Rechtsprechung
   OLG München, 20.01.1993 - 1 Ws 8/93, 1 Ws 9/93   

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https://dejure.org/1993,4105
OLG München, 20.01.1993 - 1 Ws 8/93, 1 Ws 9/93 (https://dejure.org/1993,4105)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.1993 - 1 Ws 8/93, 1 Ws 9/93 (https://dejure.org/1993,4105)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - 1 Ws 8/93, 1 Ws 9/93 (https://dejure.org/1993,4105)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafrest; Aussetzung zur Bewährung; Ausland; Auslieferung des Verurteilten; Aufsicht eines Bewährungshelfers; Bedingte Entlassung; Endgültige Freilassung; Schonfrist; Schutz des Spezialitätsgrundsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 465
  • NStZ 1993, 392
  • StV 1994, 25
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit der von der Verteidigung angesprochenen Konstellation einer Strafvollstreckung vergleichbar, bei der ein Verurteilter nach Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrests zur Bewährung der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt war, der er sich bei einer Ausreise mit dem Risiko eines Bewährungswiderrufes (vgl. § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB) entziehen müsste (vgl. OLG München NStZ 1993, 392).
  • BGH, 19.12.2012 - 1 StR 165/12

    Auslieferung nach dem EuAlÜbk (Spezialitätsgrundsatz als Verfahrenshindernis:

    Der Angeklagte war nicht durch Weisungen, Auflagen oder andere Pflichten in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11; OLG München, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 1 Ws 8/93, 1 Ws 9/93, NStZ 1993, 392); vielmehr stand es ihm frei - wie er wusste - das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit der von der Verteidigung angesprochenen Konstellation einer Strafvollstreckung vergleichbar, bei der ein Verurteilter nach Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrests zur Bewährung der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt war, der er sich bei einer Ausreise mit dem Risiko eines Bewährungswiderrufes (vgl. § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB) entziehen müsste (vgl. OLG München NStZ 1993, 392).
  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
    Dies wird etwa in Fällen der Strafaussetzung zur Bewährung für eine Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers mit Blick auf die Widerrufsmöglichkeit nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB verneint (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2014 - 2 StR 170/13 -, Rn. 11, juris; zu § 11 Abs. 3 IRG etwa OLG München, Beschl. v. 20.01.1993 - 1 Ws 8/93, 1 Ws 9/93 -, juris; LG Bielefeld, Beschl. v. 08.08.2005 - 10 KLs 32 Js 1002/03 -, Rn. 8, juris; Inhofer, in: BeckOK StPO, 32.
  • LG Bielefeld, 25.07.2006 - Qs 323/06

    Verfahrenshindernis bei Verfolgung von einer anderen als der Auslieferung zu

    Auslieferungsübereinkommens nicht, weil die Bewegungsfreiheit des Verurteilten durch die Anordnung nach wie vor eingeschränkt sei (unter Bezugnahme auf OLG München NStZ 1993, 392).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 1 VAs 8/93, 1 VAs 9/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4383
OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 1 VAs 8/93, 1 VAs 9/93 (https://dejure.org/1993,4383)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.12.1993 - 1 VAs 8/93, 1 VAs 9/93 (https://dejure.org/1993,4383)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 1 VAs 8/93, 1 VAs 9/93 (https://dejure.org/1993,4383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 824
  • NStZ 1994, 347
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 06.08.1992 - 524 Qs 11/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 1 VAs 8/93
    Das kann dann der Fall sein, wenn hand in hand mit der Vergabe des Substitutionsmittels eine psychosoziale Begleitung erfolgt und jedenfalls als Fernziel die völlige Drogenfreiheit angestrebt wird (vgl. Körner a.a.O., LG Berlin StV 1992, 481 f).
  • OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95
    Als weitere Voraussetzung wird angesehen, daß der Verurteilte eine psychosoziale Begleitung erfährt und diese auch ernsthaft wahrnimmt (OLG Oldenburg NStZ 1994, 347, 348 und StV 1994, 262 ; Körner a.a.O.; vgl. auch: OLG Zweibrücken StV 1983, 249 f).

