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BSG, 24.03.1993 - 9/9a RV 38/91 |
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Keine Rücknahme eines rechtwidrig begünstigenden Verwaltungsaktes nach 30 jahren
Papierfundstellen
- BSGE 72, 139
- MDR 1993, 1094
- NVwZ 1995, 831 (Ls.)
- NVwZ-RR 1994, 628
- NZS 1993, 565
- DVBl 1994, 432 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83
Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer …
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Zum neuen Recht ist bisher keine Entscheidung des BSG ergangen (BSGE 56, 165 wird insoweit teilweise zu Unrecht zitiert, weil die Fristen bei Wiederaufnahmegründen in dieser Entscheidung nicht erwähnt werden).Die hieraus folgende "unbeschränkte" Aufhebbarkeit (so die einhellige Meinung in der Literatur - vgl auch beiläufig BSGE 56, 165, 172) beruht nicht darauf, daß solchen Tätern weniger Vertrauensschutz zukäme als schlicht vorsätzlich handelnden.
- BSG, 30.01.1958 - 4 RJ 270/56
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Allerdings hatte sich zu § 1744 RVO, der die Wiederaufnahme nach altem Recht regelte, in Abkehr vom ursprünglich geschlossenen System der RVO (…vgl zur Bedeutung der strafrechtlichen Verurteilung bei Straftaten als Wiederaufnahmegrund: BSG SozR zu § 1744 RVO Nr. 10;… vgl zur Geltung der Fristen der §§ 1724 bis 1734: Urteil des BSG vom 8. Juli 1959 - 4 RJ 47/50 - LS bei SozR zu § 1744 RVO Nr. 4) die Auffassung durchgesetzt, daß seit Einführung des SGG keine Fristenbeschränkung mehr gelte (vgl BSGE 6, 283, 287;… vgl auch BSG SozR zu § 1744 RVO Nr. 5).Dem Verwaltungsakt kommt gegenüber Urteilen minderer Bestandsschutz nicht deshalb zu, weil die Wiederaufnahmegründe zeitlich unbefristet angewandt werden könnten (so aber zugunsten des Leistungsempfängers die Begründung in BSGE 6, 283), sondern weil § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X die weitergehende Rücknahme von Verwaltungsakten ermöglicht und zugleich ausdrücklich begrenzt.
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89
Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren - …
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Die weitere Nutzung dieses unberechtigten Vorteils kann nur durch eine Aufhebung des Verwaltungsaktes vermieden werden (vgl zu den entsprechenden Schwierigkeiten bei der Rücknahme von Statusentscheidungen: BVerwGE 85, 79, 82 ff) [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 12/89].
- BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88
Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des …
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Er hätte wegen der Spezialregelung des § 62 BVG als langjähriger Leistungsbezieher in einem Alter von über 55 Jahren vollen Bestandsschutz (BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 1). - BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68
Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer …
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Fristen verlören weitgehend ihren Sinn, wenn man ihnen mit dem Gedanken des Rechtsmißbrauchs begegnen könnte (vgl BGH NJW 1969, 604). - BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85
Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines …
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Rechtswidrige Leistungen nehmen nicht an den jährlichen Anpassungen teil (…BSG SozR 1300 § 48 Nrn 33, 49, 51, 54) und können daher gänzlich aufgezehrt oder abgeschmolzen werden (…vgl BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 11); die Bescheidelemente rechtswidriger Leistungs-Verwaltungsakte verfestigen sich nicht zum Maßstab späterer Entscheidungen (vgl BSGE 60, 287 = SozR 1300 § 48 Nr. 29). - BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Diese Prinzipien finden ihre konkrete Ausformung in den jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzen (vgl BVerfGE 59, 128, 152 und 164 ff unter Bezugnahme auf BVerfGE 30, 392, 403 und BVerfGE 50, 244, 250). - BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Diese Prinzipien finden ihre konkrete Ausformung in den jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzen (vgl BVerfGE 59, 128, 152 und 164 ff unter Bezugnahme auf BVerfGE 30, 392, 403 und BVerfGE 50, 244, 250). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Diese Prinzipien finden ihre konkrete Ausformung in den jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzen (vgl BVerfGE 59, 128, 152 und 164 ff unter Bezugnahme auf BVerfGE 30, 392, 403 und BVerfGE 50, 244, 250). - BSG, 01.10.1964 - 1 RA 306/61
Auszug aus BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91
Soweit ersichtlich, ist nur in einem Fall der Fristablauf von etwas mehr als fünf Jahren zu Lasten des Berechtigten als unschädlich gewertet worden, als ein vorgreiflicher Bescheid von einer anderen Behörde aufgehoben worden war (vgl BSGE 22, 13). - BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88
Ermessensausübung bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
- BSG, 26.10.1989 - 4 RA 84/88
Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei mehreren Berechtigten
- BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86
Anerkennung - Rücknahme - Gesundheitsstörung - Inkrafttreten
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 5 S 2520/91
Bestandskräftiger Leistungsbescheid: Abwehr der Vollstreckung - Durchbrechung der …
- BSG, 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R
Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung …
Dies ergebe sich nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.3.1993 - 9/9a RV 38/91 - BSGE 72, 139 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 16) insbesondere aus den Gesetzesmaterialien.Ebenso wenig muss der Senat entscheiden, ob er sich den Erwägungen des 9. Senats des BSG anschließt, wonach bei Vorliegen eines Wiederaufnahmegrunds iS von § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB X iVm § 580 ZPO die Fünf-Jahres-Frist des § 586 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend gelten soll (Urteil vom 24.3.1993 - 9/9a RV 38/91 - BSGE 72, 139 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 16 - juris RdNr 15 ff) und - wofür vieles spricht - die Rücknahmebefugnis selbst im Falle arglistiger Täuschung nach Ablauf von 30 Jahren entfällt (Urteil vom 24.3.1993, ebenda, Leitsatz und juris RdNr 11, 13, 20 ff) .
