Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8939
VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626 (https://dejure.org/2017,8939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2017 - 9 ZB 14.626 (https://dejure.org/2017,8939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2017 - 9 ZB 14.626 (https://dejure.org/2017,8939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 1 Nr. 5
    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine 27,5 m hohe Windenergieanlage im Landschaftsschutzgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets; Grundsätze zur Abwägung der wirtschaftlichen Interessen des Windkraftunternehmens ...

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine 27,5 m hohe Windenergieanlage im Landschaftsschutzgebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Kleinwindkraftanlage (verneint); Naturpark; Landschaftsschutzgebiet; Landschaftsbild; Verpflichtungsklage; Anspruch; Baugenehmigung; maßgeblicher Zeitpunkt; privilegiertes Vorhaben; nachvollziehende Abwägung; Befreiung von ...

  • rechtsportal.de

    BayNatSchG Art. 15 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 1
    Anspruch auf Zulassung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets; Grundsätze zur Abwägung der wirtschaftlichen Interessen des Windkraftunternehmens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 75 m.w.N.; BVerwG, B.v. 5.7.2016 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 B 47.13

    Konkretisierende nachvollziehende Abwägung bei Zulässigkeitsprüfung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626
    Sie ist vielmehr eine auf den Einzelfall ausgerichtete Gewichtsbestimmung, die als Vorgang der Rechtsanwendung der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2014 - 4 B 47.13 - BayVBl 2014, 703 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626
    Aus dem Prüfungsmaßstab der auch im Rahmen des § 35 Abs. 1 BauGB erforderlichen nachvollziehenden Abwägung, wonach die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das Kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige private Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüberzustellen sind und eine zweiseitige Interessenbewertung vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364 = juris Rn. 18), folgt nichts anderes.
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626
    Die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung ist nur begründet, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein Genehmigungsanspruch besteht (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 ZB 15.944

    Verwaltungsgerichte, Baugenehmigungsverfahren, Grundstück, Bauvorhaben,

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626
    Werden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils aus einem Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts hergeleitet, so wird der Zulassungsgrund nur dann ausreichend dargelegt, wenn dem Darlegungserfordernis der Verfahrensrüge genügt wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2015 - 9 ZB 15.944 - juris Rn. 5 m.w.N.); daran fehlt es.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 8 S 17/16

    Im Außenbereich privilegiertes Vorhaben; Widerspruch zu einer gültigen

    Für eine "nachvollziehende" Abwägung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.07.2001 - BVerwG 4 C 4.00 -,BVerwGE 115, 17), die, anders als die Kläger anzunehmen scheinen, kein der planerischen Abwägung vergleichbarer Vorgang ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.03.2017 - 9 ZB 14.626 -), sondern einen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren Vorgang der Rechtsanwendung meint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.2014 - 4 B 47.13 -, BRS 82 Nr. 109), ist dann kein Raum mehr (vgl. zum Artenschutzrecht BVerwG, Urt. v. 27.06.2013, a.a.O.).

    h) Soweit die Kläger sinngemäß noch auf ein willkürliches Vorgehen des Landratsamts bei Zuwiderhandlungen gegen die landschaftsschutzrechtlichen Verbote verweisen, übersehen sie bereits, dass es vorliegend nicht um ein im Ermessen stehendes repressives Vorgehen, sondern um die Erteilung einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) geht, auf die die Kläger selbst bei einer anderweit rechtswidrig erteilten Genehmigung keinen Anspruch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung hätten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.2000, a.a.O.; "keine Gleichheit im Unrecht"; BayVGH, Beschl. v. 27.03.2017, a.a.O.: "kein Anspruch auf Fehlerwiederholung").

