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   BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92   

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https://dejure.org/1993,1831
BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92 (https://dejure.org/1993,1831)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92 (https://dejure.org/1993,1831)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 9/9a RV 1/92 (https://dejure.org/1993,1831)
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92
    Die in § 1 Absätze 3 und 5 BVG bestimmte Beweiserleichterung bezieht sich ausschließlich auf den Ursachenzusammenhang (vgl dazu auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 24. September 1992 - 9a RV 31/90 und BSGE 60, 58 S 59 ff).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92
    Die in § 1 Absätze 3 und 5 BVG bestimmte Beweiserleichterung bezieht sich ausschließlich auf den Ursachenzusammenhang (vgl dazu auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 24. September 1992 - 9a RV 31/90 und BSGE 60, 58 S 59 ff).
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92
    Diese Beweisanforderungen gelten solange, wie nicht Sonderbestimmungen (zB § 1 Absätze 3 und 5 BVG) einen geringeren Beweisgrad ausreichen lassen (vgl Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 4. Aufl Rdz 5 zu § 118 SGG; BSGE 6, 144).
  • BSG, 17.12.1965 - 8 RV 1015/63

    Gewährung von Witwenrente - Allgemeine Harnvergiftung bei Schrumpfnieren und

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92
    Verstirbt der Beschädigte an einer Schädigungsfolge, für die er Leistungen bezog, so wird nach dieser Bestimmung nicht nochmals geprüft, ob die Anerkennung der Schädigungsfolge zu Recht erfolgt ist, insbesondere stellt sich nicht noch einmal die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Schädigung und der Schädigungsfolge (vgl Förster in Wilke/Fehl/Förster/Leisner/Sailer, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl Rdz 14 zu § 38 BVG; BSGE 24, 185, 186 ff).
  • BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58
    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 1/92
    Die Feststellung, ob ein Beschädigter "an" den Folgen einer Schädigung verstorben ist, setzt regelmäßig die vorherige Feststellung (ausnahmsweise die Wahlfeststellung - vgl dazu BSGE 13, 51, 53) des zum Tode führenden Leidens voraus.
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, Az.: B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993, Az.: 9/9a RV 1/92).
  • SG Aachen, 23.04.2019 - S 12 SB 656/17

    Voraussetzungen einer Zuerkennung der Merkzeichen RF, aG, H und B im

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indes-sen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnis-ses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R = juris Rn. 11), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993 - 9/9a RV 1/92 = juris Rn. 14).
  • LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VJ 7/15

    Gerichtlicher Sachverständiger, Impfschäden

    Anstelle einer dreigliedrigen Kausalkette kann daher im Einzelfall auch eine mehr als dreigliedrige Kette der Beurteilung des Versorgungsanspruchs zugrunde zu legen sein, wobei dann alle Stufen und die dazwischen liegende Kausalität im jeweils erforderlichen Beweismaßstab nachgewiesen sein müssen (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993, 9/9a RV 1/92 - zum Gesichtspunkt des Todesleidens).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist indessen ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, dass bei Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens kein vernünftiger, den Sachverhalt überschauender Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 3/99 R), d.h. dass die Wahrscheinlichkeit an Sicherheit grenzt (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993, 9/9a RV 1/92).

    Das Institut der Wahlfeststellung ist auch im Sozialrecht anerkannt (vgl. z.B. die Urteile des BSG zu den Rechtsbereichen des Versorgungsrechts vom 30.08.1960, 8 RV 245/58, und 05.05.1993, 9/9a RV 1/92, sowie der gesetzlichen Unfallversicherung vom 24.01.1992, 2 RU 32/91).

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