Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.02.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15   

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https://dejure.org/2016,14141
OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15 (https://dejure.org/2016,14141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2016 - 9 U 232/15 (https://dejure.org/2016,14141)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2016 - 9 U 232/15 (https://dejure.org/2016,14141)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Brandstiftung, Pyromanie, Einwirkungsmöglichkeiten des Prozessbevollmächtigten bei psychiatrischer Exploration

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Feuerwehrmanns wegen Inbrandsetzung eines Müllcontainers und Übergreifen des Feuers auf eine Gewerbehalle

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 827; StGB § 306a; StGB § 306d
    Brandstiftung; Pyromanie; Einwirkungsmöglichkeiten des Prozessbevollmächtigten bei psychiatrischer Exploration

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 ; BGB § 827 ; StGB § 306a; StGB § 306d
    Haftung eines Feuerwehrmanns wegen Inbrandsetzung eines Müllcontainers und Übergreifen des Feuers auf eine Gewerbehalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    19-jähriger Feuerwehrmann als Brandstifter - uneingeschränkt schadensersatzpflichtig

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Brandlegung durch einen Pyromanen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    19-jähriger Feuerwehrmann als Brandstifter - uneingeschränkt schadensersatzpflichtig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    19-jähriger Feuerwehrmann wegen Brandstiftung zu Jugendstrafe und Schadensersatz verurteilt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Brandstifters bei Stellung der Diagnose

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15
    Anders als in dem bei dem Senat anhängigen Parallelverfahren 9 U 117/15 ist der Beklagte im vorliegenden Verfahren von dieser Schilderung im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht abgerückt.

    Denn mit diesem Einwand hatte sich der Beklagte bereits in dem Parallelverfahren 9 U 117/15 verteidigt.

    Während in dem Verfahren 9 U 117/15 der Gebäudeversicherer aus übergegangenem Recht vorgeht, stehen im hiesigen Verfahren u.a. eigene Ansprüche der Klägerin hinsichtlich der Betriebseinrichtung und der Vorräte, sowie der infolge Unterversicherung eingetretene Schaden im Streit.

  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen -

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15
    Hierdurch wäre bei einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung, anders als z. B. bei einem baurechtlichen Ortstermin, eine erhebliche Störung der Untersuchung und auch Beeinflussung ihres Ergebnisses zu befürchten, wohingegen die Rechte des zu Begutachtenden in diesem Punkt durch die Möglichkeit nachträglicher schriftlicher Stellungnahmen und/oder einer mündlichen Befragung des Sachverständigen im Gerichtstermin hinreichend gewahrt sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 -, juris).
  • OLG Hamm, 03.05.2012 - 9 U 182/11

    Verwertung eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15
    Das Landgericht war daher nicht darauf angewiesen, seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 zugrundelegen, auf das sich die Klägerin vorsorglich bezogen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15
    Das Landgericht war daher nicht darauf angewiesen, seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 zugrundelegen, auf das sich die Klägerin vorsorglich bezogen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15
    Das Landgericht war daher nicht darauf angewiesen, seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 zugrundelegen, auf das sich die Klägerin vorsorglich bezogen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11

    Freie Beweiswürdigung: Verwertung der tatbestandlichen Feststellungen in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15
    Das Landgericht war daher nicht darauf angewiesen, seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 zugrundelegen, auf das sich die Klägerin vorsorglich bezogen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
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   OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15   

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https://dejure.org/2016,14142
OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15 (https://dejure.org/2016,14142)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2016 - 9 U 232/15 (https://dejure.org/2016,14142)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 9 U 232/15 (https://dejure.org/2016,14142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftung eines Feuerwehrmanns wegen Inbrandsetzung eines Müllcontainers und Übergreifen des Feuers auf eine Gewerbehalle

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; StGB § 306a ; StGB § 306d
    Haftung eines Feuerwehrmanns wegen Inbrandsetzung eines Müllcontainers und Übergreifen des Feuers auf eine Gewerbehalle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feuerwehrmann als Brandstifter - fast 300.000 EUR Schaden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Brandstifters bei Stellung der Diagnose

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf den im Verfahren 9 U 117/15 unter dem heutigen Datum gefassten Beschluss, mit dem der Beklagte darauf hingewiesen worden ist, dass der Senat beabsichtigt, seine in dem dortigen Verfahren eingelegte Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Während in dem Verfahren 9 U 117/15 der Gebäudeversicherer aus übergegangenem Recht vorgeht, stehen im hiesigen Verfahren u.a. eigene Ansprüche der Klägerin hinsichtlich der Betriebseinrichtung und der Vorräte, sowie der infolge Unterversicherung eingetretene Schaden im Streit.

  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15
    Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, da die Klägerin sich bereits mit der Klagebegründung im vorliegenden Prozess zur ergänzenden Darlegung des dem Schadensersatzverlangen zugrunde liegenden Sachverhalts auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 03.05.2012 - 9 U 182/11

    Verwertung eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15
    Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, da die Klägerin sich bereits mit der Klagebegründung im vorliegenden Prozess zur ergänzenden Darlegung des dem Schadensersatzverlangen zugrunde liegenden Sachverhalts auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15
    Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, da die Klägerin sich bereits mit der Klagebegründung im vorliegenden Prozess zur ergänzenden Darlegung des dem Schadensersatzverlangen zugrunde liegenden Sachverhalts auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11

    Freie Beweiswürdigung: Verwertung der tatbestandlichen Feststellungen in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15
    Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, da die Klägerin sich bereits mit der Klagebegründung im vorliegenden Prozess zur ergänzenden Darlegung des dem Schadensersatzverlangen zugrunde liegenden Sachverhalts auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hat (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
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