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   BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R   

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BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R (https://dejure.org/2007,7957)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R (https://dejure.org/2007,7957)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - B 9/9a SB 5/06 R (https://dejure.org/2007,7957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung; Herleitung des Wegstrecken-Zeit-Kriteriums aus dem straßenverkehrsrechtlichen Zweck des Merkzeichens "aG"; Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer eingeschränkten Gehfähigkeit

  • Judicialis

    SGB IX § 69 Abs 4; ; VwV-StVO Abschnitt II Nr 1 Satz 2 1. Halbsatz zu § 46 Abs 1 Nr 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an die Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung

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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Die VwV-StVO selbst ist als allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung nach Art. 84 Abs. 2 GG wirksam erlassen worden (vgl BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 = Behindertenrecht 2003, 112, 113).

    Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Vielmehr muss sich dieser strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz orientieren; dies ist Satz 1 in Abschnitt II Nr. 1 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StvO bzw § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG (BSGE 90, 180, 183 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 10.12.2002 (- B 9 SB 7/01 R - BSGE 90, 180 ff = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1) ausgeführt hat, lässt sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig, dh durch einfache, konkrete Messgrößen, weder quantifizieren noch qualifizieren.

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R

    Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Ein Betroffener ist gleichzustellen, wenn seine Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt ist und er sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die erstgenannten Gruppen von Schwerbehinderten oder nur noch mit fremder Hilfe fortbewegen kann (BSGE 82, 37, 38 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23 = Behindertenrecht 1998, 141, 142).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

    Wegen der begrenzten städtebaulichen Möglichkeiten, Raum für Parkerleichterungen zu schaffen, sind hohe Anforderungen zu stellen, um den Kreis der Begünstigten klein zu halten (BSGE 82, 37, 39 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RVs 16/96

    Außergewöhnliche Gehbehinderung iS. des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG bei

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Schwierigkeiten bereitet hierbei der Vergleichsmaßstab, weil die verschiedenen, im 1. Halbsatz aufgezählten Gruppen in ihrer Wegefähigkeit nicht homogen sind und einzelne Vertreter dieser Gruppen - bei gutem gesundheitlichem Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler prothetischer Versorgung - ausnahmsweise nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen können (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 90, 180, 182 = SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).

    Auf die individuelle prothetische Versorgung der aufgeführten Behindertengruppen kann es aber grundsätzlich nicht ankommen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 22 S 87; BSGE 82, 37 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2001 - L 11 SB 4527/00
    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Das könnte es nahe legen, auf die Platzierung gesondert ausgewiesener Behindertenparkplätze abzustellen (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.3.2001 - L 11 SB 4527/00, juris; vgl auch Strassfeld, VersorgVw 2003, 21, 23).
  • BFH, 01.08.1975 - VI R 158/72

    Grundsätze über Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen bei Geh- und

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Sie erlaubt darüber hinaus Kosten des Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht schon Werbungs- oder Betriebskosten sind, als außergewöhnliche Belastungen iS von § 33 Einkommensteuergesetz in angemessenem Umfang geltend zu machen (vgl BFHE 116, 378, 380 f; BFHE 206, 525).
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Denn für das Merkzeichen "aG" gelten gegenüber "G" nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 S 45 = Breith 1995, 623).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außer Stande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind (vgl dazu und zum Folgenden Senatsurteile vom 29.3.2007 - B 9a SB 5/05 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und - B 9a SB 1/06 R -).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 16/02

    Kraftfahrzeugkosten schwer gehbehinderter und stehbehinderter Steuerpflichtiger

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Sie erlaubt darüber hinaus Kosten des Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht schon Werbungs- oder Betriebskosten sind, als außergewöhnliche Belastungen iS von § 33 Einkommensteuergesetz in angemessenem Umfang geltend zu machen (vgl BFHE 116, 378, 380 f; BFHE 206, 525).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außer Stande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind (vgl dazu und zum Folgenden Senatsurteile vom 29.3.2007 - B 9a SB 5/05 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und - B 9a SB 1/06 R -).
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 5/80

    Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'außergewöhnliche Gehbehinderung'

    Auszug aus BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R
    Schwierigkeiten beim Verlassen des Kraftfahrzeugs kommen insoweit nicht in Betracht (vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 11 S 27), zumal sie von der Art und Ausstattung des Fahrzeugs abhängen.
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Hierzu zählen nach RdNr 130 Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind (sog Regelbeispiele), sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind (sog Gleichstellungsfälle; vgl dazu BSG Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 5/06 R - Juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Zugleich ermöglicht sie die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen iS von § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVO, wie der Befreiung von verschiedenen Parkbeschränkungen (Abschnitt I Nr. 1 und Nr. 2 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO; vgl BSG Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 5/06 R - juris RdNr 12 unter Verweis auf die bis zum 31.12.2017 geltende Vorschrift des § 145 Abs. 1 SGB IX idF vom 14.12.2012, BGBl I 2598, ab 1.1.2018 § 228 Abs. 1 SGB IX) .
  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Zugleich ermöglicht sie die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen iS von § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVO wie der Befreiung von verschiedenen Parkbeschränkungen (Abschnitt I Nr. 1 und Nr. 2 zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 VwV-StVO; vgl BSG Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 5/06 R - juris RdNr 12 unter Verweis auf die bis zum 31.12.2017 geltende Vorschrift des § 145 Abs. 1 SGB IX idF vom 14.12.2012, BGBl I 2598, ab 1.1.2018 § 228 Abs. 1 SGB IX) .
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