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   BGH, 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11   

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https://dejure.org/2011,3953
BGH, 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 70 StPO; § 55 StPO; § 129a StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung; Strafklageverbrauch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung); ne bis in idem; "Offensive 77"; Verena Becker; Siegfried Haag; Roland Mayer; Baustein ...

  • HRR Strafrecht

    § 70 StPO; § 55 StPO; § 129a StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung; Strafklageverbrauch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung); ne bis in idem; "Offensive 77"; Verena Becker; Siegfried Haag; Roland Mayer; Baustein ...

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StPO, § 129a StGB
    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • Wolters Kluwer

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rewis.io

    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • ra.de
  • rewis.io

    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • welt.de (Pressebericht, 11.07.2011)

    Mordfall Buback: BGH lehnt Beugehaft gegen Ex-RAF-Terroristen ab

  • abendblatt.de (Pressemeldung, 11.07.2011)

    Prozess um Buback-Mord: Keine Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen

  • swr.de (Pressebericht, 10.07.2011)

    Keine Beugehaft gegen frühere RAF-Terroristen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 316
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, NJW 1994, 2839, 2840; vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 7).

    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Wenn und solange die Frage des Strafklageverbrauchs mit vertretbarer Argumentation auch verneint werden kann, steht dem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu (BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 4).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, NJW 1994, 2839, 2840; vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 7).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Das Bestehen einer entsprechenden Gefahr ist bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Unter dieser Voraussetzung ist daher ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 25.03.1994 - StB 3/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Strafverfolgung - Möglichkeit - Zeuge

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Schließlich weicht der hier zu beurteilende Sachverhalt erheblich von demjenigen ab, welcher der Entscheidung des Senats vom 25. März 1994 (StB 3 und 4/94, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 2) zugrunde lag.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 22.11.2012 - 19 ZE BASA WS 2012/13

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zum Wintersemester

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 17.7.2012:.

    StB 8.3.2012 ,.

    StB 8.3.2012 ,.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 23.8.2012:.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 10.12.2009:.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 1.8.2012:.

  • BGH, 10.01.2012 - StB 20/11

    Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben

    Daher hat der Senat seine Entscheidung auf die genannte Anordnung erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - StB 8 und 9/11, NStZ-RR 2011, 316, 318 mwN).
  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2134/11

    Vereinsverbot für die Hells Angels MC Charter Westend; Vereinsverbot für die

    Inzwischen ist er zusammen mit einem weiteren früheren Mitglied der Hells Angels durch insoweit noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2011 -5/12 Kls - 9/11 - 6330 Js 208743/09 - (Anlagenordner zum Schriftsatz des Beklagten vom 30. Oktober 2012, Bd. II Bl. 306 GA, Bl. 1 ff.) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Kokain) in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Daher hat der Senat seine Beschwerdeentscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde allein gegen diesen Teil des Beschlusses des Kammergerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die übrigen Anordnungen erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - StB 8 und 9/11, NStZ-RR 2011, 316 mwN).
  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Nach ständiger und zuletzt durch den Beschluss vom 30. Juni 2011 (vgl. NStZ-RR 2011, 316 ff [BGH 30.06.2011 - StB 8/11] ) weiter entwickelter Rechtsprechung des BGH setzt die Gefahr einer Strafverfolgung im Sinne des § 55 StPO voraus, dass der Zeuge Tatsachen bekunden müsste, die - nach der Beurteilung durch das Gericht -geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Anfangsverdacht einer von ihm selbst oder von einem Angehörigen ( § 52 Abs. 1 StPO ) begangenen Straftat zu begründen oder einen bereits bestehenden Verdacht zu bestärken.
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
    StB 8 und 9/11.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,39688
OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11 (https://dejure.org/2011,39688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2011 - 2 VAs 2/11 (https://dejure.org/2011,39688)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 2 VAs 2/11 (https://dejure.org/2011,39688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterbrechung einer bereits in der Vollstreckung befindlichen Strafe zur Vorwegvollstreckung rechtskräftig widerrufener Strafreste

  • rechtsportal.de

    Vorrang der Vollstreckung rechtskräftig widerrufener Strafreste vor der Vollstreckung zuletzt verhängter Strafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 646
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2001 - 2 VAs 3/01

    Zur abweichenden Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung "aus wichtigem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Für die gegenüber den Fällen des § 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO unterschiedliche Behandlung spricht insbesondere, dass hinsichtlich eines wegen Bewährungsversagens zu vollstreckenden Strafrestes das Bedürfnis, dem Verurteilten durch Vollstreckungsunterbrechung die Chance für eine erneute Strafaussetzung zu erhalten, zumindest nicht im selben Maße wie bei anderen Freiheitsstrafen gegeben ist (vgl. Senat StV 2003, 348 f.; BGH NJW 1991, 2030 f.; OLG Hamburg aaO.).

