Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87   

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https://dejure.org/1988,49
BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 1988 - 1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 9/87 (https://dejure.org/1988,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von Verletzten- oder Übergangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unvereinbarkeit des Ruhens von Krankengeld-Spitzenbeträgen nach RVO - zur Verfassungsmäßigkeit von Ruhensbestimmungen im Sozialversicherungsrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Rente - Krankengeld-Spitzenbetrag

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 87
  • NJW 1989, 1275 (Ls.)
  • NZA 1989, 406
  • BB 1989, 776
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit bei Ruhensvorschriften im Recht der Sozialversicherung befaßt (BVerfGE 31, 185 ; 53, 313).

    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 185 [192]).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Dies ist mit dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49ff.]; 63, 152 [171]), nicht zu vereinbaren.

    Der rechtfertigende Grund für die jeweils angegriffene Regelung wurde einmal mehr in diesem, einmal mehr in jenem Prinzip gefunden (vgl. BVerfGE 59, 36 [49f.] m.w.N.).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Es kommt folgendes hinzu: Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 [23] m.w.N.; 63, 119 [128]).

    Doch kann - wie in den Vorlagen des Bundessozialgerichts dargelegt worden ist - hier nicht davon ausgegangen werden, die Benachteiligung betreffe nur eine kleine Zahl von Personen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz sei im Einzelfall nicht sehr intensiv (vgl. BVerfGE 63, 119 ).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen mit der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit bei Ruhensvorschriften im Recht der Sozialversicherung befaßt (BVerfGE 31, 185 ; 53, 313).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 71, 146 [154 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Dies ist mit dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49ff.]; 63, 152 [171]), nicht zu vereinbaren.
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 39/76
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundessozialgericht hatte diese Vorschrift so ausgelegt, daß das Wort "solange" zugleich als " soweit" zu lesen war (vgl. BSGE 43, 68 [71]; 44, 226; BSG, SozR 2200, § 1241 RVO Nr. 5).
  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 15/76
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Das Bundessozialgericht hatte diese Vorschrift so ausgelegt, daß das Wort "solange" zugleich als " soweit" zu lesen war (vgl. BSGE 43, 68 [71]; 44, 226; BSG, SozR 2200, § 1241 RVO Nr. 5).
  • BVerfG - 1 BvL 71/86 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Die Vorlage des Bundessozialgerichts 1 BvL 71/86.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84
    Es kommt folgendes hinzu: Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 [23] m.w.N.; 63, 119 [128]).
  • BVerfG - 1 BvL 9/87 (anhängig)
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Die damit verbundene Ungleichbehandlung eines wesentlichen Teils der betroffenen Steuerpflichtigen kann nicht damit gerechtfertigt werden, daß bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende Regelungen notwendig sein können und dabei in Einzelfällen entstehende Härten oder Ungerechtigkeiten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 79, 87 (100), m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 79, 87 ; st. Rspr.).".

    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssten hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betreffe und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv sei (vgl. BVerfGE 79, 87 ; st. Rspr.).

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 17/12 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen beim Bezug von Übergangsgeld -

    Das BVerfG sah es als nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar an, dass nach § 183 Abs. 6 RVO ua der Bezug von Übg aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch insoweit zum Ruhen des Krg-Anspruchs führt, als dieses höher wäre, erklärte die Regelung aber nicht für nichtig (BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54, LS) .

    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (vgl BVerfGE 31, 185, 192 = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 79, 87, 98 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 157 mwN) .

    Es genügt, wenn eine anderweitige - der zum Ruhen gebrachten Leistung adäquate - soziale Absicherung besteht (vgl zum Ganzen BVerfGE 31, 185, 193 f = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 79, 87, 98 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 157 mwN) .

    Dadurch könnte bei einer Rehabilitationsmaßnahme der Fall eintreten, dass sich der arbeitsunfähige Versicherte besserstellt als der arbeitsfähige Versicherte, bei dem die Kürzungsbestimmungen zur Anwendung kommen (vgl BVerfGE 79, 87, 105 = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 162 mwN) .

    Der erkennende Senat muss vorliegend nicht über die weitere Frage entscheiden, ob und inwieweit das Aufstockungsverbot bei freiwillig Versicherten abweichend auszulegen ist (vgl hierzu BVerfGE 79, 87, 103 f = SozR 2200 § 183 Nr. 54 S 160 f; BSGE 89, 283, 284 = SozR 3-2500 § 11 Nr. 3 S 8 f; für den Bereich der Mindestbeitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung: Besprechungsergebnis der KK-Spitzenverbände vom 14./15.3.2002, Die Leistungen 2002, 490) .

