Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 9 WF 131/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52762
OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 9 WF 131/11 (https://dejure.org/2012,52762)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.01.2012 - 9 WF 131/11 (https://dejure.org/2012,52762)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 (https://dejure.org/2012,52762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,52762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsmittels wegen Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung einer Umgangsregelung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 9 WF 131/11
    Auf die Folgen für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Umgangsregelung wurde gemäß § 89 Abs. 2 FamFG durch Beschluss des Familiengerichts Saarlouis vom 6. August 2010 hingewiesen (siehe hierzu auch BGH, FamRZ 2011, 1729 ).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 9 WF 131/11
    Bei der zwangsweisen Durchsetzung einer Umgangsregelung ist neben der Frage, ob eine Zuwiderhandlung vorliegt, jeweils auch zu berücksichtigen, wie sich die Zwangsvollstreckung der Umgangsregelung auf das Kindeswohl auswirkt (BVerfG, FamRZ 2008, 845).
  • OLG Saarbrücken, 26.11.2010 - 6 WF 118/10

    Umgangsvereitelung mit dem minderjährigen Kind: Festsetzung und Bemessung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 9 WF 131/11
    Ferner kann auf der Grundlage des sich im Beschwerdeverfahren darstellenden Sach- und Streitstandes dem Familiengericht im Ergebnis darin beigetreten werden, dass die Antragsgegnerin, von der aus der Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB zu verlangen ist, dass sie sich, insbesondere soweit sie in diesem Zusammenhang einen der Umgangsregelung entgegenstehenden Willen des Kindes geltend macht, bei dem Kind aktiv dafür einsetzt, den geregelten Umgang wahrzunehmen, das gemäß § 89 Abs. 4 ZPO gesetzlich vermutete Verschulden nicht ausgeräumt und sie sich letztlich in Ansehung des Alters des Kindes (zum damaligen Zeitpunkt 10 Jahre) und der noch möglichen Einwirkung mit erzieherischen Mitteln nicht entlastet hat (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO , 29. Aufl., § 89 FamFG , Rz. 13; Stößer in: Prütting/Helms, FamFG , § 89 , Rz. 16 ff, m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 1669 ; Senat, Beschl. v. 22. November 2011, 9 WF 107/11, m.w.N.; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, FamRZ 2011, 589 ).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2012 - 6 WF 381/12

    Ordnungsmittel: Pflichten des Obhutselternteils im Zusammenhang mit einem

    Der Verpflichtete hat daher die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen substantiiert darzulegen (Saarländisches Oberlandesgericht, Senatsbeschlüsse vom 2. April 2012 - 6 WF 130/11 - und vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; vgl. auch 9. Zivilsenat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 -).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2014 - 6 WF 186/14

    Zuwiderhandlung gegen Umgangstitel: Erforderliche Maßnahmen des zur Gewährung des

    Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2014, 732; 2012, 533; Senatsbeschlüsse vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104, vom 2. April 2012 - 6 WF 130/11 -, ZKJ 2012, 398, und vom 8. Oktober 2012 - 6 WF 381/12 -, ZKJ 2013, 79; vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 - Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 6, Rz. 16 und § 2, Rz. 27 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2012 - 6 WF 130/11

    Umgang: Vollstreckung eines Umgangstitels wegen Zuwiderhandlungen des betreuenden

    Der Verpflichtete hat daher die Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen, im Einzelnen gehaltvoll darzulegen (Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 WF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; vgl. auch Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 -).

    Innerhalb des dem Senat insoweit durch § 89 Abs. 3 S. 1 FamFG eröffneten Rahmens (siehe zu den Kriterien Senatsbeschluss vom 26. November 2010 - 6 UF 118/10 -, ZKJ 2011, 104; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 31. Januar 2012 - 9 WF 131/11 - Kemper/Schreiber/Völker/ Clausius, HK-FamFG, 2. Aufl., § 89, Rz. 20) erscheint bei den vorliegenden Einzelfallgegebenheiten ein Ordnungsgeld von 300 EUR ausreichend und angemessen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht