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   VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11 T u.a.   

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VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11 T u.a. (https://dejure.org/2013,6949)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.04.2013 - 90 K 4.11 T u.a. (https://dejure.org/2013,6949)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. April 2013 - 90 K 4.11 T u.a. (https://dejure.org/2013,6949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Werbung eines Apothekers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Apotheker dürfen keine Ein-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung gewähren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung - Berufsgericht für Heilberufe in Berlin spricht Warnungen gegen Apotheker aus und verhängt Geldbußen

  • archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verstoß gegen Arzneimittelpreisbindung durch Gewährung von Wertgutscheinen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Nachdem der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs unter Abänderung eines Urteils des Kammergerichts vom 11. April 2008 (5 U 189/06) durch Urteil vom 9. September 2010 entschieden hatte, dass Werbegaben für Rezepte bis zu einem Euro je verschreibungspflichtiges Medikament mangels "Spürbarkeit" wettbewerbsrechtlich erlaubt seien (I ZR 98/08), warben in Berlin ab Oktober 2010 mehrere Apotheken, die den Kooperationen "G... " bzw. "e... " angehören, mit Wertgutscheinen für die Einlösung von Rezepten.

    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Deshalb vermögen wettbewerbsrechtliche Überlegungen zur Spürbarkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 2010 a.a.O.) auch den Anwendungsbereich der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung nicht einzuschränken (vgl. OVG Niedersachsen a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).

    Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Fall einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 9. September 2010) hinsichtlich des Werts und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme wie folgt näher ausdifferenziert worden: Während im Fall eines "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08), wurde im Fall einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12

    Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Eine Nichtüberschreitung der Eingriffsschwelle setzt nach den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen voraus, dass im zu entscheidenden Einzelfall durch die in Rede stehenden Werbegaben die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle offensichtlich und eindeutig nicht überschritten ist (vgl. Beschuss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.14).

    Sie können deshalb nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen auch nicht etwa "starr" in der Art und Weise herangezogen werden, dass unabhängig von der Art des Bonusmodells und der Bandbreite des Einsatzes bei einem Wert von unter 1 EUR pro Arzneimittel stets von einer fehlenden Spürbarkeit auszugehen wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11

    Apotheke; apothekenpflichtige Arzneimittel; verschreibungspflichtige

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Die Grenze seines Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums ist (erst) dann erreicht, wenn seine Anschauungen offensichtlich fehlsam oder mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - juris Rn. 129; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 C 25.11 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Die gegen das Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 a.a.O. u.a. mit der Begründung eingelegte Verfassungsbeschwerde, die standesrechtliche Sanktionierung eines wettbewerbsrechtlich zulässigen Rezept-Bonus von 1 EUR je rezeptpflichtiges Arzneimittel sei mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. März 2013 nicht zur Entscheidung angenommen (- 1 BvR 85/13 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 13 B 1136/11

    Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Das Berufsgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - juris Rn.15f), der Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (vgl. Beschluss vom 31. August 2012 - 13 ME 142/12 - juris Rn.8) und Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - juris Rn. 4), sowie des Landesberufsgerichts für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12.OVG - UA Seite 13 m.w.N. aus der berufsgerichtlichen Rechtsprechung in Bayern) an.

    Diese Zweifel erfassen damit auch die ordnungsrechtlichen Überlegungen, wonach "denkbar" sei, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung aus Gründen der Wertungsgleichheit bei der Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG die gesetzlichen Wertungen des Wettbewerbs- und Heilmittelwerberechts zumindest in Form einer "Eingriffsschwelle" wiederspiegeln müssten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 8. Juli 2011 - 13 ME 95/11, 13 ME 94/11 und 13 ME 111/11 - alle bei juris; dem folgend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2011 - 13 B 1136/11 - bei juris).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Fall einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 9. September 2010) hinsichtlich des Werts und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme wie folgt näher ausdifferenziert worden: Während im Fall eines "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08), wurde im Fall einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Die Grenze seines Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums ist (erst) dann erreicht, wenn seine Anschauungen offensichtlich fehlsam oder mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 48/87 - juris Rn. 129; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 C 25.11 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • KG, 11.04.2008 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Apothekers mit einem Kundenbindungssystem in Form

    Auszug aus VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
    Nachdem der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs unter Abänderung eines Urteils des Kammergerichts vom 11. April 2008 (5 U 189/06) durch Urteil vom 9. September 2010 entschieden hatte, dass Werbegaben für Rezepte bis zu einem Euro je verschreibungspflichtiges Medikament mangels "Spürbarkeit" wettbewerbsrechtlich erlaubt seien (I ZR 98/08), warben in Berlin ab Oktober 2010 mehrere Apotheken, die den Kooperationen "G... " bzw. "e... " angehören, mit Wertgutscheinen für die Einlösung von Rezepten.
  • OLG Hamburg, 26.07.2007 - 3 U 21/07

    Gewährung von Prämienpunkten durch eine Versandapotheke anlässlich der Abgabe von

  • OLG Oldenburg, 24.03.2006 - 1 U 12/06
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11

    Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 94/11

    Werbung durch Anbietung einer Prämie in Form des "APOtalers" bei Einsendung oder

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 95/11

    Arzneimittelpreisbindungsverstoß bei Ausgabe von Einkaufsgutschein mit einem

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