Bei systematischer Betrachtung entfaltet § 45 SGB X ein abgestuftes System unterschiedlich gewichtiger Gründe für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts und zeitliche Stufen in Form von Handlungs- und Ausschlussfristen als Ergebnis einer gesetzgeberischen Abwägung von Gesichtspunkten materieller Gerechtigkeit, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl BSG Urteil vom 24.3.1993 - 9/9a RV 38/91 - BSGE 72, 139 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 16 - juris RdNr 14) .
Insofern kann dahinstehen, ob dem unmittelbar darauf folgenden Verweis auf die Wiederaufnahmemöglichkeiten im Rahmen des Gerichtsverfahrens und dem darin ausgedrückten Streben nach Harmonie mit dem Prozessrecht der Wille zur Bezugnahme auch auf die zeitliche Beschränkung der Wiederaufnahme nach § 586 ZPO entnommen werden kann (so BSG Urteil vom 24.3.1993 - 9/9a RV 38/91 - BSGE 72, 139 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 16 - juris RdNr 15 aE) .
Hierzu hat schon der 9. Senat (BSG Urteil vom 24.3.1993 - 9/9a RV 38/91 - BSGE 72, 139 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 16 - juris RdNr 15 aE) zutreffend herausgearbeitet, dass auch im Gerichtsverfahren die Tatbestände des § 580 ZPO keineswegs eine unbefristete Wiederaufnahmemöglichkeit eröffnen, was aufgrund des § 179 Abs. 1 SGG auch für das sozialgerichtliche Verfahren gilt.
- BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16
Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen; …
Danach bildet die längste im Zivilrecht und Öffentlichen Recht vorkommende Frist von dreißig Jahren einen absoluten zeitlichen Schlusspunkt, nach dem die Ausübung einer Befugnis treuwidrig und durch § 242 BGB ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RV 38/91 - BSGE 72, 139 Rn. 21; BFH…, Urteil vom 7. Juli 2009 - VII R 24/06 - BFHE 225, 524 Rn. 45;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 16 m.w.N. …und vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 16, 30 ff.). - VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13
Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel
Demgegenüber hat das Bundessozialgericht für die Parallelvorschrift des § 45 SGB X entschieden, dass ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung 30 Jahre nach seinem Erlass nicht mehr für die Vergangenheit zurückgenommen werden könne, auch wenn er durch arglistige Täuschung erwirkt worden sei, vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1993, 9/9a RV 38/91, BSGE 72, 139 = NVwZ-RR 1994, 628 ff.
- BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …
Zudem hat das Bundessozialgericht für § 45 SGB X angenommen, dass ein rechtswidriger Sozialleistungsbescheid mit Dauerwirkung dreißig Jahre nach seinem Erlass selbst dann nicht mehr mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann, wenn er durch arglistige Täuschung erwirkt worden ist (BSG, Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RV 38/91 - BSGE 72, 139). - LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2022 - L 2 AS 256/21
Rücknahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Ablauf der …
Die Annahme einer arglistigen Täuschung setzt einen Täuschungswillen mit der Absicht, einen für den Erlass des Verwaltungsaktes ausschlaggebenden Irrtum zu erzeugen, voraus (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RV 38/91 - juris Rn. 25).Das BSG hat in Entscheidungen zu § 45 Abs. 3 SGB X zwar die Bedeutung des § 581 ZPO im System der zivilrechtlichen Restitutionsklage dargestellt (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RV 38/91 - juris Rn. 15;… Urteil vom 21. Oktober 2020 - B 13 R 19/19 R - juris Rn. 24), sich aber zur (allenfalls: entsprechenden) Anwendung und Bedeutung der Vorschrift im Rahmen des § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB X nicht eindeutig geäußert.
