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   BSG, 03.02.1988 - 9/9a RVs 19/86   

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https://dejure.org/1988,3554
BSG, 03.02.1988 - 9/9a RVs 19/86 (https://dejure.org/1988,3554)
BSG, Entscheidung vom 03.02.1988 - 9/9a RVs 19/86 (https://dejure.org/1988,3554)
BSG, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 9/9a RVs 19/86 (https://dejure.org/1988,3554)
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 5/80

    Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'außergewöhnliche Gehbehinderung'

    Auszug aus BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86
    Wie der Senat bereits in dem genannten Urteil unter Bezugnahme auf SozR 3870 § 3 Nr. 11 entschieden hat, liegt eine außergewöhnliche Gehbehinderung in diesem Sinne nur vor, wenn die Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist; die Fähigkeit zu gehen muß unter ebenso großer Anstrengung oder ebenso nur noch mit fremder Hilfe möglich sein, wie bei dem beispielhaft aufgeführten Personenkreis.
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 7/83

    Zum Begriff außergewöhnliche Gehbehinderung

    Auszug aus BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86
    Damit weist das Schwerbehindertenrecht, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1985 - 9a RVs 7/83 - (SozR 3870 § 3 Nr. 18) entschieden hat, die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises dem Rechtsgebiet zu, für das die Begünstigung allein Bedeutung hat.
  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) .

    Danach ist der GdB "für" die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung ausgehend von den Grundsätzen und Funktionssystemen der VMG mit Rücksicht auf den Zweck des Merkzeichens aG, die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) , unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen zu bilden, die sich nachteilig auf die Gehfähigkeit auswirken.

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) .

    Danach ist der GdB "für" die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung ausgehend von den Grundsätzen und Funktionssystemen der VMG mit Rücksicht auf den Zweck des Merkzeichens aG, die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) , unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen zu bilden, die sich nachteilig auf die Gehfähigkeit auswirken.

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Diese Beurteilungskriterien haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Abschnitt 31 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (Anhaltspunkte ) und der erkennende Senat in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen (vgl Urteil vom 8. Mai 1981 - SozR 3870 § 3 Nr. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 Az 9 RVs 2/81, VersorgB 1982 S 11; Urteil vom 6. November 1985 - SozR 3870 § 3 Nr. 18; Urteil vom 3. Februar 1988 - SozR 3870 § 3 Nr. 28; Urteil vom 9. März 1988 Az 9/9a RVs 15/87 - SozSich 1988 S 381; Urteil vom 29. Januar 1992 Az 9a RVs 4/90, br 1992, S 91 bis 92; Urteil vom 11. Oktober 1994 Az 9 RVs 9/93 ; Urteil vom 13. Dezember 1994 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; Urteil vom 12. Februar 1997 Az 9 RVs 11/95 und Urteil vom 17. Dezember 1997 Az 9 RVs 16/96).

    Nach den Urteilen vom 8. Mai 1981 (SozR 3870 § 3 Nr. 11) und vom 3. Februar 1988 (SozR 3870 § 3 Nr. 28) kann ein Schwerbehinderter eine Gleichstellung nur verlangen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die in Abschnitt II Nr. 1 Satz 2 1. Halbsatz aufgeführten Schwerbehinderten fortbewegen oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann.

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