    Wie der Senat bereits früher entschieden hat (StV 2003, 348f.) stellt die Bestimmung des § 43 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 StVollstrO in der hier gegebenen Fallkonstellation die Regel dar, während dem Abs. 3 dieser Vorschrift nur Ausnahmecharakter zukommt.

  • OLG Stuttgart, 04.04.1990 - 4 VAs 2/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Dies überzeugt nicht, weil "wichtige Gründe" typischer Weise Ausnahmecharakter haben und - betrachtet man die Rechtsprechung zu § 43 Abs. 4 StVollstrO - zur Begründung von Ausnahmen zugunsten der Verurteilten herangezogen werden, etwa zu einer möglichst günstigen Vollstreckungsreihenfolge für frühestmögliche Therapien gemäß § 35 BtMG (Senat 6.4.2006 2 VAs 37/05, OLG Frankfurt 3 VAs 7/10 KG 4 VAs 53/10; OLG Stuttgart 4 VAs 2/90 B. v. 4.4.1990; alle in juris) oder für frühestmögliche Zwei-Drittel-Zeitpunkte.
  • BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90

    Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Für die gegenüber den Fällen des § 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO unterschiedliche Behandlung spricht insbesondere, dass hinsichtlich eines wegen Bewährungsversagens zu vollstreckenden Strafrestes das Bedürfnis, dem Verurteilten durch Vollstreckungsunterbrechung die Chance für eine erneute Strafaussetzung zu erhalten, zumindest nicht im selben Maße wie bei anderen Freiheitsstrafen gegeben ist (vgl. Senat StV 2003, 348 f.; BGH NJW 1991, 2030 f.; OLG Hamburg aaO.).
  • KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10

    Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Dies überzeugt nicht, weil "wichtige Gründe" typischer Weise Ausnahmecharakter haben und - betrachtet man die Rechtsprechung zu § 43 Abs. 4 StVollstrO - zur Begründung von Ausnahmen zugunsten der Verurteilten herangezogen werden, etwa zu einer möglichst günstigen Vollstreckungsreihenfolge für frühestmögliche Therapien gemäß § 35 BtMG (Senat 6.4.2006 2 VAs 37/05, OLG Frankfurt 3 VAs 7/10 KG 4 VAs 53/10; OLG Stuttgart 4 VAs 2/90 B. v. 4.4.1990; alle in juris) oder für frühestmögliche Zwei-Drittel-Zeitpunkte.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2000 - VAs 11/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Mit der Bestimmung des § 454 b Abs. 2 Satz 2 StPO , durch den Strafreste, die nach dem Widerruf ihrer Aussetzung vollstreckt werden, nicht von der Unterbrechungsregelung des § 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO erfasst werden, bringt der Gesetzgeber indessen unmissverständlich zum Ausdruck, dass es in Widerrufsfällen jedenfalls nicht zwingend geboten ist, das letzte Drittel einer Freiheitsstrafe erst dann zu vollstrecken, wenn auch bei allen anderen zur Vollstreckung anstehenden Freiheitsstrafen mindestens zwei Drittel verbüßt sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282, 283 und OLG Hamburg MDR 1993, 261 f.; a.A. LG Hamburg NStZ 1992, 253, 254).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 3 VAs 7/10

    Zurückstellung gemäß § 35 BtMG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Dies überzeugt nicht, weil "wichtige Gründe" typischer Weise Ausnahmecharakter haben und - betrachtet man die Rechtsprechung zu § 43 Abs. 4 StVollstrO - zur Begründung von Ausnahmen zugunsten der Verurteilten herangezogen werden, etwa zu einer möglichst günstigen Vollstreckungsreihenfolge für frühestmögliche Therapien gemäß § 35 BtMG (Senat 6.4.2006 2 VAs 37/05, OLG Frankfurt 3 VAs 7/10 KG 4 VAs 53/10; OLG Stuttgart 4 VAs 2/90 B. v. 4.4.1990; alle in juris) oder für frühestmögliche Zwei-Drittel-Zeitpunkte.
  • OLG Hamburg, 13.11.1992 - 2 Ws 523/92

