Rechtsprechung
   BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77   

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BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77 (https://dejure.org/1981,30)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77 (https://dejure.org/1981,30)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77 (https://dejure.org/1981,30)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • hartzkampagne.de

    Zum Bestimmtheitsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 64 Abs. 2 § 64e Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilversorgung aus besonderen Gründen - Inlandsversorgung - Verfassungsmäßigkeit - Anforderungen - Bestimmtheit der Normierung - Einfluß deutscher Staatsgewalt - Sachverhalt mit innerstaatlicher Anknüpfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilversorgung aus besonderen Gründen; Inlandsversorgung; Verfassungsmäßigkeit ; Anforderungen; Bestimmtheit der Normierung; Einfluß deutscher Staatsgewalt; Sachverhalt mit innerstaatlicher Anknüpfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilversorgung aus besonderen Gründen; Inlandsversorgung; Verfassungsmäßigkeit ; Anforderungen; Bestimmtheit der Normierung; Einfluß deutscher Staatsgewalt; Sachverhalt mit innerstaatlicher Anknüpfung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 1
  • NJW 1981, 1311
 
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Wird zitiert von ... (202)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Die von dem vorlegenden Gericht dargelegte Rechtsauffassung ist auch nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 48, 210 [220 f.]).

    Darüber hinaus ist auch auf die Intensität der Auswirkungen der Regelung für den Betroffenen Bedacht zu nehmen (BVerfGE 48, 210 [222]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    a) Der Bestimmtheitsgrundsatz gebietet, daß eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme von Verwaltungsakten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß das Handeln der Verwaltung meßbar und in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 8, 274 [325]; 9, 137 [147]).

    Der Gesetzgeber muß sich abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen können, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben, den besonderen Umständen des einzelnen Falles und den schnell wechselnden Situationen des Lebens gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 13, 153 [161]).

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Der Gesetzgeber muß sich abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen können, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben, den besonderen Umständen des einzelnen Falles und den schnell wechselnden Situationen des Lebens gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 13, 153 [161]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Prüfungsgegenstand im Verfahren der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG können nur Gesetze im formellen Sinn sein (BVerfGE 1, 184 [201]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Es müßte die Verfahren aussetzen, bis der Gesetzgeber gesprochen hat; das wäre jedenfalls eine andere Entscheidung als im Fall der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 23, 135 [142 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Zwar darf der Gesetzgeber die Grenzziehung im einzelnen nicht mittels einer vagen Generalklausel dem Ermessen der Verwaltung überlassen (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    a) Der Bestimmtheitsgrundsatz gebietet, daß eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme von Verwaltungsakten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß das Handeln der Verwaltung meßbar und in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 8, 274 [325]; 9, 137 [147]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Die von dem vorlegenden Gericht dargelegte Rechtsauffassung ist auch nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 48, 210 [220 f.]).
  • BVerfG - 2 BvL 9/77 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
    Der in Polen lebende Kläger des zweiten Ausgangsverfahrens (2 BvL 9/77), der ebenfalls zum Kreis der in § 64 Abs. 1 BVG genannten Personen gehört, war im Zweiten Weltkrieg in den Diensten der Wehrmacht verwundet worden.
  • AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi 523 Js 202518/20

    Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren

    Das Bundesverfassungsgericht hat die sich daraus ergebenden Anforderungen an ein ermächtigendes Gesetz in ständiger Rechtsprechung mit drei sich gegenseitig ergänzenden Konkretisierungsformeln, der sog. Selbstentscheidungsformel (der Gesetzgeber hat selbst die Entscheidung darüber zu treffen, welche Fragen durch die Rechtsverordnung geregelt werden sollen, welche Grenzen der Normierung gesetzt sind und welchem Ziel sie dienen soll; BVerfGE 2, 307 (334)), der Programmformel (anhand des Gesetzes muss sich bestimmen lassen, welches gesetzgeberische Programm verordnungsrechtlich umgesetzt werden soll; BVerfGE 5, 71 (77)) und der Vorhersehbarkeitsformel (der Bürger muss dem ermächtigenden Gesetz entnehmen können, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrach gemacht wird und welchen Inhalt die Rechtsverordnung haben wird; BVerfGE 56, 1 (12)) näher expliziert.
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich des Bürgers wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (BVerfGE 56, 1 ;vgl. BVerfGE 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit zu stellen sind, lässt sich indes nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt auch von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betroffenen Norm ab (BVerfG, Beschlüsse vom 24.7.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 -91, juris Rn. 60 und vom 18.5.1988, - 2 BvR 579/84 -, BVerfGE 78, 205 -214, juris Rn. 27, stRspr) sowie davon, in welchem Ausmaß Grundrechte betroffen sind (BVerfG, Beschlüsse vom 8.1.1981 - 2 BvL 3/77 -, BVerfGE 56, 1 -22, juris Rn. 42 und vom 6.6.2006, - 2 BvR 1349/05 -, BVerfGE 78, 205 -214, juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1977 - 9/77   

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https://dejure.org/1977,638
EuGH, 14.07.1977 - 9/77 (https://dejure.org/1977,638)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1977 - 9/77 (https://dejure.org/1977,638)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - 9/77 (https://dejure.org/1977,638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

    1 . ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 - RECHTSBEGRIFFE UND RECHTLICHE QUALIFIZIERUNGEN , DIE DER GERICHTSHOF ENTWICKELT - EINHEITLICHE ANWENDUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des deutsch-belgischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung in Zivilsachen und Handelssachen für Entscheidungen, die vom Anwendungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher ...

