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   VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654   

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VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654 (https://dejure.org/2005,74088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654 (https://dejure.org/2005,74088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 (https://dejure.org/2005,74088)
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Wird zitiert von ... (38)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    Erheblich im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG 2008 ist ein Vermögen, dessen Einsatz seinem Inhaber zur Deckung des Wohnbedarfs nach den individuellen Umständen des Einzelfalles im Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung des Ziels der Wohngeldgewährung, durch die Subventionierung der Wohnkosten angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern, zuzumuten ist (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 - juris Rn. 14 und vom 6. Februar 2009 - 12 ZB 08.2959 - juris Rn. 3; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 75; ferner Urteil vom 23. Januar 1990 - BVerwG 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 = Buchholz 454.71 § 11 WoGG Nr. 3 S. 3).

    Soweit im Rahmen der behördlichen oder gerichtlichen Prüfung wertmäßig von Orientierungs-, Richt- oder Vergleichsgrößen ausgegangen wird, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der weitreichenden Vermögenstoleranz des Wohngeldgesetzes an dem in § 6 Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes (VStG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. November 1990 (BGBl I S. 2467), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 2001 (BGBl I S. 2785), geregelten Freibetrag von etwa 61 000 EUR für die erste zu berücksichtigende unbeschränkt steuerpflichtige Person anlehnt (vgl. auch Nr. 21.36 Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 i.d.F. vom 29. April 2009 ), begegnet dies keinen Bedenken, solange diesen Größen nicht die Bedeutung einer starren Vermögens(-unter-)-grenze mit Bindungswirkung beigemessen wird (ebenso VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 14, vom 11. Januar 2006 - 9 C 05.2277 - juris Rn. 65 und vom 6. Februar 2009 a.a.O. Rn. 3; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 a.a.O. Rn. 77).

  • VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 901.18

    Kein Wohngeld bei Vermögen von 115.000 Euro

    Erheblich im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG 2008 ist ein Vermögen, dessen Einsatz seinem Inhaber zur Deckung des Wohnbedarfs nach den individuellen Umständen des Einzelfalles im Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung des Ziels der Wohngeldgewährung, durch die Subventionierung der Wohnkosten angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern, zuzumuten ist (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 - juris Rn. 14 und vom 6. Februar 2009 - 12 ZB 08.2959 - juris Rn. 3; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 75; ferner Urteil vom 23. Januar 1990 - BVerwG 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 = Buchholz 454.71 § 11 WoGG Nr. 3 S. 3).

    Soweit im Rahmen der behördlichen oder gerichtlichen Prüfung wertmäßig von Orientierungs-, Richt- oder Vergleichsgrößen ausgegangen wird, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der weitreichenden Vermögenstoleranz des Wohngeldgesetzes an dem in § 6 Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes (VStG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. November 1990 (BGBl I S. 2467), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 2001 (BGBl I S. 2785), geregelten Freibetrag von etwa 61 000 EUR für die erste zu berücksichtigende unbeschränkt steuerpflichtige Person anlehnt (vgl. auch Nr. 21.36 Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 i.d.F. vom 29. April 2009 ), begegnet dies keinen Bedenken, solange diesen Größen nicht die Bedeutung einer starren Vermögens(-unter-)grenze mit Bindungswirkung beigemessen wird (ebenso VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 14, vom 11. Januar 2006 - 9 C 05.2277 - juris Rn. 65 und vom 6. Februar 2009 a.a.O. Rn. 3; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2012 a.a.O. Rn. 77).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11

    Prüfung des Anspruchs eines Studenten auf Gewährung von Wohngeld in gesetzlicher

    vgl. Stadler/Gutekunst/Forster/Wolff/Rahm/Dietrich/Fröba, WoGG, a.a.O., mit Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 -, juris.

    vgl. Stadler/Gutekunst/Forster/Wolff/Rahm/Dietrich/Fröba, WoGG, a.a.O., § 18 WoGG a. F., Rn. 21 mit Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 -, a. a. O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2012 - 6 B 4.11

    Wohngeld; Bewilligungszeitraum; Antragstellung; missbräuchliche Inanspruchnahme;

    Auch unter Geltung des Sozialstaatsprinzips muss vom Einzelnen gefordert werden, dass er zur Befriedigung seines Bedarfs nicht sofort die Hilfe durch die Allgemeinheit in Anspruch nimmt (VGH München, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 -, Rn. 13 bei juris zur Vorgängervorschrift in § 18 Nr. 6 WoGG 2002).
  • VG Freiburg, 06.04.2011 - 3 K 1467/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung anrechenbaren Vermögens und

