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   VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 9-IV-20   

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https://dejure.org/2020,4174
VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 9-IV-20 (https://dejure.org/2020,4174)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2020 - 9-IV-20 (https://dejure.org/2020,4174)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 9-IV-20 (https://dejure.org/2020,4174)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.04.2008 - 2 BvR 454/08

    Monatsfrist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Zeitpunkt des Zugangs

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 9-IV-20
    Mitgeteilt ist eine Entscheidung mit ihrem Zugang, der dann gegeben ist, wenn die Entscheidung so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit dessen Kenntnisnahme zu rechnen ist (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es dabei nicht an (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).

  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14

    Erfolglose Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 9-IV-20
    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es dabei nicht an (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2 zu § 93 BVerfGG).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Maßgebend für den Fristbeginn ist jeweils der Zugang der Entscheidung, der grundsätzlich dann gegeben ist, wenn die Entscheidung so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit dessen Kenntnisnahme zu rechnen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom.

    Auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Anwalts kommt es bei der formlosen Mitteilung - anders als dies im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis sein mag - nicht an (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - juris Rn. 4; Beschluss vom 9. April 2008 - 2 BvR 454/08 - juris Rn. 2; VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 34/19.VB-2 - juris Rn. 2).

  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 78-IV-21
    Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 69-IV-21

    Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde binnen einer Frist von einem

    Mitgeteilt ist eine Entscheidung mit ihrem Zugang, der dann gegeben ist, wenn die Entscheidung so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit dessen Kenntnisnahme zu rechnen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 9-IV-20).
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