  • Judicialis

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 56 Abs. 1; ; Übereinkommen über die gerichtlic... he Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 55

  • rechtsportal.de

    1. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 - RECHTSBEGRIFFE UND RECHTLICHE QUALIFIZIERUNGEN , DIE DER GERICHTSHOF ENTWICKELT - EINHEITLICHE ANWENDUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 14.07.1977 - 9/77
    In seinem Urteil vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 (LTU/Eurocontrol) hat der Gerichtshof insbesondere folgendes entschieden: "Eine Entscheidung, die in einem Rechtsstreit zwischen einer Behörde und einer Privatperson ergangen ist, den die Behörde im Zusammenhang mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse geführt hat, ist vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossen." (Slg. 1976, S. 1552).

    rungen 1. Bavaria und Germanair erinnern zunächst an das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 (LTU/Eurocontrol - Slg. 1976, S. 1541) und begründen sodann, warum das in Artikel 55 des Brüsseler Übereinkommens aufgeführte zweiseitige deutsch-belgische Abkommen nach Artikel 56 Absatz 1 des Übereinkommens in einem Fall wie dem vorliegenden keine Wirkung mehr haben könne.

    Da sich das deutsche Gericht an das Urteil in der Rechtssache 29/76 gebunden halte und die Frage der Qualifikation dem Gerichtshof nicht erneut vorgelegt habe, sei diese Frage vorliegend nicht mehr zu untersuchen: Mangels erneuter Vorlage sei verbindlich von der in dem vorgenannten Urteil gegebenen Qualifikation auszugehen.

    Nach diesen Ausführungen erwidern Bavaria und Germanair rein vorsorglich auf die von Schlosser (Neue Juristische Wochenschrift, 1977, S. 457) gegen das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/76 erhobenen Einwände.

    Eurocontrol knüpft ebenfalls zunächst an das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/76 an, der dort für dieselbe Frage zu einer von der des Bundesgerichtshofes abweichenden Ansicht gelangt sei; sie bemerkt sodann, daß nach diesem Urteil die vorliegenden Rechtssachen als vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossen angesehen werden müßten.

    Die gemeinschaftsrechtliche Auslegung, welche der Gerichtshof in der Rechtssache 29/76 getroffen habe, könne nicht auf das deutsch-belgische Abkommen übertragen werden.

    Die deutsche Regierung schlägt vor, die Vorlagefrage wie folgt zu beantworten: "Die in Artikel 55 angeführten Abkommen und Verträge behalten ihre Wirksamkeit für Entscheidungen auf allen Rechtsgebieten, die nicht zum Anwendungsbereich des Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens gehören, auch wenn sie nicht unter Artikel 1 Absatz 2 des Übereinkommens fallen." 4. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die ebenfalls zunächst an das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/76 anknüpft, meint, im Hinblick auf dieses Urteil sei die Vorlagefrage wohl zu bejahen.

    Eine Umgehung oder gar eine Mißachtung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/76 sei nicht zu befürchten, denn:.

    auch deshalb nicht dem Urteil in der Rechtssache 29/76, weil sich der Gerichtshof in diesem Urteil auf eine Interpretation des in Artikel 1 Absatz 1 des Übereinkommens verwandten Begriffs "Zivil- und Handelssache" beschränkt habe.

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 ("Lufttransportunternehmen GmbH & Co. KG gegen Eurocontrol", Slg. 1976, S. 1541) hatte der Gerichtshof auf eine Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem vor jenem Gericht anhängigen Rechtsstreit über Gebühren der gleichen Art wie im vorliegenden Fall wie folgt entschieden:.

