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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19   

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https://dejure.org/2019,39947
OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19 (https://dejure.org/2019,39947)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2019 - 9 W 37/19 (https://dejure.org/2019,39947)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2019 - 9 W 37/19 (https://dejure.org/2019,39947)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Anwaltsblatt

    § 91a ZPO, § 93 ZPO
    Versicherer reagiert nicht auf Anwaltsschreiben: kein sofortiges Anerkenntnis

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Veranlassung zur Klageerhebung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Kein sofortiges Anerkenntnis nach fehlender Reaktion des Haftpflichtversicherers auf mehrere Anwaltsschreiben

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91a Abs 1 ZPO, § 93 ZPO
    Kostenentscheidung in einer Verkehrsunfallsache: Sofortiges Anerkenntnis des Kfz-Haftpflichtversicherers nach fehlender Reaktion auf mehrere vorgerichtliche Anwaltsschreiben

  • der-rechtsberater.de

    Kein sofortiges Anerkenntnis, wenn KFZ-Haftpflichtversicherer auf Forderungsschreiben nicht reagiert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 a Abs. 1 ; ZPO § 93
    Sofortiges Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 a Abs. 1 ; ZPO § 93
    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis des Klageanspruchs durch den Kfz-Haftpflichtversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung gegen einen Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftpflichtschaden: Gegnerische Haftpflichtversicherung reagiert nicht auf Anwaltsschreiben - Klageveranlassung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 191
  • NZV 2020, 262
  • VersR 2020, 377
  • AnwBl 2020, 112
  • AnwBl Online 2020, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 01.12.2021 - 9 W 35/21

    Streit über den Zugang vorprozessualer Zahlungsaufforderungen per E-Mail im

    Auf die Frage einer angemessenen Prüfungsfrist für den Versicherer kommt es bei einer fehlenden Reaktion nicht an (vgl. Senat, Beschluss vom 27. September 2019 - 9 W 37/19, VersR 2020, 377).(Rn.18).

    Auch die Frage einer Prüfungsfrist spielt - bei vorprozessualer Nichtreaktion des Versicherers - in einem solchen Fall keine Rolle (vgl. Senat, VersR 2020, 377).

  • KG, 28.09.2023 - 22 W 48/23
    Jedenfalls gilt dies dann, wenn trotz mehrfacher Fristsetzung keinerlei Mitteilung erfolgt, dass und warum diese Fristen nicht eingehalten werden können und wann mit einer Reaktion zu rechnen wäre (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2019 - 9 W 37/19 -, juris Rn. 19).

    Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Regelung in & 93 ZPO reichen nämlich bereits nachvollziehbare Zweifel am Regulierungsverhalten aus, um die Klageerhebung zu rechtfertigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 2019 -- 9 W 37/19 -, juris Rn. 20).

  • LG Essen, 16.02.2022 - 15 T 24/21

    Anhörungsrüge

    Er ist gehalten, im Rahmen seiner Möglichkeiten, den geltend gemachten Anspruch zu prüfen; unterlässt er eine Prüfung, obwohl er hierzu in der Lage ist, und schweigt bzw. negiert den Anspruch, kann er zu einer Klage Veranlassung geben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.09.2019, Az. 9 W 37/19, BeckRS 2019, 26155: gegnerische Versicherung reagiert auf Anwaltsschreiben nicht; Beschl. v. 23.10.2017, 3 W 5/17, BeckRS 2017, 130599: Prüfung eines Insolvenzanfechtungsanspruchs; BeckOK ZPO/Jaspersen, 42. Ed. 1.9.2021, ZPO § 93 Rn. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25296
OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19 (https://dejure.org/2019,25296)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.2019 - 9 W 37/19 (https://dejure.org/2019,25296)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 2019 - 9 W 37/19 (https://dejure.org/2019,25296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 1475
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
    Der gegenteiligen Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2018 - 20 W 41/17), das den Streitwert eines auf Feststellung gerichteten Antrages, der ausschließlich das Fortbestehen eines Krankentagegeldversicherungsvertrages zum Gegenstand hat, mit dem dreieinhalbfachen der Jahresprämie bemessen will, vermag der Senat mit dem BGH und dem Oberlandesgericht Rostock nicht zu folgen.

    Eine Begrenzung des Streitwertes auf lediglich 20 % des vereinbarten Krankentagegeldes für sechs Monate ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil sich der Kläger (nur) gegen die von der Beklagten eingewandte automatische Beendigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages infolge Eintritts der Berufsunfähigkeit klageweise zur Wehr setzte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2018 - 20 W 41/17).

  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 20 W 6/11

    Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Zahlung von Krankentagegeld

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
    Auch wenn im Einzelfall die Dauer des Bezugs von Krankentagegeld über sechs Monate hinausgeht, erscheint es auch dem Senat angemessen, der Streitwertbestimmung einen Leistungsbezug von sechs Monaten zugrunde zu legen (BGH, a.a.O.; OLG Hamm VersR 2011, 1329, 1330; OLG Rostock a.a.O.).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 477/15

    Streitwertbemessung: Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
    Denn auch in der Krankentagegeldversicherung geht es um summenmäßig im Versicherungsvertrag festgelegte wiederkehrende Leistungen, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls beanspruchen kann und die daher sein Interesse am Fortbestand des Versicherungsvertrages bestimmen (BGH, Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15 = VersR 2017, 377; OLG Rostock, Beschl. v. 08.11.2018 - 4 W 27/18 = NJW-RR 2019, 26).
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
    Soweit die Beklagte in ihrer Beschwerdebegründung auf den Beschluss des BGH vom 08.12.2010 (IV ZR 265/08 = VersR 2011, 237) zur Begründung ihrer Auffassung verweist, der Streitwert für den Feststellungsantrag sei nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen, verfängt dies nicht.
  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
    Denn auch in der Krankentagegeldversicherung geht es um summenmäßig im Versicherungsvertrag festgelegte wiederkehrende Leistungen, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls beanspruchen kann und die daher sein Interesse am Fortbestand des Versicherungsvertrages bestimmen (BGH, Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15 = VersR 2017, 377; OLG Rostock, Beschl. v. 08.11.2018 - 4 W 27/18 = NJW-RR 2019, 26).
  • OLG Köln, 03.03.2020 - 9 U 77/19

    Beratungspflicht Rechtsanwalt, aussichtslose Klage, Deckungszusage,

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2017, 152 (153); vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 06.08.2019 - 9 W 37/19 - BeckRS 2019, 18086) ist bei der Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum im Rahmen der Wertberechnung von einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegeldes auszugehen.
  • OLG Dresden, 08.07.2021 - 4 W 431/21

    1. Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Die Jahresleistung des Versicherers könnte bei der privaten Krankenversicherung auch nicht für die Wertbestimmung herangezogen werden, da es keine im Vertrag festgelegte monatlich oder kalendertäglich bemessene Leistung der Versicherung gibt (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2019 - 9 W 37/19 - juris).

    Für den Zeitraum ab dem 01.05.2021 besteht keine wirtschaftliche Identität, weshalb hier der für Feststellungsanträge übliche Abschlag von 20 % angesetzt werden kann (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2019 - 9 W 37/19 - juris).

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