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   BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R   

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BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R (https://dejure.org/2008,2069)
BSG, Entscheidung vom 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R (https://dejure.org/2008,2069)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - B 9/9a VJ 1/07 R (https://dejure.org/2008,2069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Impfschadensrecht - Impfung - Impfschaden - gesundheitliche Schädigung - Poliomyelitis - öffentliche Empfehlung - Impfempfehlung - Ständige Impfkommission - Rechtsschein

  • openjur.de

    Impfschadensrecht; Impfung gegen Poliomyelitis; Impfschaden; Impfempfehlung; Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung für einen Impfschaden durch eine Impfung gegen Poliomyelitis; Voraussetzungen für das Vorliegen des Rechtsscheins einer öffentlichen Empfehlung durch die zuständige Landesbehörde zur Vornahme einer Impfung mit dem oralen Impfstoff ...

  • Judicialis

    IfSG § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BSeuchG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtschein einer öffentlichen Impfempfehlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Impfschadensversorgung nach Polio-Schluckimpfung nur noch bei Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polio-Schluckimpfung und die Impfschadenversorgung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Rentenanspruch auch bei fehlender Impfempfehlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Impfopfern wird Möglichkeit auf Entschädigung bei nicht mehr öffentlich empfohlener Impfung gegeben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.10.2008)

    Impf-Entschädigung auch nach nicht mehr empfohlener Impfung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung -

    Auszug aus BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R
    Der Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung kann sich nicht nur auf eine bestimmte Infektionskrankheit, sondern auch auf die Art und Weise der Impfung (Impfstoff, Darreichungsform) beziehen (Fortführung von BSG vom 29.5.1980 - 9 RVi 3/79 = BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 und BSG vom 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R = BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1).

    Daher habe das BSG in seiner neuesten Rechtsprechung (SozR 4-3851 § 20 Nr. 1) eine erweiternde Auslegung der einschlägigen Bestimmungen abgelehnt und betont, dass die öffentliche Empfehlung nur Schutzimpfungen mit zugelassenen Impfstoffen umfasse.

    Die rechtliche Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs richtet sich nach § 51 Abs. 1 Bundesseuchengesetz (BSeuchG), der im Zeitpunkt der Impfung im Jahre 1998 und noch bis zum 31.12.2000 gegolten hat, und nach dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen - weitgehend wortlautgleichen - § 60 Abs. 1 IfSG (BSG SozR 4-3851 § 20 Nr. 1 RdNr 6).

    Das BSG entscheidet seit dem Urteil vom 29.5.1980 (- 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S 32) in ständiger Rechtsprechung, dass dem Tatbestand einer öffentlichen Empfehlung einer Impfung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichzusetzen sein kann, wenn das ständige und längere Zeit andauernde Verhalten der mit der Durchführung bestimmter Impfungen regelmäßig befassten Medizinalpersonen den Schluss erlaubt, diese Impfung sei öffentlich empfohlen, und die zuständige Behörde das Verhalten der Medizinalpersonen kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und die Wirkung verhindern können (s zuletzt Urteil vom 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R - BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 29).

    Ist die Impfung dagegen in diesem Sinne empfohlen, ist selbstverständlich auch deren Art und Weise ("wie") insbesondere der zu verwendende Impfstoff in die Empfehlung einzubeziehen, denn der Vorgang der Immunisierung gegen eine bestimmte Infektionskrankheit kann denknotwendig nicht von dem Mittel abgekoppelt werden, das die Immunisierung erzeugen soll, nämlich dem Impfstoff (BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 12).

    Zwar hat der Kläger bisher noch nicht einmal behauptet, der Impfarzt habe ihm zu der OPV-Impfung geraten, geschweige denn mit welcher Begründung, es sind jedoch - anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 20.7.2005 (aaO) entschiedenen Verfahren - keinerlei Anhaltspunkte dahin ersichtlich, dass der Impfarzt von der OPV-Impfung etwa abgeraten habe oder gar dass der Kläger diese Impfung gegen ärztlichen Rat verlangt hat.

  • BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79

    Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung

    Auszug aus BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R
    Der Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung kann sich nicht nur auf eine bestimmte Infektionskrankheit, sondern auch auf die Art und Weise der Impfung (Impfstoff, Darreichungsform) beziehen (Fortführung von BSG vom 29.5.1980 - 9 RVi 3/79 = BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 und BSG vom 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R = BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1).

    Zwar habe das Bundessozialgericht (BSG) (BSGE 50, 136 = SozR 3850 § 51 Nr. 6) einen Impfschadensanspruch bejaht, wenn der Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung erzeugt gewesen sei.