Es kann dahinstehen, ob die Regelung im Rahmen des § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB X überhaupt entsprechend anzuwenden ist (so Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 26. September 2019 - L 12 R 116/16 - juris Rn. 36 für den Fall des § 580 Nr. 7 Buchst. b] ZPO; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. März 1993, a.a.O., Rn. 15 ff., dagegen: Lang, a.a.O., § 45 Rn. 86;… Merten in: Hauck/Noftz, SGB X, § 45 Rn. 127 [Stand: Juli 2021]; offen gelassen von BSG…, Urteil vom 21. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 16).
Aber unabhängig davon kommt die Fünf-Jahres-Frist nach dem Regelungsgefüge des § 45 Abs. 3 SGB X jedenfalls dann nicht zur Anwendung, wenn der Begünstigte den Verwaltungsakt - wie hier - durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung i.S.d. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB X erwirkt hat (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1993, a.a.O., Rn. 15, 18).
Diese Zehn-Jahres-Frist kommt aber nach der Systematik der Vorschrift nicht zur Anwendung, wenn gemäß § 45 Abs. 3 Satz 2 SGB X i.V.m. § 580 ZPO ein Wiederaufnahmegrund vorliegt und der zurückzunehmende rechtswidrige Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung i.S.v. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB X erwirkt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1993, a.a.O., Rn. 18;… Urteil vom 21. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 24 ff.;… Schütze, a.a.O., § 45 Rn. 85;… Merten, a.a.O., Rn. 129).
- SG Neubrandenburg, 12.11.2015 - S 14 AS 969/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vorläufige Bewilligung - Erstattungsanspruch …
Das BSG sieht im in § 45 SGB X enthaltenen Fristensystem, eine durch den Gesetzgeber vorgenommene, ausdifferenzierte Abwägung für alle Fallgruppen (vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1993 - 9/9a RV 38/91 -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 16, BSGE 72, 139-148, SozR 3-1300 § 45 Nr. 16). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 12 R 116/16
Anwendbarkeit der Fünf-Jahres-Frist des § 586 Abs 2 S 2 ZPO für Rücknahmen nach § …
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 24.3.1993 - 9/9a RV 38/91) zu § 45 Abs. 3 S. 2 SGB X ist durch die Einfügung von § 45 Abs. 3 S. 4 und 5 SGB X zum 15.4.1998 (vgl. BGBl. I, 688) nicht überholt.Diese ergebe sich aus der Vorschrift des § 586 ZPO, die nach § 45 Abs. 3 und 4 SGB X ebenfalls entsprechend anwendbar sei (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24.3.1993 9/9a RV 38/91).
Denn unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 24.3.1993 - 9/9a RV 38/91 - war hier selbst bei der Annahme eines Vorliegens des Wiederaufnahmegrundes nach § 580 Nr. 7b ZPO gemäß § 45 Abs. 3 S. 2 SGB X i. V. m. § 586 Abs. 2 S. 2 ZPO aufgrund des Ablaufes der danach vorgesehenen Fünf-Jahres-Frist eine Rücknahme der Rentenbewilligung vom 22.8.2000 nicht mehr zulässig.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
Wirksamkeit einer Klagerücknahme im Einzelfall; Vorliegen einer absoluten …
vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1993 9/9a RV 38/91 , BSGE 72, 139 = NVwZ-RR 1994, 628 ff. - SG Berlin, 16.04.2018 - S 197 AS 3386/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - …
Nach der zur früheren Rechtslage ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entfaltete die Zehn-Jahres-Frist des § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB X auch in solchen Fällen absolute Sperrwirkung, ohne dass eine Rücknahme zu Ungunsten der Rentenempfänger möglich war (vgl. bspw. BSG…, Urteil vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90 -, juris Rn. 18 ff.; Urteil vom 24.03.1993 - 9/9a RV 38/91 -, juris Rn. 18, 27). - LSG Baden-Württemberg, 14.06.2000 - L 13 AL 2972/98
Rückforderung von Wintergeld, Schlechtwettergeld und Zuschuß zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Bayern, 28.04.2004 - L 16 LW 20/03
Vorliegen eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht durch eine fehlende Befristung …
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 8 AL 2729/08
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 12 AL 5500/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 208/09