Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1983 - VIII ZB 8 - 9/83, VIII ZB 8/83, VIII ZB 9/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1681
BGH, 25.02.1983 - VIII ZB 8 - 9/83, VIII ZB 8/83, VIII ZB 9/83 (https://dejure.org/1983,1681)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1983 - VIII ZB 8 - 9/83, VIII ZB 8/83, VIII ZB 9/83 (https://dejure.org/1983,1681)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1983 - VIII ZB 8 - 9/83, VIII ZB 8/83, VIII ZB 9/83 (https://dejure.org/1983,1681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 10. Februar 1983

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung - Vollstreckungsmaßnahme - Urteil - Ausländisch - Vollstreckungsklausel - Sicherheitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 723
    Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten ausländischen Titel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1980
  • MDR 1983, 748
  • Rpfleger 1983, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1976 - VIII ZR 19/75

    Voraussetzungen der Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 25.02.1983 - VIII ZB 8/83
    14 Daß die Forderungspfändung zur Sicherung der Ansprüche des Antragstellers durch die Aufhebung in dem Beschluß vom 10. Februar 1983 weggefallen ist (BGHZ 66, 394, 395) und nicht wiederaufleben kann, hindert das Interesse des Antragstellers an der Beseitigung dieses Beschlusses nicht, weil weitere Pfändungsmaßnahmen bestehen können.
  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZB 8/83

    Vollstreckung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils nach EGsbk

    Den letztgenannten Beschluß hat der erkennende Senat am 25. Februar 1983 in einer Entscheidung gemäß § 25 Abs. 3 AG EGÜbk aufgehoben (= WM 1983, 420).
  • BGH, 19.11.1987 - IX ZB 99/87
    Eine solche Anordnung könnte auch noch der Bundesgerichtshof erlassen (§ 25 Abs. 3 AGEGÜbk; vgl. BGH Beschl. v. 25. Februar 1983 - VIII ZB 8, 9/83, NJW 1983, 1980).
  • BGH, 21.02.1984 - IX ZB 31/84

    Anordnung des Versehens einer französischen Verurteilung mit einer

    Die darüber hinausgehende von der Schuldnerin begehrte Einstellung der Zwangsvollstreckung sieht § 25 AGEGÜbk nicht vor (BGH-Beschluß vom 25. Februar 1983 - VIII ZB 8 u. 9/83 - NJW 1983, 1980).
  • OLG München, 18.12.1996 - 24 W 66/96
    Bis zu diesem Betrag muß die Antragsgegnerin insbesondere deshalb gesichert werden, weil die Antragstellerin - wie ausgeführt - wesentliche Teile ihres Aktivvermögens an die ... Übertragen hat (vgl. BGH NJW 1983, 1980 f.).
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Rechtsprechung
   EuGH, 16.05.1984 - 9/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1995
EuGH, 16.05.1984 - 9/83 (https://dejure.org/1984,1995)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.1984 - 9/83 (https://dejure.org/1984,1995)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - 9/83 (https://dejure.org/1984,1995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Eisen und Metall Aktiengesellschaft / Kommission

    1 . EGKS - PREISE - VERÖFFENTLICHUNG VON PREISLISTEN UND VERKAUFSBEDINGUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DER STAHLVERTRIEBSUNTERNEHMEN - ALLGEMEINE ENTSCHEIDUNG NR . 1836/81 - GELTUNG FÜR LAUFENDE GESCHÄFTE

  • EU-Kommission

    Eisen und Metall Aktiengesellschaft / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Verhängung einer Geldbuße; Pflicht der Stahlvertriebsunternehmen zur Veröffentlichung von Preislisten und Verkaufsbedingungen; Im Stahlhandel verbotene Praktiken; Festsetzung ...

  • Judicialis

    EGKSV Art. 33; ; EGKSV Art. 36 Abs. 2; ; Entscheidung 1836/81/EGKS Art. 15

  • rechtsportal.de

    1. EGKS - PREISE - VERÖFFENTLICHUNG VON PREISLISTEN UND VERKAUFSBEDINGUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DER STAHLVERTRIEBSUNTERNEHMEN - ALLGEMEINE ENTSCHEIDUNG NR. 1836/81 - GELTUNG FÜR LAUFENDE GESCHÄFTE

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Nach der Rechtsprechung kann nicht verlangt werden, dass die Kommission zusätzliche Ermittlungen durchführt, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 1984, Eisen und Metall/Kommission, 9/83, Slg. 1984, 2071, Rn. 32, und Urteil des Gerichts vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Rn. 110).
  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

    Die Klägerin beruft sich drittens auf das Urteil vom 16. Mai 1984, Eisen und Metall/Kommission (9/83, EU:C:1984:177), in dem der Gerichtshof die Geldbuße halbiert hat, die die Kommission der Klägerin, einem Stahlhandelsunternehmen, wegen Unterschreitung ihrer veröffentlichten Listenpreise und folglich wegen der Anwendung ungleicher Bedingungen im Rahmen vergleichbarer Geschäfte auferlegt hatte (vgl. Rn. 27 und 41 bis 46 des Urteils).