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Eine - den o. g. Grundsätzen entsprechende - differenzierte Regelung wäre nur entbehrlich, wenn angenommen werden könnte, dass (gerade) die Errichtung von Windkraftanlagen mit den Schutzzwecken einer Landschaftsschutzgebietsverordnung schlechthin unvereinbar ist, so dass deshalb ein (ausnahmsloses) repressives Verbot ohne besondere Prüfung als rechtmäßig anzusehen ist (in diesem Sinne: OVG Bautzen, Urt. v. 30.08.2016, 4 C 7/15, Juris [Rn. 27], differenzierend: VGH München, Beschl. v. 08.01.2009, 14 ZB 08.720, Juris [Rn. 9] und v. 27.03.2017, 9 ZB 14.626, Juris [Rn. 13], Urt. v. 25.03.1996, 14 B 94.119, NVwZ 1997, 1010 [Anlage auf einem Berg in einem Nationalpark]).
  • VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 23).
  • VG Stuttgart, 16.11.2021 - 2 K 6403/19

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung

    d) Soweit sich der Kläger darauf stützt, ihm müsse jedenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung eine Befreiung wie seinem südlichen Grundstücksnachbarn (für dessen Garagenanlage) erteilt werden, ist dem aus zwei Gründen nicht zu folgen: Zum einen kann es keine gerichtliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung im Unrecht durch die Erteilung einer Genehmigung oder Befreiung geben (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.08.2017 - 8 S 17/16 - NuR 2018, 62 juris Rn. 56; BayVGH, Beschl. v. 27.03.2017 -  Beschl. v. 27.03.2017 - 9 ZB 14.626 - juris; "keine Gleichheit im Unrecht).
  • VGH Bayern, 07.02.2024 - 1 ZB 21.2897

    Stellplatzbedarf bei Nutzungsänderung

    Denn die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung ist nur begründet, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein Genehmigungsanspruch besteht (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 14 N 16.768

    Normenkontrollverfahren Landschaftsschutzgebiet "Oberer Bayerischer Wald"

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat - selbst bei sehr niedrigen Anlagen - wiederholt die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnis (oder einer Befreiung) für die Errichtung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten verneint (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris; B.v. 8.1.2009 - 14ZB 08.720 - juris; U.v. 25.3.1996 - 14 B 94.119 - BayVBl 1997, 369).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Bauen im Außenbereich durch einen

    Eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung ist nur begründet, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein Genehmigungsanspruch besteht (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 1 ZB 07.345 - juris Rn. 12; B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 16), wobei die Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Zulassungsverfahren danach zu beurteilen ist, wie das Berufungsgericht voraussichtlich über den Streitgegenstand zu entscheiden hätte (BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 183 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 1 ZB 07.345 - a.a.O.; B.v. 19.3.2018 - 1 ZB 15.2574 - juris Rn. 3).
  • VG Stuttgart, 18.05.2021 - 2 K 3972/20

    Erhaltungssatzung; Ortsbild; Optische Auswirkung; Sanierungsgebiet;

    Es geht in diesem Verfahren nicht um ein im Ermessen stehendes repressives Vorgehen, sondern um die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, auf welche die Klägerin selbst bei einer anderweitig rechtswidrig erteilten Genehmigung keinen Anspruch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.08.2017 - 8 S 17/16 - NuR 2018, 62 juris Rn. 56; BayVGH, Beschl. v. 27.03.2017 - 9 ZB 14.626 - juris; "keine Gleichheit im Unrecht").
  • VG Stuttgart, 18.05.2022 - 2 K 3972/20
    Es geht in diesem Verfahren nicht um ein im Ermessen stehendes repressives Vorgehen, sondern um die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, auf welche die Klägerin selbst bei einer anderweitig rechtswidrig erteilten Genehmigung keinen Anspruch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.08.2017 - 8 S 17/16 - NuR 2018, 62 juris Rn. 56; BayVGH, Beschl. v. 27.03.2017 - 9 ZB 14.626 - juris; "keine Gleichheit im Unrecht").
  • VG Würzburg, 07.09.2021 - W 4 K 20.727

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich Nutzungsänderung in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht