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   BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87   

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https://dejure.org/1989,6033
BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87 (https://dejure.org/1989,6033)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87 (https://dejure.org/1989,6033)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 27/87 (https://dejure.org/1989,6033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richtlinien Ost - Kriegsopfer - Ausland - Kürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Richtlinien für die Auslandsversorgung von Kriegsopfern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 276
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87
    Diese Auffassung hat der Senat aber schon in seinem Urteil vom 24. August 1982 - 9a/9 RV 36/81 -, auf das sich das SG stützt, im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Januar 1981 (BVerfGE 56, 1 = SozR 3100 § 64e Nr. 3) aufgegeben.
  • BSG, 29.03.1977 - 9 RV 174/75
    Auszug aus BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87
    Auch an die Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen durch die Verwaltung werden nicht so strenge Anforderungen zu stellen sein, wie bei einem Sachverhalt, der sich im Inland vollzieht (vgl dazu schon Urteil des Senats vom 29. März 1977 - 9 RV 174/75 -, SozR 3100 § 64f Nr. 1).
  • BSG, 24.08.1982 - 9a/9 RV 36/81
    Auszug aus BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87
    Diese Auffassung hat der Senat aber schon in seinem Urteil vom 24. August 1982 - 9a/9 RV 36/81 -, auf das sich das SG stützt, im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Januar 1981 (BVerfGE 56, 1 = SozR 3100 § 64e Nr. 3) aufgegeben.
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    In Polen gibt es ein KOV-System (vgl zB BSGE 64, 276, 279 = SozR 3100 § 64 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4404/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unverschuldete Rechtsunkenntnis eines

    Diese Richtlinien wurden später z.T. als rechtswidrig eingestuft (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 27/87 -, juris, Rz. 15).
  • BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93

    Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet

    Bei den Leistungen der Die Kriegsopferversorgung (KOV) kommt es vielmehr darauf an, die schädigungsbedingten Nachteile in ihrem sozialen Umfeld angemessen auszugleichen (BSG SozR 3100 § 64 Nr. 7 S 13).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 19/97 R

    Witwenbeihilfe - Berufsschadensausgleich - Einkommensverlust - Ausland -

    Der Senat hat aber in seinem Urteil vom 15. Februar 1989 (SozR 3100 § 64 Nr. 7) entschieden, grundsätzlich bestehe seit Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zu einem ehemaligen Ostblockstaat (in der damaligen Entscheidung: Polen) ein Anspruch auf Vollversorgung, der erst durch eine Ermessensentscheidung des Versorgungsträgers im Einzelfall (und nicht generell durch Richtlinien wie die Richtlinien-Ost) eingeschränkt werden dürfe.
  • LSG Hessen, 09.02.2005 - L 8/5 V 140/03

    Kriegsopferversorgung - Auslandsversorgung - wesentliche Änderung der rechtlichen

    Das BSG (vgl. Urteil vom 25. Mai 1971 - 10 RV 579/69, Urteil vom 29. März 1977 - 9 RV 20/76 und Urteil vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 27/87) hat Teile der Richtlinien Ost 1980 und 1988 bzw. 1967 und 1971 als gesetzeswidrig angesehen, da sie nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslandsversorgung standen.
  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 6/91

    Hinterbliebenenversorgung einer Witwe eines nicht an Schädigungsfolgen

    Ungeachtet der Frage, ob dieser Ausschluß einer Leistungsart mit dem Gesetz in Einklang steht (vgl hierzu BSG SozR 3100 § 64 Nr. 7), könnte der Anspruch auf Witwenbeihilfe auch dann nicht bejaht werden, wenn den in Polen lebenden Beschädigten dem Grunde nach Anspruch auf BSchA zuzuerkennen wäre.
  • SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 V 5729/05

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - soziales Entschädigungsrecht -

    Mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 1989 (Az. 9/4b RV 27/87), dieses zurückgehend auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Januar 1981 (Az. 2 BvL 3, 9, 77 = BVerfGE 56, 1 aufgrund der Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. April 1977 und vom 27. September 1977 ) änderte der nationale Gesetzgeber alsdann durch Artikel 1 Nr. 23 durch Gesetz über die Neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221) die Grundnorm § 64e BVG in einer umfassenderen Weise unter weiterer Heranführung an rechtsstaatliche Standards die Materie neu.
  • SG Frankfurt/Main, 13.12.2002 - S-11/V-1751/02
    Zu einer solchen Bewertung ist das BSG (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989 Az. 9/4b RV27/87 =SozR 3100 § 64 Nr. 7, s.a. BSG, Urteil vom 29. März 1977 Az. 9 RV 20/76 = Breithaupt 1978, 160 f.) schon hinsichtlich der Richtlinien Ost 1980 und 1988 bzw. 1967 und 1971 im wesentlichen mit der Begründung gelangt, dass jene Verwaltungsvorschriften Regelungen vorsahen, die mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslandsversorgung nicht in Einklang standen.
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