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   BerG Heilberufe Berlin, 03.12.2014 - 90 K 7.13 T   

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https://dejure.org/2014,42508
BerG Heilberufe Berlin, 03.12.2014 - 90 K 7.13 T (https://dejure.org/2014,42508)
BerG Heilberufe Berlin, Entscheidung vom 03.12.2014 - 90 K 7.13 T (https://dejure.org/2014,42508)
BerG Heilberufe Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 90 K 7.13 T (https://dejure.org/2014,42508)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 18.06.2013 - M 16 K 11.6109

    Arztrecht; Feststellungsklage; Führen der Bezeichnung "Professor"; ausländische

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 03.12.2014 - 90 K 7.13
    Die von dem Obersten Sachverständigen- und Qualifikationsausschuss (VEKK) nach Prüfung durch die Oberste interakademische Attestationskommission (VMAK) verliehenen Grade - hier: Doktor medizinskich Nauk - und Titel - hier: Professor - sind in der Russischen Föderation selbst mit dem Zusatz "VEKK Moskau" nicht i.S.v. § 34a BerlHG staatlich anerkannt, sondern ausschließlich die von der Obersten Attestationskommission (VAK) des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation verliehenen Professorentitel und Habilitationsgrade erfüllen diese Anforderung (so auch Amtsgericht Tettnang, Urteil vom 17. Februar 2011 - 6 Cs 36 Js 21025/2008 - AK 4/2011; Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 7. Februar 2013 - 21 K 555/1.Gl.B - bei juris; Verwaltungsgericht München Urteil vom 18. Juni 2013 - M 16 K 11.6109 - bei juris Rn. 35).

    Bei den Stellungnahmen der ZAB handelt es sich zumindest um amtliche Auskünfte (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2004 - 8 LA 123.04 - juris, Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18.6.2013 - M 16 K 11.6109 -), wenn nicht sogar um antizipierte Sachverständigengutachten (so Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2012 - 15 L 1145.12 - juris).

  • LG Dresden, 03.11.2010 - 5 KLs 109 Js 20169/08
    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 03.12.2014 - 90 K 7.13
    Es bedurfte keiner Aufklärung, ob diese Tätigkeit der VEKK in der Russischen Föderation legal ist (dies bejahend ZAB, Stellungnahme an das Landgericht Dresden vom 20. Mai 2011 unter Bezugnahme auf Stellungnahme des Russischen ENIC-Vorsitzenden vom 25. März 2008 - 5 KLs 109 Js 20169/08 -).
  • BGH, 10.02.2011 - AK 4/11

    Voraussetzungen der Untersuchungshaft und der Fortdauer über sechs Monate bei

    Auszug aus BerG Heilberufe Berlin, 03.12.2014 - 90 K 7.13
    Die von dem Obersten Sachverständigen- und Qualifikationsausschuss (VEKK) nach Prüfung durch die Oberste interakademische Attestationskommission (VMAK) verliehenen Grade - hier: Doktor medizinskich Nauk - und Titel - hier: Professor - sind in der Russischen Föderation selbst mit dem Zusatz "VEKK Moskau" nicht i.S.v. § 34a BerlHG staatlich anerkannt, sondern ausschließlich die von der Obersten Attestationskommission (VAK) des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation verliehenen Professorentitel und Habilitationsgrade erfüllen diese Anforderung (so auch Amtsgericht Tettnang, Urteil vom 17. Februar 2011 - 6 Cs 36 Js 21025/2008 - AK 4/2011; Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 7. Februar 2013 - 21 K 555/1.Gl.B - bei juris; Verwaltungsgericht München Urteil vom 18. Juni 2013 - M 16 K 11.6109 - bei juris Rn. 35).
  • OLG Koblenz, 01.07.2020 - 9 U 1890/19

    Titelmissbrauch - Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch: Verstoß eines

    Soweit der Beklagte im Übrigen die Auffassung vertritt, dass Landgericht hätte die Urteile des Berufsgerichts für Heilberufe Berlin vom 3. Dezember 2014 - 90 K 7.13 T - und des Verwaltungsgerichts Gießen vom 7. Februar 2013 - 21 K 555/11.GI.B - nicht zitieren dürfen, weil die Entscheidungen noch nicht in Rechtskraft erwachsen seien, verhilft dies seiner Berufung ebenfalls nicht zum Erfolg.
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