    Ihrem Sinn nach ist die gesetzliche Regelung jedoch dahin zu verstehen, daß sich der Verurteilte einer Behandlung im Sinne von § 35 Abs. 1 BtMG , mithin einer seiner Rehabilitation dienende Behandlung, unterzieht, so daß eine stationäre Behandlung unter den dargelegten Voraussetzungen auch ambulant fortgeführt werden kann (Körner a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch: OLG Oldenburg NStZ 1994, 347 f und StV 1994, 262 f; LG Bochum StV 1995, 92 ).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 4 Ausl (A) 473/92 - 7/93 III, 4 Ausl (A) 473/92 - 9/93 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6565
OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 4 Ausl (A) 473/92 - 7/93 III, 4 Ausl (A) 473/92 - 9/93 III (https://dejure.org/1993,6565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1993 - 4 Ausl (A) 473/92 - 7/93 III, 4 Ausl (A) 473/92 - 9/93 III (https://dejure.org/1993,6565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 4 Ausl (A) 473/92 - 7/93 III, 4 Ausl (A) 473/92 - 9/93 III (https://dejure.org/1993,6565)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2451
  • NVwZ 1993, 1230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 27.09.2016 - 1 AR (Ausl) 10/16

    Auslieferungshaft: Berechnung der Frist des § 83c Abs. 1 IRG unter

    Wie bei den Fristen des § 16 Abs. 2 IRG und des § 26 Abs. 1 IRG ist auch hier davon auszugehen, dass die zeitliche Begrenzung der Dauer der Auslieferungshaft nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Verfolgte aufgrund eines Auslieferungshaftbefehls auch tatsächlich die angeordnete Auslieferungshaft verbüßt (vgl. zu § 16 Abs. 2 IRG, OLG Düsseldorf, Beschl. vom 17. Februar 1993, 4 Ausl (A) 473/92, NJW 1993, 2451, 2452).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2020 - 1 AuslA 34/20

    Vorläufige Auslieferungshaft

    Die Frist hat nicht zu laufen begonnen, weil die vorläufige Auslieferungshaft lediglich als Überhaft notiert war (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 2451; KG, Beschluss vom 31. August 2001 - (4) Ausl A 121/01 (96/01); OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 91; OLG Köln, Beschluss vom 16. Mai 2003 - 2 Ausl 101/03; Hackner in Schomburg/Lagodny Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 6. Aufl. § 16 IRG Rn. 21; Riegel/Trautmann in Schomburg/Lagodny aaO Art. 16 EuAlÜbk Rn. 7; siehe auch OLG Braunschweig NStZ 2017, 47).
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Rechtsprechung
   RG, 22.04.1893 - Rep. V. 9/93   

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https://dejure.org/1893,82
RG, 22.04.1893 - Rep. V. 9/93 (https://dejure.org/1893,82)
RG, Entscheidung vom 22.04.1893 - Rep. V. 9/93 (https://dejure.org/1893,82)
RG, Entscheidung vom 22. April 1893 - Rep. V. 9/93 (https://dejure.org/1893,82)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Heilt die Auflassung, wenn durch dieselbe nach dem Willen der Beteiligten eine Reihe von Veräußerungsverträgen zugleich erfüllt wird, die Formmängel aller dieser Rechtsgeschäfte?

  • Wolters Kluwer

    Heilung des Formmangels durch Auflassung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 31, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 18 V 14/03

    Gewährung einer Versorgungsrente mit einer höheren Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Gegen den Ablehnungsbescheid vom 18.12.1989 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.06.1990 und das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 22.10.1992 legte der Kläger Berufung zum Bayer. Landessozialgericht ein (Az: L 11 V 9/93).

    Ergänzend wird auf den Inhalt der Beklagtenakte, der Schwerbehindertenakten, der Akten des Sozialgerichts Würzburg (S 9 V 1106/85, S 11 V 106/90, S 8 V 71/96), der Akte des Bayer. Landessozialgerichts (L 11 V 9/93) und der Gerichtsakte dieses Rechtszuges Bezug genommen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - L 7 V 7/05

    Nachweis des schädigenden Ereignisses zur Bewilligung von Beschädigtenversorgung

    Dagegen erhob der Kläger am 8. Februar 1993 Klage beim Sozialgericht Halle (S 4 V 9/93).

    Die Akte des Beklagten über den Kläger, sowie die Gerichtsakten des Sozialgerichts Halle - S 1 V 9/93, S 1 V 12/04, S 1 V 37/04 und des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt - L 5 V 27/95 - haben dem Senat in der mündlichen Verhandlung vorgelegen und sind der Entscheidung zugrunde gelegt worden.

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