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   AG Wiesbaden, 03.07.2012 - 91 C 1526/12   

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https://dejure.org/2012,17901
AG Wiesbaden, 03.07.2012 - 91 C 1526/12 (https://dejure.org/2012,17901)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 03.07.2012 - 91 C 1526/12 (https://dejure.org/2012,17901)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 91 C 1526/12 (https://dejure.org/2012,17901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunkanbieter - Hinweispflicht auf Internetnutzungskosten

  • kanzlei.biz

    1.845,86 EUR für Internetnutzung im Ausland

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters auf hohe Zusatzkosten bei Internetnutzung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hohe Roaming-Kosten: Mobilfunkanbieter muss vor Kostenexplosion warnen!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TK-Anbieter muss Kunden auf hohe Roaming-Gebühren hinweisen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend

    Auszug aus AG Wiesbaden, 03.07.2012 - 91 C 1526/12
    Für die Klägerin als Mobilfunkanbieterin bestand aus dem Mobilfunkvertrag die Nebenpflicht, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen und ihre Kunden vor unbewusster Selbstschädigung zu schützen (vgl. zu diesen Pflichten LG Saarbrücken, Urt. v. 09.03.2012, Az.: 10 S 12/12 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 01.10.2014 - 24 C 3609/14

    Roaming-Gebühren bei Freischaltung durch Kunden

    Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).

    Die Gefahr hoher Schäden ist für die Kunden angesichts der noch höheren Roaming-Kosten im EU-Ausland sogar noch naheliegender und die Notwendigkeit eines warnenden Hinweises des Mobilfunkanbieters zur Wahrung der Kundeninteressen umso dringlicher (AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).

  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).

    Die Gefahr hoher Schäden ist für die Kunden angesichts der noch höheren Roaming-Kosten im EU-Ausland (einschließlich Schiffs- und Flugzeugnutzung) sogar noch naheliegender und die Notwendigkeit eines warnenden Hinweises des Mobilfunkanbieters zur Wahrung der Kundeninteressen umso dringlicher (AG Wiesbaden, NJW-RR 2013, 302).

  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).

    Die Gefahr hoher Schäden ist für die Kunden angesichts der noch höheren Roaming-Kosten im EU-Ausland (einschließlich Schiffs- und Flugzeugnutzung) sogar noch naheliegender und die Notwendigkeit eines warnenden Hinweises des Mobilfunkanbieters zur Wahrung der Kundeninteressen umso dringlicher (AG Wiesbaden, NJW-RR 2013, 302).

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