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Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.1988 - 9/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1086
EuGH, 08.03.1988 - 9/87 (https://dejure.org/1988,1086)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.1988 - 9/87 (https://dejure.org/1988,1086)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 1988 - 9/87 (https://dejure.org/1988,1086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Arcado / Haviland

    Übereinkommen vom 27 . September 1968, Artikel 5 Nr . 1
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit, "wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden" - Begriff - Autonome Auslegung - ...

  • EU-Kommission

    Arcado / Haviland

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der nationalen Zuständigkeit bei Klagen aus Vertrag; Ermittlung der nationalen Zuständigkeit nach dem Brüsseler Übereinkommen; Begriff des Vertrages

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Zuständigkeit, "wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden" - Begriff - Autonome Auslegung - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Missbräuchliche Auflösung einer Handelsvertretung, Schadensersatzklage, Provision, Zuständigkeit, Gerichtsstand des Erfüllungsortes, Erfüllungsort, HVV

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Gerichtliche Zuständigkeit - Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1424
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus EuGH, 08.03.1988 - 9/87
    März 1983 in der Rechtssache 34/82 ( Peters/ZNAV, Slg . 1983, 987 ) entschieden hat, dient der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" als Kriterium zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs einer der besonderen Zuständigkeitsregeln, auf die der Kläger zurückgreifen kann .
  • EuGH, 27.09.1988 - 189/87

    Kalfelis / Schröder u.a.

    März 1988 in der Rechtssache 9/87, SPRL Arcado und SA Hauiland, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    51 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 1988, Arcado (9/87, EU:C:1988:127, Rn. 12 und 13).

    Vgl. entsprechend Urteil vom 8. März 1988, Arcado (9/87, EU:C:1988:127, Rn. 15).

    56 Vgl. u. a. die Klageanträge, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 15. Januar 1987, Shenavai (266/85, EU:C:1987:11, Rn. 2 und 18), vom 8. März 1988, Arcado (9/87, EU:C:1988:127, Rn. 12), und vom 29. Juni 1994, Custom Made Commercial (C-288/92, EU:C:1994:268, Rn. 2 und 11), ergangen sind.

    57 Vgl. u. a. die Klageanträge, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 6. Oktober 1976, De Bloos (14/76, EU:C:1976:134, Rn. 3 und 14), und vom 8. März 1988, Arcado (9/87, EU:C:1988:127, Rn. 13), ergangen sind.

  • EuGH, 15.06.2017 - C-249/16

    Kareda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

    Ferner fallen alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, auf dessen Nichterfüllung die Klage gestützt wird, unter den Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1976, De Bloos, 14/76, EU:C:1976:134, Rn. 16 und 17, sowie vom 8. März 1988, Arcado, 9/87, EU:C:1988:127, Rn. 13).
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Rechtsprechung
   RG, 07.02.1887 - 9/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1887,408
RG, 07.02.1887 - 9/87 (https://dejure.org/1887,408)
RG, Entscheidung vom 07.02.1887 - 9/87 (https://dejure.org/1887,408)
RG, Entscheidung vom 07. Februar 1887 - 9/87 (https://dejure.org/1887,408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist es verboten, verschlossene oder unverschlossene Briefe in einen Brief oder in ein Paket zusammengepackt durch die Post zu verschicken? 2. Wie ist das defraudierte Porto und demnach die Defraudationsstrafe zu berechnen, wenn -- verschlossene oder unverschlossene -- ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 15, 328
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,17251
Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87 (https://dejure.org/1987,17251)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.12.1987 - 9/87 (https://dejure.org/1987,17251)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - 9/87 (https://dejure.org/1987,17251)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    SPRL Arcado gegen SA Haviland.

    Brüsseler Übereinkommen - Gerichtliche Zuständigkeit - Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    Im Urteil in der Rechtssache 12/76 (Tessili/ Dunlop, Slg. 1976, 1473) hat der Gerichtshof folgendes ausgeführt: "Keiner dieser beiden Möglichkeiten gebührt unter Ausschluß der anderen der Vorrang, da eine sachgerechte Entscheidung nur für jede Bestimmung des Übereinkommens gesondert getroffen werden kann; hierbei ist jedoch dessen volle Wirksamkeit unter dem Gesichtspunkt der Ziele des Artikels 220 des Vertrages sicherzustellen.

