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   VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164   

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https://dejure.org/2020,38589
VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 (https://dejure.org/2020,38589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 (https://dejure.org/2020,38589)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2020 - 9 ZB 20.32164 (https://dejure.org/2020,38589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rewis.io

    Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 ; AufenthG § 60 Abs. 7
    Asylspezifische Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe nach § 86 Abs. 1 VwGO ; Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 29.05.2019 - 9 ZB 19.31230

    Keine willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil auch zutreffend darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG die Vorgaben zu den qualitativen Anforderungen an ärztliche Atteste nach § 60a Abs. 2c AufenthG zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2019 - 9 ZB 19.31230 - juris Rn. 4), und sich aus dem vorgelegten Attest keine Hinweise auf konkrete Gefahren für Leib oder Leben der Klägerin zu 2 aufgrund ihrer Erkrankung ableiten lassen.
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Die Rüge eines Verfahrensmangels ist aber kein Mittel, Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten im vorangegangenen Instanzenzug zu kompensieren (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Ein (behaupteter) Verstoß gegen die umfassende Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist kein in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO bezeichneter Verfahrensmangel und vermag somit die Zulassung der Berufung nicht zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 9 ZB 19.31904 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Demgemäß kommt eine Verletzung des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG in Betracht, soweit das Gericht eine Beweisanregung nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat oder ihr nicht gefolgt ist, obwohl sich dies hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 4.3.2014 - 3 B 60.13 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 1.10.2019 - 9 ZB 19.33217 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 15 ZB 19.32283

    Aufstockerklage eines in Griechenland als subsidiär Schutzberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Ein beachtlicher Verfahrensfehler kann ausnahmsweise zwar dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2019 - 15 ZB 19.32283 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 8.5.2018 - 20 ZB 18.30551 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    103 Abs. 1 GG statuiert keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Asylstreitverfahren eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 9 ZB 20.31306 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.2.2020 - 14 ZB 19.31771 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.05.2018 - 20 ZB 18.30551

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich einer Gehörsrüge im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Ein beachtlicher Verfahrensfehler kann ausnahmsweise zwar dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2019 - 15 ZB 19.32283 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 8.5.2018 - 20 ZB 18.30551 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 B 12.13

    Verfahrensfehler bei Streit über die Verweigerung der Ausstellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164
    Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht für den Kläger zu 1 somit jedenfalls eine Fluchtalternative nach § 3e AsylG angenommen hat und es auf die Frage der Glaubhaftigkeit des Vortrags zu seinen Fluchtgründen folglich gar nicht entscheidungserheblich ankam, besteht eine gerichtliche Hinweispflicht - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386; B.v. 23.1.2014 - 1 B 12.13 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 9 ZB 20.31729

    Weibliche Genitalbeschneidung in Sierra Leone - inländische Fluchtalternative

  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 9 ZB 19.33217

    Erfolglose Berufung - Rückführungsfrage nicht entscheidungserheblich

  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Einfamilienhaus - erdrückende Wirkung

    Insoweit kann auch nicht von einem Begründungsmangel ausgegangen werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2021 - 4 B 16.20 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 21.30263

    Erfolgloser BErufungszulassungantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dass es im Asylverfahren, soweit entscheidungserheblich, stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.01.2021 - 9 ZB 19.30413

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Art. 103 Abs. 1 GG statuiert keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 9 ZB 20.32394

    Tatrichterliche Überzeugung von der behaupteten Homosexualität einer

    Art. 103 Abs. 1 GG statuiert keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.12.2020 - 9 ZB 20.32384

    Kein Zulassungsgrund der Divergenz bei fehlerhafter Rechtsanwendung

    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.11.2020 - 9 ZB 20.32164 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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