    In diesem Urteil hat der Gerichtshof festgestellt, dass bei einem Rechtsverstoß eines Handelsunternehmens der geringere Einfluss, den dieses Unternehmen auf die Marktlage ausüben kann, einen die Schwere des Verstoßes mildernden Umstand darstellt, so dass die Verhängung einer sehr hohen Geldbuße nur durch Umstände gerechtfertigt werden kann, aus denen sich die besondere Schwere des von einem Handelsunternehmen begangenen Rechtsverstoßes ergibt (Urteil vom 16. Mai 1984, Eisen und Metall/Kommission, 9/83, EU:C:1984:177, Rn. 43 und 44).

    Aus dem Urteil vom 16. Mai 1984, Eisen und Metall/Kommission (9/83, EU:C:1984:177), ergibt sich somit lediglich, dass der Hinweis auf die Notwendigkeit einer hinreichend abschreckenden Wirkung nicht genügt, um die besondere Schwere des von einem Handelsunternehmen begangenen Rechtsverstoßes darzutun.

  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    110 Zur Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten der Klägerin, die insbesondere darin bestehen soll, dass die Kommission die mündlichen Erörterungen nach dem Abschluss ihrer internen Untersuchung hätte wieder eröffnen müssen, ist festzustellen, dass der durch Artikel 36 Absatz 1 [EGKS-Vertrag] gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, dass die Kommission auf das gesamte Vorbringen des Betroffenen antwortet, zusätzliche Ermittlungen durchführt oder von dem Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt nämlich nicht, dass die Kommission von den Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32).
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Zur Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten der Klägerin, die insbesondere darin bestehen soll, daß die Kommission die mündlichen Erörterungen nach dem Abschluß ihrer internen Untersuchung hätte wiedereröffnen müssen, ist festzustellen, daß der durch Artikel 36 Absatz 1 des Vertrages gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, daß die Kommission auf das gesamte Vorbringen des Betroffenen antwortet, zusätzliche Ermittlungen durchführt oder von dem Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).
  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

    70 Die von der Klägerin beanspruchten Verteidigungsrechte werden im vorliegenden Fall durch Artikel 36 Absatz 1 EGKS-Vertrag gewährleistet, wonach die Kommission vor der Festsetzung der nach dem Vertrag vorgesehenen finanziellen Sanktionen dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).
  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

    Der Unionsrichter hat bereits entschieden, dass die Kommission einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber hat, ob eine Anhörung der Personen, deren Aussage für die Ermittlung des Sachverhalts wichtig sein kann, möglicherweise von Interesse ist (Urteil des Gerichtshofs vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission, 43/82 und 63/82, Slg. 1984, 19, Randnr. 18; Urteile des Gerichts vom 28. Februar 2002, Compagnie générale maritime u. a./Kommission, T-86/95, Slg. 2002, II-1011, Randnr. 468, und HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 142 angeführt, Randnr. 383), da der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, dass die Kommission von den Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 1984, Eisen und Metall/Kommission, 9/83, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 142 angeführt, Randnr. 383).
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Hierzu ist festzustellen, daß der durch Artikel 36 Absatz 1 des Vertrages gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, daß die Kommission auf das gesamte Vorbringen des Betroffenen antwortet, zusätzliche Ermittlungen durchführt oder von dem Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).
  • EuG, 11.03.1999 - T-157/94

    Ensidesa / Kommission

    13 Die von der Klägerin beanspruchten Verteidigungsrechte werden im vorliegenden Fall durch Artikel 36 Absatz 1 EGKS-Vertrag gewährleistet, wonach die Kommission vor der Festsetzung der nach dem Vertrag vorgesehenen finanziellen Sanktionen dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben hat (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).
  • EuGH, 12.11.1985 - 183/83

    Krupp / Kommission

    Der Gerichtshof hat diese Bestimmung in seinem Urteil vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83 (Eisen und Metall AG/Kommission, Slg. 1984, 2071) wie folgt ausgelegt: "Das rechtliche Gehör wird durch diesen Artikel in der Weise gewährleistet, daß dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, seine Verteidigungsmittel vorzubringen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84

    Firma Karl-Heinz Neumann gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 46/85

    Manchester Steel Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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Rechtsprechung
   KG, 01.09.1983 - 4 VAs 4, 5, 9/83   