    Vollstreckungsbehörde; Staatsanwaltschaft; Bindungswirkung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Mit der Bestimmung des § 454 b Abs. 2 Satz 2 StPO , durch den Strafreste, die nach dem Widerruf ihrer Aussetzung vollstreckt werden, nicht von der Unterbrechungsregelung des § 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO erfasst werden, bringt der Gesetzgeber indessen unmissverständlich zum Ausdruck, dass es in Widerrufsfällen jedenfalls nicht zwingend geboten ist, das letzte Drittel einer Freiheitsstrafe erst dann zu vollstrecken, wenn auch bei allen anderen zur Vollstreckung anstehenden Freiheitsstrafen mindestens zwei Drittel verbüßt sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282, 283 und OLG Hamburg MDR 1993, 261 f.; a.A. LG Hamburg NStZ 1992, 253, 254).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 2 VAs 37/05

    Strafvollstreckung: Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Dies überzeugt nicht, weil "wichtige Gründe" typischer Weise Ausnahmecharakter haben und - betrachtet man die Rechtsprechung zu § 43 Abs. 4 StVollstrO - zur Begründung von Ausnahmen zugunsten der Verurteilten herangezogen werden, etwa zu einer möglichst günstigen Vollstreckungsreihenfolge für frühestmögliche Therapien gemäß § 35 BtMG (Senat 6.4.2006 2 VAs 37/05, OLG Frankfurt 3 VAs 7/10 KG 4 VAs 53/10; OLG Stuttgart 4 VAs 2/90 B. v. 4.4.1990; alle in juris) oder für frühestmögliche Zwei-Drittel-Zeitpunkte.
  • BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 2 VAs 2/11
    Die auf §§ 454 b Abs. 2 S. 2 StPO , § 43 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 StVollstrO beruhende Regel der Vorwegvollstreckung widerrufener Strafreste befreit die Vollstreckungsbehörden indessen nicht von ihrer Pflicht, im Interesse des Freiheitsrechts des Verurteilten die zeitlichen Voraussetzungen einer bedingten Entlassung gemäß § 57 StGB so früh wie möglich herbeizuführen (BVerfG NStZ 1988, 474f.).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 VAs 60/18

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Freiheitsstrafen wegen

    Diese Regelung, eine bloße Verwaltungsvorschrift, welche die Gerichte nicht bindet (vgl. hierzu nachdrücklich Groß, jurisPR-StrafR 7/2012 Anm. 4), entspricht der Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 57, 155 mit Anm. Laubenthal/Nestler NStZ 2012, 467 und krit. Anm. Groß aaO) und auch derjenigen des Senats (Beschluss vom 20.05.2011 - 2 VAs 2/11 [BeckRS 2011, 14497]), dessen Entscheidung dem Beschluss des Bundesgerichtshofs zugrunde liegt.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13, 2 VAs 9 - 11/13, 2 VAs 9/13, 2 VAs 10/13, 2 VAs 11/13   

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https://dejure.org/2013,9284
OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13, 2 VAs 9 - 11/13, 2 VAs 9/13, 2 VAs 10/13, 2 VAs 11/13 (https://dejure.org/2013,9284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.04.2013 - 2 VAs 2/13, 2 VAs 9 - 11/13, 2 VAs 9/13, 2 VAs 10/13, 2 VAs 11/13 (https://dejure.org/2013,9284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. April 2013 - 2 VAs 2/13, 2 VAs 9 - 11/13, 2 VAs 9/13, 2 VAs 10/13, 2 VAs 11/13 (https://dejure.org/2013,9284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3738
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2012 - 11 OB 408/11

    Gerichtszuständigkeit für die Überprüfung einer vorübergehenden Untersagung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13
    Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit strafprozessualer Maßnahmen der Polizei ist nicht das Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG berufen, sondern das gemäß § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog zuständige Gericht (entgegen OVG Lüneburg, NJW 2012, 2057).

