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   LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 31/15   

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LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 31/15 (https://dejure.org/2016,959)
LG Köln, Entscheidung vom 14.01.2016 - 91 O 31/15 (https://dejure.org/2016,959)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 91 O 31/15 (https://dejure.org/2016,959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Rechtmäßigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen; Konkretisierung von darin angeführten Schadenersatzatzansprüchen; Hinreichende Bestimmtheit des Beschlussantrags

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bestellung des besonderen Vertreters nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten für ein schadensersatzbegründendes Verhalten von Organmitgliedern - Abgrenzung zum Sonderprüfer ("Strabag")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Besonderer Vertreter und Sonderprüfung, Abwahl eines Versammlungsleiters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 162
  • NZG 2016, 300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 16.12.2011 - 11 W 89/11

    Aktiengesellschaft: Isolierte Bestimmung eines Vorsitzenden der Hauptversammlung

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 31/15
    a) Allerdings ist es zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass Sinn und Zweck des § 122 Abs. 3 Satz 2 AktG es erfordern, auch in den Fällen einen Vorsitzenden der Hauptversammlung gerichtlich zu bestimmen, in denen die Voraussetzungen zur gerichtlichen Bestimmung eines Versammlungsleiters zunächst vorgelegen haben, eine Entscheidung über das Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG aber unterbleibt, weil die Gesellschaft unter dem Druck des gerichtlichen Verfahrens dem Verlangen des Minderheitsaktionärs auf Aufnahme bestimmter Gegenstände in die Tagesordnung nachgekommen ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2011 - 11 W 89/11, AG 2012, 294-295, zitiert nach juris, Rn. 17).

    Vielmehr ist allein entscheidend, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, die darauf schließen lassen, dass eine unparteiische Leitung durch den satzungsmäßig berufenen Versammlungsleiter nicht gewährleistet ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2011 - 11 W 89/11, AG 2012, 294-295, zitiert nach juris, Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2013 - 3 Wx 36/13, MDR 2013, 731-732, zitiert nach juris, Rn. 41).

  • BGH, 28.04.2015 - II ZB 19/14

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 31/15
    Das rechtliche Interesse ergibt sich wie bei der Nebenintervention auf Gesellschaftsseite (vgl. BGH AG 2015, 564 ff., zitiert nach juris, dort insbesondere Rn.19) aus dem Umstand, dass der Streithelfer auf Klägerseite von der Gestaltungswirkung eines die ablehnenden Beschlüsse beseitigenden und das antragsgemäße Zustandekommen der positiven Beschlüsse feststellenden Urteils betroffen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 3 Wx 36/13

    Einberufung einer Hauptversammlung auf Verlangen von Aktionären; Anforderungen an

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 31/15
    Vielmehr ist allein entscheidend, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, die darauf schließen lassen, dass eine unparteiische Leitung durch den satzungsmäßig berufenen Versammlungsleiter nicht gewährleistet ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2011 - 11 W 89/11, AG 2012, 294-295, zitiert nach juris, Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2013 - 3 Wx 36/13, MDR 2013, 731-732, zitiert nach juris, Rn. 41).
  • OLG Köln, 16.06.2015 - 18 Wx 1/15

    Gerichtliche Bestimmung eines neutralen Versammlungsleiters für Tagesordnung

    Auszug aus LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 31/15
    Dass für die Abwahl des Herrn Dr. C3 ein wichtiger Grund bestand, ergibt sich bereits aus dem zu § 122 Abs. Satz 3 AktG ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 16.06.2015 - 18 Wx 1/15 (AG 2015, 716 - 717).
  • LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 30/15
    Auszug aus LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 31/15
    Diese Beschlüsse sind Gegenstand der Beschlussanfechtungsklage der T SE in dem ebenfalls bei der Kammer anhängigen Verfahren 91 O 30/15.
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen

    Die Berufung der Klägerin T. AG und die Berufung der Beklagten sowie der Streithelferin zu 5) der Beklagten gegen das am 14.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 91 O 31/15 - werden zurückgewiesen.

    Verfahren Az. 18 U 21/16 OLG L. (= Az. 91 O 31/15 LG L.).