    Das BSG entscheidet seit dem Urteil vom 29.5.1980 (- 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S 32) in ständiger Rechtsprechung, dass dem Tatbestand einer öffentlichen Empfehlung einer Impfung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichzusetzen sein kann, wenn das ständige und längere Zeit andauernde Verhalten der mit der Durchführung bestimmter Impfungen regelmäßig befassten Medizinalpersonen den Schluss erlaubt, diese Impfung sei öffentlich empfohlen, und die zuständige Behörde das Verhalten der Medizinalpersonen kannte oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und die Wirkung verhindern können (s zuletzt Urteil vom 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R - BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 29).

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81

    Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz

    Auszug aus BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R
    Die Zurückverweisung erübrigt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - auch nicht deshalb, weil hier ohne Weiteres eine besondere Härte iS der §§ 60, 61 IfSG, § 89 BVG (s BSG, Urteile vom 17.11.1981 - 9 RVi 1/81 - SozR 3850 § 54 Nr. 1 S 2 sowie vom 8.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81 - BSGE 54, 202, 203 = SozR 3850 § 54 Nr. 2 S 10) vorläge.

    Wie die Prozessbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat eingeräumt hat, handelt es sich bei den ihm verabreichten Impfungen nicht um eine Kombinationsimpfung, bei der der OPV-Impfstoff zwangsläufig mit den öffentlich empfohlenen Impfstoffen gegen Diphtherie und Tetanus hätte aufgenommen werden müssen (vgl BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1).

  • BSG, 08.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81

    Impfgeschädigung; Versagung einer Entschädigung; Besondere Härte;

    Auszug aus BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R
    Die Zurückverweisung erübrigt sich - entgegen der Auffassung des Klägers - auch nicht deshalb, weil hier ohne Weiteres eine besondere Härte iS der §§ 60, 61 IfSG, § 89 BVG (s BSG, Urteile vom 17.11.1981 - 9 RVi 1/81 - SozR 3850 § 54 Nr. 1 S 2 sowie vom 8.12.1982 - 9a/9 RVi 4/81 - BSGE 54, 202, 203 = SozR 3850 § 54 Nr. 2 S 10) vorläge.
  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 5/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Schädigungsfolge - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 02.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R
    Es handelt sich um eine Anfechtungs- und Leistungsklage, die zulässig ist, weil der Kläger eine genau bezeichnete Leistung beansprucht (BSG, Urteil vom 17.7.2008 - B 9/9a VS 5/06 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    b) Der Anspruch des Klägers, der für die Zeit ab März 2001 zu prüfen ist, richtet sich nach § 60 Abs. 1 IfSG, der am 1.1.2001 in Kraft getreten ist und den bis dahin und auch schon zur Zeit der hier in Rede stehenden Impfung des Klägers im Jahre 1986 geltenden - weitgehend wortlautgleichen (BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, RdNr 6; SozR 4-3851 § 60 Nr. 2 RdNr 12) - § 51 Abs. 1 BSeuchG abgelöst hat.

    Dies beruht darauf, dass dieser Impfstoff seit 1998 nicht mehr zur Schutzimpfung bei Kleinkindern öffentlich empfohlen ist (vgl dazu BSG SozR 4-3851 § 60 Nr. 2 RdNr 16) .

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VJ 1/08 R

    Impfschaden - Beschädigtenrente - Impfstudie - Impfempfehlung - Rechtsschein -

    Sollte dies zutreffen, wäre fraglich, ob eine solche "Doppel-Injektion" von dem in der Bekanntmachung des Schleswig-Holsteinischen Gesundheitsministeriums vom 28.7.1999 (aaO) gewählten Begriff der "Kombinationsimpfung" umfasst wurde, der nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts vom 20.4.2009 von dem in öffentlichen Impfempfehlungen üblicherweise (und inzwischen auch in den Impfempfehlungen des Landes Schleswig-Holstein) verwandten Begriff des Kombinationsimpfstoffs (bzw Mehrfachimpfstoffs) abweicht (vgl dazu allgemein auch Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Das BSG entscheidet seit dem Urteil vom 29.5.1980 (- 9 RVi 3/79 - BSGE 50, 136, 139 = SozR 3850 § 51 Nr. 6 S 32) in ständiger Rechtsprechung, dass dem Tatbestand einer öffentlichen Empfehlung der Impfung der Rechtsschein einer solchen Empfehlung unter bestimmten Voraussetzungen gleichzusetzen ist (s zuletzt Urteil vom 2.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R -, aaO; s auch Urteil 20.7.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R - BSGE 95, 66 = SozR 4-3851 § 20 Nr. 1, jeweils RdNr 29).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2016 - L 6 VJ 2595/14
    Dort kommt aber die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung nicht mehr vor (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a VJ 1/07 R - juris Rz. 16), denn in den Impfempfehlungen der STIKO vom 21. Januar 1998 (Epidemiologisches Bulletin Nr. 4/98 S 21) und vom 25. März 1998 (Epidemiologisches Bulletin Nr. 15/98 S. 106) war zum Schutz vor Poliomyelitis nicht nur ein anderer Impfstoff und eine andere Dareichungsform, die inaktivierte Polio-Vakzine (IPV) mittels Injektion, empfohlen, sondern auch ausdrücklich erklärt worden, dass der Polio-Lebendimpfstoff orale Polio-Vakzine (OPV) wegen des Risikos einer VAPP nicht mehr empfohlen werde.