    Sie sind vielmehr entgegen der Auffassung des VG und des OVG Lüneburg (NJW 2012, 2057) keine Justizverwaltungsakte im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht dersubsidiären (§ 23 Abs. 3 EGGVG) -gerichtlichen Kontrolle durch das OLG (BGHSt 44, 265 ff. für abgeschlossene Durchsuchungen; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 13 f.; LR-Böttcher, StPO, 26. Autl., Rdn. 11-15 zu§ 23 EGGVG; KK-Schoreit, 6. Autl., Rdn. 16 und 31 zu § 23 EGGVG; Meyer-Goßner, StPO, 55. Autl., Rdn. 10 zu § 23 EGGVG m.w.N.), sondern in entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auch dann dem AG, wenn es um die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen geht (Meyer-Goßner, Rdn. 23 zu § 98).

  • KG, 21.05.2001 - 1 AR 560/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13
    Der Senat (Die Justiz 1994, 484 f.) und ein Teil der Kommentarliteratur haben diese Frage bejaht und zur Begründung darauf verwiesen, eine Verweisung gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG entfalte nur hinsichtlich des Rechtswegs Bindungswirkung (LR-Böttcher, a.a.O., Rdn. 3 zu§§ 17 ff. GVG; KK-Schoreit, a.a.O., Rdn. 25 zu § 28 EGGVG; Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 2 zu § 25 EGGVG; auch KG, B. v. 21.5.2001-4 VAs 14/01 injuris), lasse aber eine Weiterverweisung an das zuständige Gericht innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu.
  • OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 3 VAs 34/04

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Fragebogenversendung an Zeugen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13
    Sie sind vielmehr entgegen der Auffassung des VG und des OVG Lüneburg (NJW 2012, 2057) keine Justizverwaltungsakte im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht dersubsidiären (§ 23 Abs. 3 EGGVG) -gerichtlichen Kontrolle durch das OLG (BGHSt 44, 265 ff. für abgeschlossene Durchsuchungen; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 13 f.; LR-Böttcher, StPO, 26. Autl., Rdn. 11-15 zu§ 23 EGGVG; KK-Schoreit, 6. Autl., Rdn. 16 und 31 zu § 23 EGGVG; Meyer-Goßner, StPO, 55. Autl., Rdn. 10 zu § 23 EGGVG m.w.N.), sondern in entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auch dann dem AG, wenn es um die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen geht (Meyer-Goßner, Rdn. 23 zu § 98).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 16/05

    Bindungswirkung einer Verweisung in das Bußgeldverfahren (analoge Anwendung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13
    Demgegenüber vertritt eine Gegenmeinung die Auffassung, dass die Verweisung an das OLG bindend und eine Weiterverweisung ausgeschlossen sei (OLG Jena, B. v. 19.10.2010- 1 VAs 5110 in juris; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 209; Kissel, GVG, 7. Auf!., Rdn. 43 a.E. zu § 17; KK-Hannich, StPO, 6. Aufl., GVG Rdn. 3 zu § 17b; gegen Weiterverweisungen innerhalb der ordentliche Gerichtsbarkeit wohl auch BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit, B. v. 23.3.2005- 2 ARs 16/05).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13
    Sie sind vielmehr entgegen der Auffassung des VG und des OVG Lüneburg (NJW 2012, 2057) keine Justizverwaltungsakte im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht dersubsidiären (§ 23 Abs. 3 EGGVG) -gerichtlichen Kontrolle durch das OLG (BGHSt 44, 265 ff. für abgeschlossene Durchsuchungen; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 13 f.; LR-Böttcher, StPO, 26. Autl., Rdn. 11-15 zu§ 23 EGGVG; KK-Schoreit, 6. Autl., Rdn. 16 und 31 zu § 23 EGGVG; Meyer-Goßner, StPO, 55. Autl., Rdn. 10 zu § 23 EGGVG m.w.N.), sondern in entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auch dann dem AG, wenn es um die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen geht (Meyer-Goßner, Rdn. 23 zu § 98).
  • OLG Hamm, 12.12.1995 - 1 VAs 137/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13
    Demgegenüber vertritt eine Gegenmeinung die Auffassung, dass die Verweisung an das OLG bindend und eine Weiterverweisung ausgeschlossen sei (OLG Jena, B. v. 19.10.2010- 1 VAs 5110 in juris; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 209; Kissel, GVG, 7. Auf!., Rdn. 43 a.E. zu § 17; KK-Hannich, StPO, 6. Aufl., GVG Rdn. 3 zu § 17b; gegen Weiterverweisungen innerhalb der ordentliche Gerichtsbarkeit wohl auch BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit, B. v. 23.3.2005- 2 ARs 16/05).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    b) Sähe man die Vorschriften der StPO als nicht anwendbar an, weil die auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes angeordneten polizeilichen Maßnahmen nicht strafprozessualer Natur waren und die Bindungswirkung des § 17a Abs. 5 GVG im Hinblick auf die anzuwendende Verfahrensordnung keine Aussage trifft (so wohl hinsichtlich der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 GVG OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2013 - 2 VAs 2/13 u.a., NJW 2013, 3738), könnten sich die Beschwerdeverfahren - es handelt sich nicht um zivilrechtliche Streitigkeiten - entweder nach den Vorschriften des FamFG oder nach den Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG richten.
  • BGH, 16.10.2020 - 1 ARs 3/20

