG den Notar mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten, denn von ihm muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 - unter II. 3. b) der Gründe).
  • KG, 10.08.2016 - 9 W 23/15

    Notarkosten: Geschäftswert bei Einbringung- und Verschmelzungsvertrag zweier

    Denn von einem Notar muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 -, juris Rn. 29; Senat, Beschluss vom 27. August 2015 - 9 W 33-34/13 -, juris Rn. 34).
  • LG Düsseldorf, 28.06.2023 - 19 OH 12/21

    Notargebühren - vorzeitige Beendigung der Beurkundung und erneute Beurkundung

    Insoweit ist entscheidend, ob die Beurkundung zeitlich noch derart nah an der Erstellung des Entwurfs liegt, dass die Beurkundung nicht als neuer Vorgang angesehen werden kann, sondern als Fortführung des Entwurfsauftrags erscheint und so einem einheitlichen Beurkundungsauftrag gleicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. August 2015 - 9 W 33/13 - juris).

    Es entspricht dabei der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, dass für die Auslegung der zeitlichen Komponente des Tatbestandsmerkmals "demnächst" nicht auf den Richtwert von sechs Monaten zurückgegriffen werden kann, der in Vorbem. 2.1.3 Abs. 1 S. 2 KV GNotKG verwendet wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. August 2015 - 9 W 33/13 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 7. Juni 2022 - I-2 Wx 103/22 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 9 W 96/19 - juris).

  • OLG München, 27.09.2011 - 34 Wx 241/11

    Grundbuchverfahren: Löschung eines durch Nichtausübung eines Vorkaufrechts

    Seine Grenze muss dies allerdings dort finden, wo der Entwurf sich im Ergebnis nach Abänderung in persönlicher und sachlicher Hinsicht völlig anders darstellt, als die Ursprungsfassung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27.8.2015, Az.: 9 W 33/13).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2018 - 9 W 3/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Auswirkung der Rücknahme eines Antrags auf Erlass

    Die sofortige Beschwerde der Antragsteller zu 2 und 3 ist daher zurückzuweisen, wobei der Senat den Kostenfestsetzungsbeschluss der Klarstellung halber dahingehend ergänzt, dass die auf die Antragsteller zu 2 und 3 jeweils entfallenden Kosten im Beschlusstenor gesondert ausgewiesen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Februar 2014 - 9 W 33/13; OLG Frankfurt, JurBüro 2016, 204; Zöller/Herget, aaO, § 104 Rn. 21 "Streitgenossen").
  • KG, 02.08.2016 - 9 W 23/15

    Notarkosten bei Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile zweier GmbH auf eine und

    Denn von einem Notar muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 -, jurisRn. 29; Senat, Beschluss vom 27. August 2015 - 9 W 33-34/13 -, jurisRn. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.04.2013 - 9 W 34/13   

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https://dejure.org/2013,9670
OLG Schleswig, 29.04.2013 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2013,9670)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.04.2013 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2013,9670)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. April 2013 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2013,9670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG
    Vergütungsnachforderung durch Sachverständigen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Sachverständigen zur genauen Bezifferung seines Vergütungsanspruchs innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 S. 1 JVEG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    JVEG § 2 Abs. 1 Satz 1; JVEG § 2 Abs. 2
    Vergütungsnachforderung durch Sachverständigen

  • ibr-online

    Keine Vergütung bei zu später Rechnungsstellung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütungsnachforderung eines Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vergütung bei zu später Rechnungsstellung! (IBR 2013, 440)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 155
  • Rpfleger 2013, 523
  • BauR 2013, 1318
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 03.11.2008 - L 15 SF 154/08

    (Erlöschen des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2013 - 9 W 34/13
    Auch das Bayerische Landessozialgericht (Beschluss vom 03. November 2008 - L 15 SF 154/08 P KO -, zitiert nach juris) hat entschieden, dass von einem Sachverständigen verlangt werden kann, dass er innerhalb der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG gesetzten Frist seinen Vergütungsanspruch aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Ansprüchen vollständig geltend macht.
  • LSG Thüringen, 18.06.2007 - L 6 B 77/07