    Im Verfahren Az. 18 U 21/16 OLG L. (= Az. 91 O 31/15 LG L.) wendet sich die Klägerin T. AG zum einen gegen die ihrer Ansicht nach fehlerhafte Feststellung des Beschlussergebnisses und gegen bestimmte Beschlussvorlagen unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der Beklagten vom 19.06.2015, zum anderen dagegen, dass in der Hauptversammlung erneut ein Beschlussvorschlag zu dem angekündigten und bekanntgemachten Tagesordnungspunkt 9 vom Versammlungsleiter der Beklagten nicht zur Abstimmung gestellt wurde.

    unter Ziffer I die Abänderung des Urteils des Landgerichts L. vom 14.01.2016, Az. 91 O 31/15 dergestalt, dass dem klageweise erstinstanzlich geltend gemachten Klageanspruch stattgegeben wird; ferner, dass - Ziffer II - festgestellt wird, dass die Nichtzulassung der Abstimmung über den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 durch den Versammlungsleiter Dr. U1 C in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 19.06.2015 rechtswidrig war und sie - die Klägerin T. AG - in ihren Rechten verletzt hat;.

    Der Streithelfer der Klägerin T. AG beantragt, der Anfechtungs- -und Beschlussfeststellungsklage bezogen auf die zu Ziffer I gestellten Anträge unter Abänderung des Urteils des Landgerichts L. vom 14. Januar 2016, Aktenzeichen 91 O 31/15, stattzugeben;.

    Berufungen im Verfahren - 18 U 21/16 - OLG L. (= 91 O 31/15 Landgericht L.), jetzt verbunden mit dem führenden Verfahren - 18 U 19/16 - OLG L.

    Verfahren 91 O 31/15 LG L. (= früheres Verfahren 18 U 21/16 OLG L., jetzt verbunden mit 18 U 19/16 OLG L.).

    Der Antrag im Verfahren - 91 O 30/15 - LG L. ist mit dem Antrag zu Ziffer I im Verfahren - 91 O 31/15 - LG L. im Hinblick auf die Beteiligen und den Inhalt der Beschlüsse nicht wertidentisch.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 6 U 215/16

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisses durch die beklagte Aktiengesellschaft im

    Es könne, wie das LG Köln entschieden habe (AG 2016, 513), nicht ausreichen, Ersatzansprüche ins Blaue hinein zu behaupten.

    Die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des OLG Köln (AG 2016, 513) stehe ihrer Sichtweise nicht entgegen.

  • BGH, 30.06.2020 - II ZR 8/19

    Revision der Nebenintervenientin; Anfechtungsklage gegen einen

    Andere verlangen schlüssigen Vortrag und konkrete Anhaltspunkte (LG Köln, ZIP 2016, 162, 163 ff.; Kocher/Lönner, ZIP 2016, 653 ff., 658; Grigoleit/Rachlitz, AktG, 2. Aufl., § 147 Rn. 12), wobei auch hier zwischen Mehrheitsbeschluss und Minderheitsverlangen unterschieden wird (Spindler, Festschrift Vetter, 2019, S. 763, 775).

    Wieder andere verlangen einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Pflichtverletzung(LG Stuttgart, ZIP 2010, 329, 330 f.; Spindler in K. Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 147 Rn. 9; Haubold, Der Aufsichtsrat, 2017, 107, 108; Bungert in Krieger/Schneider, Handbuch Managerhaftung, 3. Aufl., Rn. 16.83, 16.106), eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Ersatzanspruches (KK-AktG/ O. Riekers/ J. Vetter, 3. Aufl., § 147 Rn. 174, 183) oder einen hinreichenden Tatverdacht (Tielmann, IWRZ 2016, 127, 129 f.).

  • LG Köln, 14.01.2016 - 91 O 30/15
    Dieserhalb hat er die T1 AG Anfechtungs-und positive Beschlussfeststellungsklage erhoben (91 O 31/15).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 09.02.2016 - 91 O 31/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1536
LG Köln, 09.02.2016 - 91 O 31/15 (https://dejure.org/2016,1536)
LG Köln, Entscheidung vom 09.02.2016 - 91 O 31/15 (https://dejure.org/2016,1536)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 91 O 31/15 (https://dejure.org/2016,1536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

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