    Ein Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem BSG-Urteil vom 2. Oktober 2005 (B 9/9a VJ 1/07 R - SozR 4-3851 § 60 Nr. 2), in dem das BSG entschieden hat, dass ein Anspruch nur aus einer Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff folgen kann.

  • LSG Bayern, 11.07.2018 - L 20 VJ 7/15

    Gerichtlicher Sachverständiger, Impfschäden

    Denn eine Impfschadensversorgung nach § 60 IfSG setzt nur eine nach den dort genannten Voraussetzungen durchgeführte Impfung mit einem in der Regel zugelassenen (siehe dazu auch BSG, Urteile vom 02.10.2008, B 9/9a VJ 1/07 R, und vom 20.07.2005, B 9a/9 VJ 2/04 R) Impfstoff voraus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 1 A 1663/23
    vgl. BSG, Urteile vom 29. Mai 1980 - 9 RVi 3/79 -, juris, Rn. 20; vom 2. Oktober 2008- B 9/9a VJ 1/07 R -, juris, Rn. 17.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VJ 1460/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Schutzimpfung - Epilepsie -

    Ein Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem im Verfahren mehrfach angeführten BSG-Urteil vom 20.07.2005 (B 9/9a VJ 1/07 R), in dem das BSG entschieden hat, dass ein Anspruch nur aus einer Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff folgen kann.
  • LSG Bayern, 18.05.2017 - L 20 VJ 5/11

    Kein Anspruch auf Impfschadensversorgung wegen nicht nachgewiesener

    Der Beiziehung von Zulassungsunterlagen bedarf es schon deshalb nicht, weil Impfschadensversorgung nach § 60 IfSG für eine nach den dortigen Voraussetzungen durchgeführte Impfung mit einem in der Regel zugelassenen (siehe dazu auch BSG Urteil vom 02.10.2008, B 9/9a VJ 1/07 R, juris Rn. 18; BSG Urteil vom 20.07.2005, B 9a/9 VJ 2/04 R, juris) Impfstoff gewährt werden kann.
  • BSG, 23.10.2015 - B 9 V 33/15 B
    Schließlich wurde die Impfung nach den Feststellungen des LSG mit dem zugelassenen Impfstoff öffentlich empfohlen (siehe hierzu auch BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9/9a VJ 1/07 R - SozR 4-3851 § 60 Nr. 2).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 VJ 8/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf

    Gerade bei dem hier relevanten Übergang von einer empfohlenen zu einer nicht mehr empfohlenen Impfung sind die Voraussetzungen einer Rechtsscheinshaftung besonders sorgfältig zu prüfen (vgl dazu BSG SozR 4-3851 § 60 Nr. 2) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 11 VJ 28/08

    Soziales Entschädigungsrecht; Beschädigtenversorgung; Schädigungsfolge;

    In diesem Zusammenhang kann deshalb offenbleiben, ob den Impfungen des Klägers in den Jahren 1960 und 1962 jeweils eine öffentliche Empfehlung zu Grunde lag oder zumindest der Rechtsschein einer solchen Empfehlung bestand (vgl. dazu BSG, Urteil vom 20. Oktober 2008 - B 9/9a VJ 1/07 - m. w. N., zitiert nach juris, für die Zeit vor Inkrafttreten des BSeuchG: Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. November 1959 - III ZR 146/58 - BGHZ 31, 187 m. w. N.).
  • SG Bayreuth, 08.06.2015 - S 4 VJ 1/13

    Kausalitätsanforderungen bei Impfschadensversorgung

  • SG Bayreuth, 06.12.2016 - S 4 VJ 3/14

    Entschädigung wegen eines Impfschadens

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 13 VJ 7/07

    Impfschaden - Empfehlung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - L 11 VJ 27/08

    Soziales Entschädigungsrecht - Grippeschutzimpfung - öffentliche Empfehlung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 10 VE 38/10
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