    Offen bleiben kann, ob der Beklagte zu Recht von der in der Verwaltungsvorschrift - für den Regelfall - festgelegten Vermögensgrenze von 60.000,-- EUR ausgegangen ist (so wohl nach OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.02.2011 - 4 LC 151/09 -, juris; ebenso zu § 18 Abs. 3 WoGG a.F. Bayer. VGH, Beschl. v. 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654 -, juris; a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.07.2010 - OVG 9 N 8.09 -, juris; VG Braunschweig, Urt. v. 28.05.2009 - 3 A 129/08 -, NVwZ-RR 2009, 771, VG Berlin, Urt. v. 18.01.2011, a.a.O. , wonach der im Juni 1993 festgesetzte und seitdem unveränderte Freibetrag in § 6 VStG angesichts der Inflationsentwicklung und der damit verbundenen Vermögensentwertung anzupassen sei, so dass sich für 2009 ein Grundfreibetrag von rund 80.000,-- EUR ergebe).

    Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche Leistungen dann nicht gewährt werden sollen, wenn der Antragsteller aus objektiver Sicht seine finanziellen Verhältnisse von der Einnahmen- und der Ausgabenseite her so gestalten kann, dass er aus eigenen Mitteln die Belastung aufzubringen vermag, und wenn es keine unbillige Härte darstellt, ihn hierauf zu verweisen (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 04.10.2005, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368

    Ermittlung des Bedarfs nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen; Ansetzen eines

    Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 WoGG sind bei der Ermittlung des Jahreseinkommens die Einnahmen zugrunde zu legen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erwarten sind; maßgeblich ist somit die Sach- und Rechtslage bei Beginn des Bewilligungszeitraums nach Antragstellung als Beurteilungszeitpunkt (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).

    Weil die Angaben der Klägerin zu den Einnahmen ihrer Familie - unter Einschluss der privaten Zuwendungen Dritter - rechnerisch Lücken im Hinblick auf die Abdeckung des Bedarfs aufgewiesen haben, hätte für den Beklagten die Möglichkeit bestanden, den Wohngeldanspruch bereits aus Gründen der materiellen Beweislast abzulehnen (vgl. Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entsprechen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).

  • VG Sigmaringen, 23.11.2022 - 7 K 3042/21

    Wohngeld; erhebliches Vermögen; Orientierungswert; Freigrenze bei Personen über

    Erheblich im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG ist ein Vermögen, dessen Einsatz seinem Inhaber zur Deckung des Wohnbedarfs nach den individuellen Umständen des Einzelfalles im Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung des Ziels der Wohngeldgewährung, durch die Subventionierung der Wohnkosten angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern, zuzumuten ist (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654 - juris Rn. 14 und vom 06.02.2009 - 12 ZB 08.2959 - juris Rn. 3; OVG NRW, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 - juris Rn. 75; ferner BVerwG, Urteil vom 23.01.1990 - BVerwG 8 C 58.89 - BVerwGE 84, 278 = Buchholz 454.71 § 11 WoGG Nr. 3 S. 3).
  • VG Göttingen, 25.04.2017 - 2 A 152/16

    Abzugsbetrag für Steuern; Missbräuchliche Inanspruchnahme; Rechtsmissbrauch

    Auch unter Geltung des Sozialstaatsprinzips muss vom Einzelnen gefordert werden, dass er zur Befriedigung seines Bedarfs nicht sofort Hilfe durch die Allgemeinheit in Anspruch nimmt (BayVGH, Beschluss vom 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654 -, juris, zur Vorgängervorschrift in § 18 Nr. 6 WoGG a.F.; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Stand: März 2015, § 21 Rn. 23).
  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 385/14

    Entgeltumwandlung; Gesamteinkommen; Missbrauch; Wohngeld; Zuflussprinzip

    Auch unter Geltung des Sozialstaatsprinzips muss vom Einzelnen gefordert werden, dass er zur Befriedigung seines Bedarfs nicht sofort Hilfe durch die Allgemeinheit in Anspruch nimmt (BayVGH, Beschluss vom 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654 -, juris, zur Vorgängervorschrift in § 18 Nr. 6 WoGG a.F.; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Stand: März 2015, § 21 Rn. 23).
  • VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070

    Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; private Schulgeldzahlungen Dritter;

    Nur wenn die Wohngeldstelle von diesen Umständen Kenntnis hat, ist sie in der Lage, konkret zu prüfen, ob die Angaben des Antragstellers zutreffen (BayVGH, U.v. 20.5.2003, Az. 9 C 03.1051; BayVGH, B.v. 4.10.2005, Az. 9 ZB 05.1654).
  • VG Bayreuth, 25.02.2019 - B 8 K 18.253

    Leistung von Wohngeld wird nicht gewährt

  • VG Düsseldorf, 03.03.2009 - 21 K 7376/08

    Wohngeld Mietzuschuss selbstgenutztes Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhaus,

  • VG München, 23.11.2017 - M 22 K 17.5024

    Berechnung von Wohngeld auf Grundlage einer Einkommensprognose

  • VG Ansbach, 15.01.2015 - AN 6 K 14.00196

    Wohngeldrechtliches Einkommen; Plausibilität der Einkommensverhältnisse

  • VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.01215

    Wohngeldanspruch; Berücksichtigung von - bereits vom notwendigen Lebensunterhalt

  • VG München, 18.04.2019 - M 22 K 17.2772

    Ablehnung des Wohngeldantrags nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast

  • VGH Bayern, 06.02.2009 - 12 ZB 08.2959

    Wohngeldrecht: Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme bei eigenem Vermögen //

  • VG Ansbach, 19.11.2009 - AN 14 K 09.01054

    Verfügt die allein sorgeberechtigte Mutter selbst nicht über erhebliches Vermögen

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 21 K 237.11

    Anspruch auf Wohngeld bei vorhandenem Vermögen; Bindungswirkung eines

  • VG Augsburg, 16.12.2011 - Au 6 K 11.845

    Kein Anspruch auf Wohngeld bei ungeklärtem Einkommen; Plausibilitätsprüfung;

  • VG Gera, 15.02.2018 - 6 K 669/16

    Wohngeld in Form des Mietzuschusses nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

  • VG Ansbach, 29.09.2016 - AN 6 K 15.01641

    Materielle Beweislast bei der Ermittlung der Einkommensverhältnisse

  • VG München, 08.12.2011 - M 22 K 09.3985

    Wohngeld; Ablehnung als rechtsmissbräuchlich; erhebliches Vermögen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2007 - 5 N 27.06

    Plausibilitätskontrolle bei der Wohngeldberechnung für Gewerbetreibende

  • VG Berlin, 03.07.2008 - 21 A 192.07

    Wohngeldanspruch bei Verbrauch eigenen Vermögens

  • VG München, 13.01.2011 - M 22 K 09.4879

    Wohngeld; Plausibilitätsprüfung; Ablehnung nach den allgemeinen Regeln der

  • VG München, 17.03.2010 - M 22 K 09.5652

    Wird bei der wohngeldrechtlichen Prüfung der Plausibilität der

  • VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834

    Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; alleinerziehende, getrennt lebende Studentin;

  • VG München, 27.04.2017 - M 22 K 16.1648

    Bewilligung von Wohngeld

  • VG Augsburg, 26.04.2011 - Au 6 K 10.1582

    Einkommensermittlung; Nichtaufklärbarkeit der Einkommensverhältnisse; Ablehnung

  • VG Bayreuth, 17.09.2008 - B 4 K 06.47

    Missbräuchlichkeit der Inanspruchnahme von Wohngeld wegen Vorhandenseins von

  • VG Potsdam, 14.06.2023 - 13 K 2350/21
  • VG Saarlouis, 06.09.2013 - 3 K 180/13

    Wohngeld; Verletzung von Mitwirkungspflichten

  • VG Aachen, 14.03.2012 - 6 K 680/11

    Anspruch auf Bewilligung von Wohngeld in Form von Lastenzuschüssen für eine

  • VG Düsseldorf, 17.10.2007 - 21 K 5972/06

    Missbräuchlichkeit einer Inanspruchnahme von Wohngeld; Zweck des Wohngelds;

  • VG München, 23.04.2015 - M 22 K 12.5567

    Kein Anspruch auf Wohngeld

  • VG Ansbach, 16.04.2008 - AN 14 K 07.01704

    Verschweigen von Einkünften bei der Beantragung von Wohngeld; Mietobergrenze;

  • VG Augsburg, 11.10.2010 - Au 6 E 10.1451

    Kein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, da keine Kündigungsgefahr

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