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   BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 8/82   

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BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 8/82 (https://dejure.org/1988,6061)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 BvR 8/82 (https://dejure.org/1988,6061)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 8/82 (https://dejure.org/1988,6061)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage - Entscheidungserheblich - Darlegung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlage - Entscheidungserheblich - Darlegung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2293
  • NVwZ 1988, 911 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Da mit der Durchführung eines solchen Zwischenverfahrens die Entscheidung zur Sache verzögert wird, ist das Gericht - wie das BVerfG in seinem Beschluß vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, NJW 1988, 2293 im Anschluß an Bettermann, a.a.O., S. 362, allgemein ausführte - dazu aufgerufen, eine, den Justizgewährungsanspruch beeinträchtigende Verzögerung des Gerichtsverfahrens durch Anrufung des BVerfG nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06

    Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein

    Im Übrigen ist wegen der unzutreffenden zweimaligen Berücksichtigung des Ausbilderfreibetrages die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nicht entscheidungserheblich i.S.d. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG und § 80 BVerfGG (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 2293; vom 19. Dezember 1978 1 BvL 3/78, BVerfGE 50, 108 m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83

    Änderung nach § 173 Abs. 1 AO bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen und

    Denn nur dann, wenn das FG aufgrund der von ihm durchzuführenden Ermittlungen zu der Überzeugung gelangt, daß der nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gebotenen Festsetzung höherer Steuern die Vorschriften des Strafbefreiungsgesetzes entgegenstehen, wären die von der Literatur gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes erhobenen Einwände sowie die dadurch möglicherweise bedingten Einwirkungen auf die Auslegung dieses Gesetzes (verfassungsmäßige Interpretation) für die Entscheidung des Streitfalles erheblich (vgl. zum Begriff der Entscheidungserheblichkeit im Sinne von Art. 100 des Grundgesetzes, Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2293; vom 19. Dezember 1978 1 BvL 3/78, BVerfGE 50, 108).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 68/85

    Änderung wegen neuer Tatsachen auch dann, wenn der Sachbearbeiter des FA vor

    Denn nur dann, wenn das FG aufgrund der von ihm durchzuführenden Ermittlungen des Sachverhalts zu der Überzeugung gelangt, daß der nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 gebotenen Festsetzung einer höheren Steuer die Vorschriften des Strafbefreiungsgesetzes entgegenstehen, wären die von der Literatur gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes erhobenen Einwände sowie die dadurch möglicherweise bedingten Einwirkungen auf die Auslegung dieses Gesetzes (verfassungsmäßige Interpretation) für die Entscheidung des Streitfalles erheblich (vgl. zum Begriff der Entscheidungserheblichkeit i.S. von Art. 100 des Grundgesetzes Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1988 1 BvR 8/82, 9/82, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2293; vom 19. Dezember 1978 1 BvL 3/78, BVerfGE 50, 108).
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Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1983 - 9/82   

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https://dejure.org/1983,1687
EuGH, 14.07.1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,1687)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,1687)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,1687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Ohrgaard u.a. / Kommission

    1 . BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABWAEGUNG DER VERDIENSTE - KRITERIEN - DIENSTLICHES INTERESSE - PERSÖNLICHE VERDIENSTE DER BEWERBER - ERMESSENSSPIELRAUM DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Ohrgaard u.a. / Kommission

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 5; ; VerfOEuGH Art. 42 §2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABWAEGUNG DER VERDIENSTE - KRITERIEN - DIENSTLICHES INTERESSE - PERSÖNLICHE VERDIENSTE DER BEWERBER - ERMESSENSSPIELRAUM DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.03.1983 - 280/81

    Hoffmann / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.1983 - 9/82
    i6 Was insbesondere die von den Klägern angesprochene Frage der Prüfungszeugnisse angeht, so ist, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 17. März 1983 (Hoffmann, Rechtssache 280/81, noch nicht veröffentlicht) entschieden hat, festzustellen, daß bei Beförderungen andere Beurteilungskriterien für die Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Beamten, vor allem das allgemeine Niveau der von ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben geleisteten Dienste, eine Rolle spielen.
  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

    Somit beschränkt sich der Gemeinschaftsrichter in einem solchen Fall auf die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und ihrer rechtlichen Bewertung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmißbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 429, vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75, Balkan-Import-Export, Slg. 1976, 19, Randnr. 8, vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

    Ferner hat der Gerichtshof festgestellt, daß das Dienstalter nur eines von mehreren Beurteilungskriterien darstellt und in keinem Fall den Vorrang vor den Verdiensten der Bewerber hat ( Urteil vom 14 . Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Öhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg .
  • EuG, 19.11.2008 - T-187/06

    Schräder / CPVO (SUMCOL 01) - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Pflanzensorte

    Somit beschränkt sich der Gemeinschaftsrichter in einem solchen Fall auf die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und ihrer rechtlichen Bewertung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob ihr Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (Urteile des Gerichtshofs vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/ Kommission, 56/64 und 58/64, Slg. 1966, 429, vom 22. Januar 1976, Balkan-Import-Export, 55/75, Slg. 1976, 19, Randnr. 8, vom 14. Juli 1983, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, 9/82, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • EuG, 19.10.2006 - T-311/04

    Buendía Sierra / Kommission - Beamte - Beförderung - Beförderungsjahr 2003 -

    130 Die Verdienste sind somit das wesentliche Kriterium für Beförderungen; andere Kriterien wie das Lebensalter oder die Dienstzeit in der Besoldungsgruppe oder in der Dienststelle können nur zusätzlich berücksichtigt werden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 19, und Vainker/Parlament, oben in Randnr. 101 angeführt, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2012 - C-199/11

    Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte

    Somit beschränkt sich der Gemeinschaftsrichter in einem solchen Fall auf die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen und ihrer rechtlichen Bewertung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat" (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission, 56/64 und 58/64, Slg. 1966, 322, vom 22. Januar 1976, Balkan-Import-Export, 55/75, Slg. 1976, 19, Randnr. 8, vom 14. Juli 1983, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, 9/82, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14, vom 15. Juni 1993, Matra/Kommission, C-225/91, Slg. 1993, I-3203, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1999 - C-387/97

    Kommission / Griechenland

    32: - Siehe insbesondere die Urteile vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322), vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75 (Balkan-Import-Export, Slg. 1976, S. 19, Randnr. 8), vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82 (Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14), vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91 (Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Rndnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (3) ° Vgl. beispielsweise Urteil vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 280/80 (Bakke-d' Aloya/Rat, Slg. 1981, 2887, Randnr. 10), Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81 (Colussi/Parlament, Slg. 1983, 1131, Randnr. 20), Urteil vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81 (Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245, Randnr. 9), Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82 (Ohrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 14), Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 26/85 (Vaysse/Kommission, Slg. 1986, 3131, Randnr. 26), Urteil vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 324/85 (Bouteiller/Kommission, Slg. 1987, 529, Randnr. 6), Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 306/85 (Huybrechts/Kommission, Slg. 1987, 629, Randnr. 9), Urteil vom 25. Februar 1987 in der Rechtssache 52/86 (Banner/Parlament, Slg. 1987, 979, Randnr. 9), Urteil vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 111/86 (Delauche/Kommission, Slg. 1987, 5345, Randnr. 18), Urteil vom 11. Dezember 1991 in der Rechtssache T-169/89 (Frederiksen/Parlament, Slg. 1991, II-1403, Randnr. 69), Urteil vom 17. Januar 1992 in der Rechtssache C-107/90 P (Hochbaum/Kommission, Slg. 1992, I-157, Randnr. 8), Urteil vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache T-25/90 (Schönherr/Wirtschafts- und Sozialausschuß, Slg. 1992, II-63, Randnr. 20).
  • EuG, 07.02.1991 - T-58/89

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Bei der Beförderung eines Beamten spielen verschiedene Beurteilungskriterien eine Rolle: das allgemeine Niveau der von ihm bei der Erfuellung seiner Aufgaben geleisteten Dienste (Urteile vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, und vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Öhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379), die Befähigung, das Lebensalter und das Dienstalter in der Besoldungsgruppe oder in der Dienststelle (Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81, Colussi/Parlament, Slg. 1983, 1131).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 293/87

    Francois Vainker gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Artikel 45 des Statuts

    "das Dienstalter nur eines von mehreren Beurteilungskriterien darstellt und in keinem Fall den Vorrang vor den Verdiensten der Bewerber hat" (Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Øhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 324/85

    Yves Bouteiller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Schließlich besteht auch Anlaß, den weiten Ermessensspielraum hervorzuheben, über den die Organe im Rahmen der nach Arti- 6 - Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 62/75, De Wind/Kommission, Slg. 1976, 1167, 1176, Randnr. 17.7 - Vgl. z. B. Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81 (Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, 901, Randnr. 9), Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81 (Colussi/Parlament, Slg. 1983, 1131, 1142, Randnr. 22), Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82 (Ohrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, 2390, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1987 - 7/86

    John Vincent gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beförderung.

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Rechtsprechung
   DH Mannheim, 21.01.1983 - 9/82   

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https://dejure.org/1983,19345
DH Mannheim, 21.01.1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,19345)
DH Mannheim, Entscheidung vom 21.01.1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,19345)
DH Mannheim, Entscheidung vom 21. Januar 1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,19345)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   RG, 14.04.1882 - 9/82   

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https://dejure.org/1882,489
RG, 14.04.1882 - 9/82 (https://dejure.org/1882,489)
RG, Entscheidung vom 14.04.1882 - 9/82 (https://dejure.org/1882,489)
RG, Entscheidung vom 14. April 1882 - 9/82 (https://dejure.org/1882,489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die von der Strafkammer ohne Vermittelung der Staatsanwaltschaft durch einen Zustellungsbeamten veranlaßte Zustellung geeignet, den Lauf der gesetzlichen Frist zu begründen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 6, 179
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64

    Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verurteilung wegen Betruges

    Wäre nämlich der - ungeteilte - Verzicht des Angeklagten auf Rechtsmittel gegen das Urteil 8 Ls 5/62 nach der (noch aufzuklärenden) Art des Zustandekommens und dem Zusammenhang mit der Einwilligung des Angeklagten in die Vollstreckung der ganzen Gesamtstrafe als eine Maßnahme der Strafverfolgung (RG JW 1930, 2341 Nr. 1) unzulässig und daher unwirksam (vgl. RGSt 32, 247, 250), so wäre das Urteil 8 Ls 5/62 noch nicht rechtskräftig; denn seine Zustellung mißachtet gleichfalls die erwähnte Auslieferungsbedingung, entspricht auch weder dem § 212 a ZPO noch, wenn sie nicht an Amtsstelle bewirkt wurde, dem § 212 b ZPO - jeweils in Vbdg mit § 37 StPO - (BGH Urt. vom 17. Februar 1955 - 3 StR 519/54 - bei Herlan GA 1956, 352; BGHZ 8, 316); dabei bleibt noch offen, ob der Staatsanwalt überhaupt eine Zustellung nicht nur veranlassen (§ 36 StPO), sondern rechtswirksam auch bewirken kann (§ 209 ZPO; vgl. RGSt 6, 179, 180 sowie BGHZ 32, 370, 372 und BGH NJW 1956, 1878 Nr. 8).
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Rechtsprechung
   RG, 07.06.1882 - Rep. I. 9/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1882,262
RG, 07.06.1882 - Rep. I. 9/82 (https://dejure.org/1882,262)
RG, Entscheidung vom 07.06.1882 - Rep. I. 9/82 (https://dejure.org/1882,262)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1882 - Rep. I. 9/82 (https://dejure.org/1882,262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unterschied zwischen der s. g. Konsortialbeteiligung und der Teilnahme am Gründer- oder Aktienübernehmer-Konsortium. Fortfall der Begebungsmöglichkeit der Aktien eines Eisenbahnunternehmens infolge Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedes des Übernahme-Konsortiums. Ist dies ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidung zwischen Konsortialbeteiligung und der Teilnahme am Gründerkonsortium oder Aktienübernehmerkonsortium; Fortfall der Begebungsmöglichkeit der Aktien eines Eisenbahnunternehmens infolge Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedes des Übernahmekonsortiums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 7, 100
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 9/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,14712
Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,14712)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.05.1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,14712)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 9/82 (https://dejure.org/1983,14712)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Lene Øhrgaard und Jean-Louis Delvaux gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Interne Beförderung - Kriterien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.11.1976 - 123/75

    Küster / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 9/82
    Gelangt die Anstellungsbehörde nach Prüfung der Möglichkeiten des Buchstaben a dieses Artikels zu der Auffassung, daß die freie Stelle durch Beförderung besetzt werden kann, so erfolgt dies alsdann aufgrund von Artikel 45. Hierzu verweise ich auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, u. a. in der Rechtssache Küster (Rechtssache 123/75, Slg. 1976, 1701, 1709 f.) und zuletzt in der Rechtssache Colussi (Rechtssache 298/81, Urteil vom 24. März 1983, noch nicht veröffentlicht, Randnummern 17 und 20 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 02.10.1979 - 178/78

    Szemerey / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 9/82
    Aus dem Orlandi-Urteil (Rechtssache 117/78, Slg. 1979, 1613) und dem Szemerey-Urteil (Rechtssache 178/78, Slg. 1979, 2855) folgt, daß die Anforderungen des Artikels 5 als Mindestvoraussetzungen anzusehen sind.
  • EuGH, 17.12.1981 - 151/80

    De Hoe / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 9/82
    Der erste Klagegrund Was den ersten Klagegrund angeht, ist zunächst einmal auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes hinzuweisen, wonach "die Anstellungsbehörde bei der Abwägung der Verdienste der Bewerber über einen weiten Ermessensspielraum verfügt und ihr Urteil darüber, ob ein Bewerber die in der Stellenausschreibung niedergelegten Anforderungen erfüllt, nur bei offensichtlichem Irrtum in Frage gestellt werden kann" (Rechtssache 151/80, De Hoe, Sig.
  • EuGH, 05.04.1979 - 117/78

    Orlandi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 9/82
    Aus dem Orlandi-Urteil (Rechtssache 117/78, Slg. 1979, 1613) und dem Szemerey-Urteil (Rechtssache 178/78, Slg. 1979, 2855) folgt, daß die Anforderungen des Artikels 5 als Mindestvoraussetzungen anzusehen sind.
  • EuGH, 17.11.1965 - 55/64

    Lens / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1983 - 9/82
    In diesem Zusammenhang verweise ich auf die verbundenen Rechtssachen 18 und 19/64 (Alvino u.a., Slg. 1965, 1033), worin festgestellt wird, daß die Tatsache der Ausübung einer Tätigkeit der Ä"aufbahngruppe A durch einen Beamten, der keinen Universitätsabschluß hat, schon für sich allein beweist, daß dieser Beamte über eine Berufserfahrung verfügt, die einem Universitätsabschluß vergleichbar ist.
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