    Vergütung von Sachverständigen, fristgerechte Bezifferung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2013 - 9 W 34/13
    Mit zutreffender Begründung hat das Thüringer Landessozialgericht (Beschluss vom 18. Juni 2007 - L 6 B 77/07 SF - zitiert nach juris) entschieden, dass ein Sachverständiger seinen Vergütungsanspruch nach Grund und Höhe innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 JVEG vollständig beziffern muss.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 2 Ws 24/07

    Sachverständigenentschädigung im Strafverfahren: Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.04.2013 - 9 W 34/13
    Auch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 26. April 2007 - Az. 2 Ws 24/07) hat entschieden, dass es sich bei der Frist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG um eine Frist handelt, innerhalb der der Sachverständige seine Vergütungsansprüche substantiiert zu beziffern hat.
  • LSG Bayern, 06.10.2015 - L 15 SF 323/14

    Nachträgliche Reduzierung der Vergütungsforderung eines Sachverständigen bei

    Die Geltendmachung einer Nachforderung unterliegt den selben rechtlichen Anforderungen wie die erstmalige Geltendmachung der Vergütungsforderung (vgl. Beschluss des Senats vom 23.12.2009, Az.: L 15 SF 352/09; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 29.04.2013, Az.: 9 W 34/13).
  • OLG Oldenburg, 24.02.2017 - 5 W 15/17

    Beschränkung der Vergütung des Sachverständigen auf die Höhe des eingezahlten

    Die Geltendmachung einer Nachforderung unterliegt denselben rechtlichen Anforderungen wie die erstmalige Geltendmachung der Vergütung (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 29.04.2013, AZ: 9 W 34/13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.08.2020 - 2 Ws 396/20
    Er schließt sich vielmehr der nahezu einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung und überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung an, dass ein Anspruchsteller nach dem JVEG seinen Vergütungsanspruch innerhalb der Frist von drei Monaten vollständig beziffern muss (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 29.04.2013, 9 W 34/13, BeckRS 2013, 9393; OLG München, Beschluss vom 29.11.2012, 4 Ws 187/12 (K), BeckRS 2012, 25483; OLG Jena, Beschluss vom 07.11.2011, 1 Ws 398/11, BeckRS 2011, 28901; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.09.2009, 1 Ws 472/09, BeckRS 2009, 26730;.
  • LSG Thüringen, 09.12.2014 - L 6 SF 723/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - berufskundliches

    Dies und die Begründung des Gesetzesentwurfs (BT-Drs. 15/1971 S. 178) weisen darauf hin, dass die Vergütung nach Grund und Höhe grundsätzlich innerhalb der Drei-Monats-Frist vollständig beziffert und substantiiert werden muss (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2007 - L 6 B 77/07 SF; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2013 - 9 W 34/13; Keller "Die Vergütung ärztlicher Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren nach den Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz" in MedSach 2005, S. 154).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 2 Ws 2/22

    Voraussetzungen für die Kostenüberbürdung auf den Verurteilten im Hinblick auf

    15/1971, S. 178; ebenso Senat, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 Ws 24/07, juris Rn. 4; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18. Juni 2007 - L 6 B 77/07, juris Rn. 16; Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. November 2008 - L 15 SF 154/08 P KO, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. April 2013 - 9 W 34/13, juris Rn. 9; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 1 Ws 59/13, BeckRS 2013, 19351; OLG Köln, Beschluss vom 14. August 2020 - 2 Ws 396/20, juris Rn. 10 mit zahlr.
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - L 5 SF 105/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - nachträgliche

    Das Gericht gewährt dem Berechtigten, der ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses den Anspruch beziffert und die Tatsachen glaubhaft macht, welche die Wiedereinsetzung begründen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. April 2013, 9 W 34/13, Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. November 2011, 1 Ws 398/11, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2011, L 15 SF 208/10 B E).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2020 - L 10 KO 1946/20
    Soweit der Antragsteller zuletzt seine Forderung erhöht hat und nunmehr 14 Stunden zur Vergütung begehrt, ist dies angesichts des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung unbeachtlich und im Übrigen deshalb nicht möglich, weil zwischenzeitlich die dreimonatige Ausschlussfrist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG abgelaufen und damit der vom Antragsteller behauptete höhere Anspruch jedenfalls erloschen ist (vgl. nur Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 18.06.2007, L 6 B 77/07 SF; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.04.2013, 9 W 34/13; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.10.2015, L 15 SF 323/14; alle in juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 9 W 34/13   