  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

    Sie stützen sich insbesondere auf die die Auslegung des Übereinkommens vom 27. Februar 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen betreffenden Urteile des Gerichtshofes, aus denen hervorgehe, daß Eurocontrol mit einer in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig werdenden Behörde gleichzusetzen sei (Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541, und vom 14. Juli 1977 in den verbundenen Rechtssachen 9/77 und 10/77, Bavaria Fluggesellschaft und Germanair, Slg. 1977, 1517).
  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    unter Ausschluß der anderen der Vorrang [gebührt], da eine sachgerechte Entscheidung nur für jede Bestimmung des Übereinkommens gesondert getroffen werden kann", habe er in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1976 LTU/Eurocontrol, (29/76 - Slg. 1976, 1541) und vom H.Juli 1977 Bavaria/Eurocontrol, (verbundene Rechtssachen 9 und 10/77 - Slg. 1977, 1517) ausgeführt, daß "der Grundsatz der Rechtssicherheit in der Gemeinschaftsrechtsordnung und die Ziele des Übereinkommens .
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Insoweit ist es nicht erforderlich, daß diese Gebiete gerade durch Art. 1 Abs. 2 EGÜbk ausgeschlossen sind, sondern es genügt, daß sie auf andere Weise aus dem Anwendungsbereich des Übereinkommens herausfallen (EuGH NJW 1978, 483 f).
  • EuGH, 16.12.1980 - 814/79

    Niederlande State

    7 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541, vom 14. Juli 1977 in den verbundenen Rechtssachen 9 und 10/77, Bavaria-Germanair, Slg. 1977, 1517, und vom 22. Februar 1979 in der Rechtssache 133/78, Gourdain, Slg. 1979, 733), ist der Begriff "Zivil- und Handelssachen" in Artikel 1 des Brüsseler Übereinkommens als autonomer Begriff zu verstehen, für dessen Auslegung die Ziele und der Aufbau des Übereinkommens zum einen und die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtssysteme ergebenden allgemeinen Grundsätze zum anderen heranzuziehen sind.
  • EuGH, 21.06.1978 - 150/77

    Ott

    Rechtssachen 9-10/77 vom 14. Juli 1977 - Slg. 1977, 1517).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

    116 - Vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1977 in den Rechtssachen 9/77 und 10/77 (Bavaria Fluggesellschaft und Germanair/Bedarfsluftfahrt, Slg. 1977, 1517, Randnr. 4), vom 22. November 1978 in der Rechtssache 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183, Randnr. 8) und vom 15. November 1983 in der Rechtssache 288/82 (Duijnstee, Slg. 1983, 3663, Randnr. 13).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-167/08

    Draka NK Cables u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

    Insoweit hat der Gerichtshof zunächst entschieden, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit in der Gemeinschaftsrechtsordnung und die Ziele des Brüsseler Übereinkommens gemäß Art. 220 EG, auf den es sich stützt, eine in allen Mitgliedstaaten einheitliche Anwendung der vom Gerichtshof im Rahmen dieses Übereinkommens entwickelten rechtlichen Begriffe und Qualifizierungen erfordern (vgl. Urteile vom 14. Juli 1977, Bavaria Fluggesellschaft u. a./Eurocontrol, 9/77 und 10/77, Slg. 1977, 1517, Randnr. 4, und vom 11. August 1995, SISRO, C-432/93, Slg. 1995, I-2269, Randnr. 39).
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen

    Die Frage, ob es nach dem deutsch-belgischen Abkommen vom 30. Juni 1958 (BGBl. 1959 II 766) für vollstreckbar erklärt werden könnte (vgl. EuGH, Urt. v. 14. Juli 1977 - Rs 9 u. 10/77, NJW 1978, 483; BGH Urt. v. 10. Oktober 1977 - VIII ZB 10/76, NJW 1978, 1113 [BGH 10.10.1977 - VIII ZB 10/76]), stellt sich nicht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-292/05

    Lechouritou u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Anwendungsbereich - Zivil- und

    16 - Rechtssachen 9/77 und 10/77, Slg. 1977, 1517.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 KN 37/08

    Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei

    Der Senat geht im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 = NJW 1988, 839; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, NVwZ 1989, 653; Urt. v. 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47) davon aus, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag (nur) dann entfällt, wenn der Antragsteller dadurch, dass der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird, seine Rechtsstellung derzeit nicht verbessern kann (Urt. v. 24.1.1979 - VI OVG C 9/77 -, BRS 35 Nr. 27; Urt. v. 28.4.2005 - 1 KN 70/04 -, NdsRpfl. 2005, 289 = BRS 69 Nr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-432/93

    SISRO / Ampersand Software

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-432/93

    Société d'informatique (SISRO) service réalisation organisation gegen Ampersand

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1980 - 814/79

    Niederländischer Staat gegen Reinhold Rüffer. - Brüsseler Übereinkommen von 1968.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1978 - 33/78

    Somafer SA gegen Saar-Ferngas AG.

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Rechtsprechung
   DH Mannheim, 09.03.1978 - 9/77   

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https://dejure.org/1978,13255
DH Mannheim, 09.03.1978 - 9/77 (https://dejure.org/1978,13255)
DH Mannheim, Entscheidung vom 09.03.1978 - 9/77 (https://dejure.org/1978,13255)
DH Mannheim, Entscheidung vom 09. März 1978 - 9/77 (https://dejure.org/1978,13255)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1977 - 9/77   

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  • EU-Kommission PDF

    Bavaria Fluggesellschaft Schwabe & Co. KG und Germanair Bedarfsluftfahrt GmbH & Co. KG gegen Eurocontrol.

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