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   VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA   

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VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA (https://dejure.org/2014,40442)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA (https://dejure.org/2014,40442)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA (https://dejure.org/2014,40442)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14
    Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann allerdings nicht in jeder einfachgesetzlich fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede unrichtige Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286, 299).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286, 299; BVerfGK 12, 139, 143 f).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14
    Die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 89, 28, 36).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14
    Wird ein Ablehnungsgesuch aber aus Gründen der Verfahrensverschleppung gestellt, ist anerkannt, dass der abgelehnte Richter ein Ablehnungsgesuch aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung selbst bescheiden kann, ohne dass es der Durchführung des aufwendigen und zeitraubenden Ablehnungsverfahrens nach §§ 44 f. Zivilprozessordnung bedarf (vgl. BVerfG NJW 2007, 3771, 3772).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286, 299; BVerfGK 12, 139, 143 f).
  • VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 29/13

    Befangenheit; gesetzlicher Richter; rechtliches Gehör; Frist; Wiedereinsetzung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14
    Das Amtsgericht hatte nämlich angenommen, das kurz vor dem auf den 23. Juli 2014 anberaumten Termin angebrachte Gesuch, bei dem es sich - wie dem Verfassungsgericht aus dem Verfahren VfGBbg 29/13 bekannt ist - nicht um das erste Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers und seiner Tochter in dem Rechtsstreit 38 C 200/12 gehandelt hat - habe allein der Verfahrensverschleppung und damit einem prozessfremden Zweck gedient.
  • VerfG Brandenburg, 19.09.2014 - VfGBbg 19/14

    Prozesskostenhilfe; Verfahrensdauer; Erfolgsaussicht; Begründungserfordernis;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14
    Während es sich bei dem vom Beschwerdeführer angeführten Art. 5 Abs. 1 LV, der die normative Verbindlichkeit der in der Landesverfassung gewährleisteten Grundrechte anordnet, nicht selbst um ein rügefähiges Grundrecht handelt (vgl. Beschluss vom 19. September 2014 - VfGBbg 19/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), hat er für eine mögliche Verletzung der Rechtsweggarantie (Art. 6 Abs. 1 LV), der Menschenwürde (Art. 7 Abs. 1 LV) oder der Verbote des Art. 8 Abs. 3 LV nichts vorgetragen.
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 54/14
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite des Grundrechts grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 20, 164, 168 m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 18/16 -, vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14 - und vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 82, 286, 299; BVerfGK 5, 269, 279 f; 12, 139, 143 f; 13, 72, 77 f; 20, 164, 167 f).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA - und vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 82, 286, 299).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 29/17

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde (§ 20 Abs 1 S 2, § 46 VerfGGBbg ) gegen

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (vgl. st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 - vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14 - vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 - vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 18/16 - vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 32/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA - und vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, www.verfassungsgericht.

  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 18/16

    Befangenheit; gesetzlicher Richter; faires Verfahren; Begründung

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters grundlegend verkennt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14 - und vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 82, 286, 299; BVerfGK 5, 269, 279 f; 12, 139, 143 f; 13, 72, 77 f; 20, 164, 167 f).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA - und vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 82, 286, 299).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 64/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA - und vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 82, 286, 299).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA - und vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 82, 286, 299).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 84/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA - und vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 82, 286, 299).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 103/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA - und vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 82, 286, 299).
  • VerfG Brandenburg, 20.04.2018 - VfGBbg 62/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2014 - VfGBbg 54/14, VfGBbg 9/14 EA - und vom 15. April 2016 - VfGBbg 78/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 82, 286, 299).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 3/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdefrist; rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 55/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 54/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 80/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 78/15

    Befangenheitsantrag; Kosten der Säumnis

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 116/17

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

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Rechtsprechung
   RG, 08.04.1914 - Rep. I. 9/14   

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RG, 08.04.1914 - Rep. I. 9/14 (https://dejure.org/1914,87)
RG, Entscheidung vom 08.04.1914 - Rep. I. 9/14 (https://dejure.org/1914,87)
RG, Entscheidung vom 08. April 1914 - Rep. I. 9/14 (https://dejure.org/1914,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Seeversicherung. Wen trifft die Beweislast, wenn gegenüber dem Anspruch auf die Versicherungssumme der Versicherer sich darauf beruft, daß der Totalverlust des Schiffes auf dessen Seeuntüchtigkeit zurückzuführen sei? Grundsätze der Beweiswürdigung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Seeversicherung. Seeuntüchtigkeit des Schiffes. Beweislast

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 84, 382
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Rechtsprechung
   KAGH, 20.02.2015 - M 9/2014   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14723
KAGH, 20.02.2015 - M 9/2014 (https://dejure.org/2015,14723)
KAGH, Entscheidung vom 20.02.2015 - M 9/2014 (https://dejure.org/2015,14723)
KAGH, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - M 9/2014 (https://dejure.org/2015,14723)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus KAGH, 20.02.2015 - M 9/14
    Nicht zuletzt geht es um die Gewährleistung der Streikfreiheit in Einrichtungen der Caritas: denn das Bundesarbeitsgericht verlangt in seinem Urteil zum "Dritten Weg" vom 20.11.2012-1 AZR 179/11 (NZA 2013, 449 IT.), dass die im "Dritten Weg'' gefundene Regelung einer einseitigen Abänderung durch den Dienstgeber entzogen ist (Rn. 119).
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