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   OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16   

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https://dejure.org/2017,32678
OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16 (https://dejure.org/2017,32678)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.06.2017 - 9 W 36/16 (https://dejure.org/2017,32678)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 9 W 36/16 (https://dejure.org/2017,32678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 122 Abs 1 Nr 1 Buchst a ZPO, § 123 ZPO, § 9 Abs 2 Nr 1 GKG, § 9 Abs 2 Nr 5 GKG, § 31 Abs 3 S 1 GKG
    Kostenfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren: Sachverständigenkosten im selbstständigen Beweisverfahren bei Prozesskostenhilfebewilligung für das Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein einem selbständigen Beweisverfahren nachfolgenden Hauptsacheverfahren; Pflicht der Prozesskostenhilfe Partei zur Erstattung von Sachverständigenkosten im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein einem selbständigen Beweisverfahren nachfolgenden Hauptsacheverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist das selbständige Beweisverfahren beendet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    PKH-Bewilligung erfasst vorangegangenes selbständiges Beweisverfahren nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 731
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16
    Zwar sind diese Kosten, zu denen insbesondere die Gerichtsgebühren des selbständigen Beweisverfahrens und die darin angefallenen Sachverständigenkosten zählen, an sich den Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens zuzuordnen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - VIII ZB 97/02, NJW 2003, 1322, 1323; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 31).

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2002 (aaO) zugrunde lag.

  • BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03

    Festsetzung von Gerichtskosten aufgrund eines Vergleichs bei Bewilligung von PKH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16
    Unbeschadet dieser Kostenbefreiung bleibt nach § 123 ZPO allerdings die Verpflichtung bestehen, die dem obsiegenden Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, zu denen auch etwaige von diesem verauslagte Gerichtskosten gehören (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - III ZB 11/03, NJW 2004, 366).

    § 31 Abs. 3 Satz 1 GKG soll die bedürftige Partei vor allem vor der Unbilligkeit bewahren, dass der andere Kostenschuldner (Kläger) die gegen ihn geltend gemachten und von ihm bezahlten Kosten umgehend von der bedürftigen Partei erstattet verlangt (vgl. zu der Vorgängervorschrift in § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG aF: BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003, aaO).

  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 19 T 75/12

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Stattfinden einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16
    Andernfalls ist das Beweisverfahren mit der sachlichen Erledigung des Ergänzungsantrags beendet (OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 16 W 118/10, juris; LG Stuttgart, NJW-RR 2013, 62, 63).
  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 16 W 118/10

    Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Einzahlung des Kostenvorschusses im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16
    Andernfalls ist das Beweisverfahren mit der sachlichen Erledigung des Ergänzungsantrags beendet (OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 16 W 118/10, juris; LG Stuttgart, NJW-RR 2013, 62, 63).
  • BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16
    Beendet ist das selbständige Beweisverfahren mit der Bekanntgabe des durch das Gericht eingeholten Gutachtens an die Parteien, jedenfalls aber dann, wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Bekanntgabe oder einer etwaigen mündlichen Anhörung des Sachverständigen durch keine Partei ein Ergänzungsantrag gestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - VII ZR 200/08, NJW-RR 2009, 1243 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2001 - 10 W 105/01

    Begriff der rückständigen Gerichtskosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16
    Im Sinne dieser Vorschrift rückständig sind Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen), die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozesskostenhilfebewilligung bereits fällig, aber noch nicht bezahlt waren (OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 83, 84; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 122 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09

    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16
    Die Prozesskostenhilfeberechtigung des Antragsgegners des selbständigen Beweisverfahrens ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, MDR 2015, 727; OLG Naumburg, MDR 2010, 403; OLG Bamberg, OLGR 1998, 378; Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 114 Rn. 8; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl., Rn. 10).
  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 12 W 7/15

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2017 - 9 W 36/16
    Die Prozesskostenhilfeberechtigung des Antragsgegners des selbständigen Beweisverfahrens ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, MDR 2015, 727; OLG Naumburg, MDR 2010, 403; OLG Bamberg, OLGR 1998, 378; Musielak/Voit/Fischer, aaO, § 114 Rn. 8; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl., Rn. 10).
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