    Demgegenüber bestimmt sich der Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (Rechtssache 133/81, Ivenel/Schwab, Slg. 1982, 1891, 1899, Randnummer 7, im Anschluß an die Rechtssache 12/76, Tessili/ Dunlop, Slg. 1976, 1473).

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    Ein wesentlicher Grund hierfür ist, daß Artikel 5 "im Interesse einer sachgerechten Prozeßführung" Ausnahmen mit Rücksicht darauf vorsieht, "daß in ganz bestimmten Fällen zwischen der Klage und dem zur Entscheidung hierüber berufenen Gericht eine besonders enge Verknüpfung besteht" (Rechtssache 33/78, Somafer/Saar-Ferngas, Slg. 1978, 2183, 2191, Randnummer 7).

    Ähnlich heißt es im Urteil in der Rechtssache 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183, 2192, Randnummer 8), daß das Bestreben, die Rechtssicherheit und die Gleichheit der Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf die Möglichkeit der Abweichung von der allgemeinen Zuständigkeitsvorschrift des Artikels 2 zu gewährleisten, eine autonome und damit allen Vertragsstaaten gemeinsame Auslegung der in Artikel 5 Nr. 5 aufgeführten Begriffe gebiete.

  • EuGH, 16.12.1980 - 814/79

    Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    Danach ist der Begriff "Zivil- und Handelssachen" in Artikel 1 des Übereinkommens als autonomer Begriff zu verstehen, für dessen Auslegung die Ziele und der Aufbau des Übereinkommens zum einen und die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtssysteme ergebenden allgemeinen Grundsätze zum anderen heranzuziehen sind (Rechtssache 814/79, Niederlande/Rüffer, Slg. 1980, 3807, 3819, Randnummer 7, im Anschluß an Rechtssache 29/76, LTU/Eurocontrol, Slg. 1976, 1541, 1551, Randnummer 3).
  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    Insbesondere heißt es im Urteil in der Rechtssache 34/82 (Peters/ZNAV, Slg. 1983, 987, 1002, Randnummern 9 und 10), daß der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" als autonomer Begriff anzusehen und im Lichte der Systematik und der Zielsetzungen des Übereinkommens auszulegen sei.
  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    Demgegenüber bestimmt sich der Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (Rechtssache 133/81, Ivenel/Schwab, Slg. 1982, 1891, 1899, Randnummer 7, im Anschluß an die Rechtssache 12/76, Tessili/ Dunlop, Slg. 1976, 1473).
  • EuGH, 04.03.1982 - 38/81

    Effer Spa / Kantner

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    Wenn den Gegenstand eines Verfahrens Ansprüche bilden, die wesentlich die Behauptung eines Vertrages voraussetzen [selbst wenn das Zustandekommen dieses Vertrages streitig ist (Rechtssache 38/81, Effer SpA/Kantner, Slg. 1982, 825)], dann bilden den Gegenstand dieses Verfahrens somit "ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" im Sinne des Artikels 5 Nr. 1 des Übereinkommens.
  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    Danach ist der Begriff "Zivil- und Handelssachen" in Artikel 1 des Übereinkommens als autonomer Begriff zu verstehen, für dessen Auslegung die Ziele und der Aufbau des Übereinkommens zum einen und die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtssysteme ergebenden allgemeinen Grundsätze zum anderen heranzuziehen sind (Rechtssache 814/79, Niederlande/Rüffer, Slg. 1980, 3807, 3819, Randnummer 7, im Anschluß an Rechtssache 29/76, LTU/Eurocontrol, Slg. 1976, 1541, 1551, Randnummer 3).
  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    So wird im Urteil in der Rechtssache 14/76 (De Bloos/Bouyer, Slg. 1976, 1497) ohne Vergleich im einzelnen ein Anspruch als Anspruch aus einem Vertrag anerkannt, den ein Alleinvertriebshändler gegen seinen Lieferanten wegen einseitiger Beendigung des Vertrages auf gerichtliche Auflösung dieses Vertrages und auf Zahlung von Schadensersatz geltend gemacht hat.
  • EuGH, 15.01.1987 - 266/85

    Shenavai / Kreischer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1987 - 9/87
    Dasselbe folgt aus dem Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 266/85 (Shenavai/Kreischer, Slg. 1987, 239).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 21.08.1987 - (50) 9/87 Ns   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,14305
LG Hamburg, 21.08.1987 - (50) 9/87 Ns (https://dejure.org/1987,14305)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.08.1987 - (50) 9/87 Ns (https://dejure.org/1987,14305)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. August 1987 - (50) 9/87 Ns (https://dejure.org/1987,14305)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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