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https://dejure.org/2014,3257
OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2014,3257)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.02.2014 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2014,3257)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2014,3257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Klärung der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 103; UStG § 15 Abs. 1
    Klärung der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online

    Kostenfestsetzung: Keine Klärung des Umsatzsteuerabzugs!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren nur ausnahmsweise zu überprüfen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenausgleichung: Erklärung über fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung reicht aus! (IBR 2014, 1239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1048
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 9 W 34/13
    Dagegen ist die Richtigkeit dieser Erklärung nicht zu überprüfen, weil das Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts belastet werden soll (BVerfG, NJW 1996, 382, 383; BGH, MDR 2003, 656; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 1. September 2005 - 2 W 258/05-44; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 12. September 2000 - 6 W 273/00-56; von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rz. B 594).
  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 9 W 34/13
    Dagegen ist die Richtigkeit dieser Erklärung nicht zu überprüfen, weil das Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts belastet werden soll (BVerfG, NJW 1996, 382, 383; BGH, MDR 2003, 656; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 1. September 2005 - 2 W 258/05-44; 6. Zivilsenat, Beschluss vom 12. September 2000 - 6 W 273/00-56; von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rz. B 594).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 224/11
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 9 W 34/13
    Die gegen dieses Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zu 1) und 2) wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 2012 - IV ZR 224/11 - zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - 9 W 1/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Überprüfung der Erklärung zum Vorsteuerabzug

    Dagegen ist die Richtigkeit dieser Erklärung nicht zu überprüfen, weil das Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts belastet werden soll (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1995 - 1 BvR 697/93 -, NJW 1996, 382; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VIII ZB 92/02 -, NJW 2003, 1534; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 9 W 34/13 -, AGS 2014, 202, m.w.N.; Jaspersen in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand: 01.12.2015, § 104, Rdnr. 13, 14 ff, m.z.w.N.; Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., § 104, Rdnr. 20, 21, m.z.w.N.; von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rdnr. B 594).
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Rechtsprechung
   KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24176
KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2015,24176)
KG, Entscheidung vom 27.08.2015 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2015,24176)
KG, Entscheidung vom 27. August 2015 - 9 W 34/13 (https://dejure.org/2015,24176)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Wann erfolgt eine Beurkundung noch aufgrund des Entwurfs?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer

    Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
    Haben die vom Kostenschuldner angegriffenen Kostenberechnungen des Notars keinen Bestand und ist er deswegen unterlegen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, ihn mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14).

    Haben die vom Kostenschuldner angegriffenen Kostenberechnungen des Notars keinen Bestand und ist er deswegen unterlegen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, ihn mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14).

    Satz 1 FamFG den Notar mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten, denn von ihm muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 - unter II. 3. b) der Gründe).

  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
    Folge des Verstoßes gegen § 154 Abs. 2 KostO ist, dass die Kostenberechnung auch in der berichtigten Fassung vom 15. Mai 2012, anders als das Landgericht gemeint hat, aufzuheben gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08 - juris Tz. 26), wenn der Kostengläubiger sie nicht auf entsprechenden Hinweis weiter berichtigt hätte.
  • BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07

    Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines

    Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
    Es wären auch die Vorschriften der § 32 KostO (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - V ZB 115/07 - juris Tz. 16) und § 36 Abs. 2 KostO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom - 15 W 171/99 - juris Tz. 21) zu benennen gewesen.
  • OLG Hamm, 09.05.2000 - 15 W 171/99

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gebührentatbestandes in einer notariellen

    Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
    Es wären auch die Vorschriften der § 32 KostO (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - V ZB 115/07 - juris Tz. 16) und § 36 Abs. 2 KostO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom - 15 W 171/99 - juris Tz. 21) zu benennen gewesen.
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