    Verweisung auf einen anderen Rechtsweg (Bindungswirkung für das Gericht, an das

    Die nachfolgende Abgabe durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main war daher rechtlich zutreffend (für die Zulässigkeit einer Weiterverweisung (innerhalb desselben Rechtswegs) auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juli 1994 - 2 VAs 5/94 Rn. 7; KG, Beschluss vom 29. September 1999 - 2 AR 120/99 - 4 VAs 26/99 Rn. 3; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 VAs 9/14 Rn. 9 ff.; Böttcher in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, §§ 17 ff. GVG Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 25 EGGVG Rn. 2; BeckOK-GVG/Köhnlein § 25 EGGVG Rn. 5; Hagemeier in Radtke/Hohmann, StPO, § 25 EGGVG Rn. 4; aA: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 Rn. 11 unter Hinw. auf BGH, Beschluss vom 23. März 2005 - 2 ARs 16/05; offen gelassen in OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2013 - 2 VAs 2/13 Rn. 10 f.; MüKo-StPO/Schuster § 17 ff. GVG Rn. 4; KK-StPO/Mayer § 28 EGGVG Rn. 27; unklar KK-Barthe, § 17b GVG Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 2 VAs 9/14

    Rechtswegverweisung: Bindungswirkung einer Verweisungsentscheidung bei Verweisung

    bb) Auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit bereits durch Vollzug erledigter Eingriffsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen ist § 98 Abs. 2 S. 2 StPO entsprechend anwendbar (Meyer-Goßner/ Schmitt § 98 Rn. 23; OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738 f; Brandenburgisches OLG NStZ 2007, 54; für Identitätsfeststellung nach §§ 163b, 163c StPO: HansOLG Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Ws 207/04 und ThürOLG, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 -, juris), so dass der Rechtsweg des § 23 EGGVG ausscheidet und das Amtsgericht Hamburg, Ermittlungsrichter, zuständig ist.

    Rspr. HansOLG Hamburg, vgl. Beschluss vom 24. September 2013 - 2 VAs 5/13; Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 VAs 2/06; Hans OLG Hamburg, NStZ 1995, 252; OLG Nürnberg NStZ 2006, 654, 655; OLG Stuttgart, NJW 2006, 2565, 2567; KG, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 4 VAs 3/13 -, juris; KG, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 1 AR 560/01 - 4 VAs 14/01 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2011 - 13 OB 62/11 -, juris; LR-Böttcher § 17b GVG Rn. 3; Zöller-Lückemann, ZPO, § 17a GVG, Rn. 12; offengelassen von BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit 1; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738f; ThürOLG, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 379 f; OLG München, Beschluss vom 25. November 2009 - 4 Ws 130/09 (R) -, juris; OLG Celle StraFo 1998, 27 f; vgl. BGH, BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit 1; KK-Mayer § 29 EGGVG Rn. 27; Kissel/Mayer GVG § 17 Rn. 43), da die Voraussetzungen einer Analogie nicht vorliegen.

    Damit nimmt der Senat eine Verweisung nicht nur innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern sogar innerhalb derselben Sparte dieser Gerichtsbarkeit, nämlich der Strafgerichtsbarkeit, vor (gegen die Bindungswirkung in diesen Fällen: Senat mit Beschluss vom 24. September 2013 - 2 VAs 5/13; a.A. OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738 f; ThürOLG, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 -, juris; ThürOLG StV 2006, 147; Kissel/Mayer, GVG, § 17 Rn. 43; KK-Mayer § 29 EGGVG Rn. 27; für diesen Fall offengelassen von BGH, BGHR GVG § 17a Rechtswegstreitigkeit 1).