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https://dejure.org/1983,2574
KG, 01.09.1983 - 4 VAs 4, 5, 9/83 (https://dejure.org/1983,2574)
KG, Entscheidung vom 01.09.1983 - 4 VAs 4, 5, 9/83 (https://dejure.org/1983,2574)
KG, Entscheidung vom 01. September 1983 - 4 VAs 4, 5, 9/83 (https://dejure.org/1983,2574)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswegeröffnung; Rechtsweg; Zivilgericht; Ermittlung; Staatsanwaltschaft; Feststellungsinteresse; Erledigt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Lübeck, 07.06.1977 - 4 Qs 171/77
    Auszug aus KG, 01.09.1983 - 4 VAs 4/83
    Denn anders als für einen tatunverdächtigen Dritten besteht für einen Beschuldigten die Möglichkeit der gewünschten Rehabilitierung in dem gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahren (vgl. [u. a.] Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl., § 28 EGGVG Rdn. 6; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 23 EGGVG Rdn. 76; aA. Amelung NJW 78, 1014).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1982 - 4 VAs 22/82
    Auszug aus KG, 01.09.1983 - 4 VAs 4/83
    (d) »... Ermittlungshandlungen der Staatsanwaltschaft [StA] sind grundsätzlich nicht nach den §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar, weil sie keine Justizverwaltungsakte, sondern Prozeßhandlungen sind (OLG Karlsruhe MDR 82, 1043 [hier: IV (480) 194 a-b] ..).
  • OLG Hamm, 07.12.1994 - 1 VAs 57/94
    Der Rechtsstreit um solche Mitteilungen an Publikationsorgane gehört deshalb zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; er ist im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG auszutragen (OLG Hamm, Beschluß vom 14. Juli 1980 - 1 VAs 7/80 - Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1981 - 7 VAs 24/81 - Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1984 - 1 VAs 98/94 - OLG Bremen, Beschluß vom 7. März 1974 - VRs 5/77 - vgl. auch Kammergericht in GA 1984, 24 f; Böttger/Grote NJW 1974, 1647 f).
  • KG, 06.03.1997 - 4 VAs 9/97
    Die Absicht der Antragstellerin, im Wege der Amtshaftungsklage Schadensersatzansprüche durchsetzen zu wollen, begründet gleichfalls nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts zumindest bei - wie im vorliegenden Fall - bereits vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erledigten Maßnahmen kein Feststellungsinteresse (vgl. Senat in GA 1984, 24 ; KG GA 1976, 78 und NJW-RR 1991, 1085).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.05.1983 - (87) 9/83 KLs   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,14467
LG Hamburg, 19.05.1983 - (87) 9/83 KLs (https://dejure.org/1983,14467)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.05.1983 - (87) 9/83 KLs (https://dejure.org/1983,14467)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - (87) 9/83 KLs (https://dejure.org/1983,14467)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 31
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1984 - 9/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14912
Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1984 - 9/83 (https://dejure.org/1984,14912)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.02.1984 - 9/83 (https://dejure.org/1984,14912)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 9/83 (https://dejure.org/1984,14912)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Eisen und Metall Aktiengesellschaft gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Nichteinhaltung von Preislisten - Geldbuße

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1984 - 8/83

    Officine fratelli Bertoli SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1984 - 9/83
    Wegen einer Übersicht über die genannten Übergangsprobleme bei der Anwendung von Artikel 60 verweise ich auf meine Schlußanträge vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 8/83 (Bertoli).

    Laut den Anlagen 3 und 4 zu der Antwort der Kommission vom 7. Oktober 1983 auf Fragen des Gerichtshofes in der Rechtssache 8/83 (Bertoli) hat die Kommission vom 9. Dezember 1982 an ihre.

  • EuGH, 05.12.1973 - 143/73

    SOPAD / FORMA u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1984 - 9/83
    Im Gegenteil bestätigen diese Zwecke die Richtigkeit einer solchen Auslegung des Artikels 8. Was die nach Ansicht der Klägerin gegebene Rückwirkung der Entscheidung anbelangt, kann zur Unterstützung der hier und in meinen einleitenden Bemerkungen vertretenen Ansicht auf die in dieser Hinsicht vergleichbaren Fallgestaltungen in den Rechtssachen 1/73 (Westzucker, Slg. 1973, 723, Randnummer 5 der Entscheidungsgründe) und 143/73 (Sopad, Slg. 1973, 1433, Randnummer 8 der Entscheidungsgründe) verwiesen werden.
  • EuGH, 04.07.1973 - 1/73

    Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1984 - 9/83
    Im Gegenteil bestätigen diese Zwecke die Richtigkeit einer solchen Auslegung des Artikels 8. Was die nach Ansicht der Klägerin gegebene Rückwirkung der Entscheidung anbelangt, kann zur Unterstützung der hier und in meinen einleitenden Bemerkungen vertretenen Ansicht auf die in dieser Hinsicht vergleichbaren Fallgestaltungen in den Rechtssachen 1/73 (Westzucker, Slg. 1973, 723, Randnummer 5 der Entscheidungsgründe) und 143/73 (Sopad, Slg. 1973, 1433, Randnummer 8 der Entscheidungsgründe) verwiesen werden.
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