Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 03.07.2012 - 91 C 1526/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Mobilfunkanbieter muss auf hohe Roaming-Kosten für Internetnutzung im Ausland hinweisen
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mobilfunkanbieter - Hinweispflicht auf Internetnutzungskosten
- kanzlei.biz
1.845,86 EUR für Internetnutzung im Ausland
- rabüro.de
Zur Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters auf hohe Zusatzkosten bei Internetnutzung im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Hohe Roaming-Kosten: Mobilfunkanbieter muss vor Kostenexplosion warnen!
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
TK-Anbieter muss Kunden auf hohe Roaming-Gebühren hinweisen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 302
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12
Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend …
Auszug aus AG Wiesbaden, 03.07.2012 - 91 C 1526/12
Für die Klägerin als Mobilfunkanbieterin bestand aus dem Mobilfunkvertrag die Nebenpflicht, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen und ihre Kunden vor unbewusster Selbstschädigung zu schützen (vgl. zu diesen Pflichten LG Saarbrücken, Urt. v. 09.03.2012, Az.: 10 S 12/12 m.w.N.).
- AG Düsseldorf, 01.10.2014 - 24 C 3609/14
Roaming-Gebühren bei Freischaltung durch Kunden
Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).Die Gefahr hoher Schäden ist für die Kunden angesichts der noch höheren Roaming-Kosten im EU-Ausland sogar noch naheliegender und die Notwendigkeit eines warnenden Hinweises des Mobilfunkanbieters zur Wahrung der Kundeninteressen umso dringlicher (AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).
- AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18
Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von …
Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).Die Gefahr hoher Schäden ist für die Kunden angesichts der noch höheren Roaming-Kosten im EU-Ausland (einschließlich Schiffs- und Flugzeugnutzung) sogar noch naheliegender und die Notwendigkeit eines warnenden Hinweises des Mobilfunkanbieters zur Wahrung der Kundeninteressen umso dringlicher (AG Wiesbaden, NJW-RR 2013, 302).
- LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18
Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von …
Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen (LG Saarbrücken, Urteil v. 09.03.2012, Az. 10 S 12/12, NJW 2012, 2819; AG Wiesbaden, Urteil v. 03.07.2012, Az. 91 C 1526/12, NJW-RR 2013, 302).Die Gefahr hoher Schäden ist für die Kunden angesichts der noch höheren Roaming-Kosten im EU-Ausland (einschließlich Schiffs- und Flugzeugnutzung) sogar noch naheliegender und die Notwendigkeit eines warnenden Hinweises des Mobilfunkanbieters zur Wahrung der Kundeninteressen umso dringlicher (AG Wiesbaden, NJW-RR 2013, 302).