  • VGH Hessen, 24.02.2014 - 8 F 263/14

    Polizeieinsatz bei der "Blockupy-Demonstration" am 1. Juni 2013 - Hessischer

    Aufgrund des Beschwerdevorbringens und des Inhalts der beigezogenen Behördenakten ist der Senat davon überzeugt, dass es sich bei den im Tenor näher bezeichneten polizeilichen Maßnahmen anlässlich der Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht um solche der Gefahrenabwehr, sondern um Strafverfolgungsmaßnahmen handelte, für deren Überprüfung in analoger Anwendung der §§ 98 Abs. 2 S. 2 und 3, 162 Abs. 1 StPO i.V.m. § 23 Abs. 3 EGGVG die Amtsgerichte als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2013 - VAs 11/13 u.a. -, NJW 2013, 3738 = juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 26. Juni 2013 - 3 VAs 32/12 - und vom 26. September 2013 - 3 VAs 28/13 -).
  • VG München, 12.02.2016 - M 7 K 15.2738

    Rechtswegverweisung bei Strafverfolgungsmaßnahmen der Polizei

    Damit ist der Rechtsstreit nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen (zu der streitigen Frage, ob die Bindungswirkung gem. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch innerhalb des Rechtswegs besteht, in den verwiesen worden ist: (bejahend) OLG Karlsruhe, B. v. 18. April 2013 - 2 VAs 2/13, 2 VAs 9 - 11/13, 2 VAs 9/13, 2 VAs 10/13, 2 VAs 11/13 - juris Rn. 10, Kissel/Meyer, GVG, 8. Aufl., § 17 GVG Rn. 43 a.E.; (verneinend) OLG Hamburg, B. v. 25. Juni 2014 - 2 VAs 9/14, 2 VAs 9/14 - 6 OBL 6/14 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Rechtsschutz gegen sie ist - auch soweit es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit geht - im Zivilrechtsweg zu suchen, entweder gem. §§ 23, 28 Abs. 1 Satz 4, § 25 Abs. 1 EGGVG beim Oberlandesgericht oder entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beim Amtsgericht (vgl. OLG Karlsruhe, B. v. 18. April 2013 - 2 VAs 2/13 u. a. - juris Rn. 7 m. w. N.; grundlegend BGHSt, B. v. 7. Dezember 1998 - 5 AR (VS) 2/98 - juris Rn. 22 ff.; Menges in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2014, § 98 Rn. 50, 53, 55 m. w. N.; Meyer-Goßner, a. a. O., § 98 Rn. 23; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, Art. 12 POG Rn. 147 ff.; Frister in Lisken/Deninnger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, L Rn. 206 ff.; offen gelassen von BayVGH, B. v. 29. September 2014 - 10 C 12.1609 - juris Rn. 10, 12 u. B. v. 10. Dezember 2015 - 5 C 15.2518 - juris Rn. 3).

  • OLG München, 12.02.2020 - 1 VA 133/19

    Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das

    Die amtliche Überschrift zu § 23 EGGVG ("Rechtsweg bei Justizverwaltungsakten") deutet darauf hin, die der Verwaltungsgerichtsbarkeit entzogenen Justizverwaltungssachen im Sinne des Dritten Abschnitts des EGGVG als eigene Sparte innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzusehen (so tendenziell: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2013, 2 VAs 2/13, 2 VAs 9 - 11/13, BeckRS 2013, 7756 [juris Rn. 10]).
  • VG München, 09.05.2016 - M 7 K 16.570

    Abdrängende Sonderzuweisung - Doppelfunktionale Maßnahme

    Rechtsschutz ist im Zivilrechtsweg zu suchen, entweder gem. §§ 23, 25 Abs. 1 EGGVG beim Oberlandesgericht oder entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, 3,, 162 StPO beim Amtsgericht (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 18.4.2013 - 2 VAs 2/13, 2 VAs 9 - 11/13, 2 VAs 9/13, 2 VAs 10713, 2 VAs 11/13 - juris Rn. 7 zum Meinungsstand und m. w. N.; grundlegend BGHSt, B.v. 7.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98 - juris Rn. 22 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 58. A. 2015, § 98 Rn. 23; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, Art. 12 POG Rn. 157 ff; offen gelassen von BayVGH, B.v. 29.9.2014 - 10 C 12.1609 - juris Rn. 10, 12 u. B.v. 10.12.2015 - 5 C 15.2518 - juris Rn. 3).
  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 VA 133/19

    Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das

    Die amtliche Überschrift zu § 23 EGGVG ("Rechtsweg bei Justizverwaltungsakten") deutet darauf hin, die der Verwaltungsgerichtsbarkeit entzogenen Justizverwaltungssachen im Sinne des Dritten Abschnitts des EGGVG als eigene Sparte innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzusehen (so tendenziell: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2013, 2 VAs 2/13, 2 VAs 9 - 11/13, BeckRS 2013, 7756 [juris Rn. 10]).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

    b) Sähe man die Vorschriften der StPO als nicht anwendbar an, weil die auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes angeordneten polizeilichen Maßnahmen nicht strafprozessualer Natur waren und die Bindungswirkung des § 17a Abs. 5 GVG im Hinblick auf die anzuwendende Verfahrensordnung keine Aussage trifft (so wohl hinsichtlich der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 GVG OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. April 2013 - 2 VAs 2/13 u.a., NJW 2013, 3738 ), könnten sich die Beschwerdeverfahren - es handelt sich nicht um zivilrechtliche Streitigkeiten - entweder nach den Vorschriften des FamFG oder nach den Regelungen der §§ 23 ff. EGGVG richten.
  • KG, 06.01.2015 - 4 VAs 51/14

    Verweisung an das zuständige Zivilgericht bei der Geltendmachung von

    Aus den genannten Gründen befürworten es auch der BGH (vgl. Beschluss vom 23. März 2005 - 2 ARs 16/05 -, Rn. 9 [juris]) und weitere Oberlandesgerichte (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738, 3739 und MDR 1995, 88; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423, 1424 f.; OLG Hamm NJW 1992, 2643, 2644), Kompetenzkonflikte zwischen Teilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in entsprechender Anwendung der §§ 17 bis 17b GVG zu lösen (zustimmend Meyer-Goßner/Schmitt aaO, §§ 17-17b GVG Rn. 2 mwN).
  • VG München, 29.04.2016 - M 7 E 16.283

    Verweisung bei repressivem Handeln der Polizei zum Zweck der Strafverfolgung

  • VGH Bayern, 17.08.2015 - 10 C 15.996

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag

  • VG München, 10.08.2016 - M 7 K 16.3568

    Nachträgliche Überprüfung einer polizeilichen Maßnahme - Rechtsweg und

  • VG Bayreuth, 23.11.2020 - B 1 S 20.1238

    Rechtsweg bei Streitigkeiten gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - O 9/11   

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LG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - O 9/11 (https://dejure.org/2011,86467)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.07.2011 - O 9/11 (https://dejure.org/2011,86467)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - O 9/11 (https://dejure.org/2011,86467)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KAGH, 16.12.2011 - K 9/11   

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KAGH, 16.12.2011 - K 9/11 (https://dejure.org/2011,74202)
KAGH, Entscheidung vom 16.12.2011 - K 9/11 (https://dejure.org/2011,74202)
KAGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - K 9/11 (https://dejure.org/2011,74202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Zulässigkeit zur Durchführung eines Vermittlungsverfahren nach § 11 AK-O

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus KAGH, 16.12.2011 - K 9/11
    Die Bezugnahme in Arbeitsverträgen auf die Regelungswerke des "Dritten Weges" ist, wenn sie auf die jeweilige Fassung verweisen, eine dynamische Bezugnahmeklausel, die einen Änderungsvorbehalt i.S. des § 308 Nr. 4 BGB darstellt (so BAG vom 22.7.2010- 6 AZR 847/07, AP Nr. 55 zu § 611 BGB Kirchendienst Rn. 17).
  • ArbG München, 14.02.2013 - 18 Ca 1102/12

    Wiederaufleben kinderbezogener Entgeltbestandteile

    Der kirchliche Arbeitsgerichtshof der Deutschen Bischofskonferenz hat jedoch mit Urteil vom 16.12.2011 (Az. K09/11, BeckRS 2012, 75997) entschieden, dass das Regelungswerk des Dritten Weges gruppenbezogen ist und daher dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen muss.
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