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   LG Berlin, 09.09.2005 - 91 O 68/05   

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https://dejure.org/2005,32476
LG Berlin, 09.09.2005 - 91 O 68/05 (https://dejure.org/2005,32476)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2005 - 91 O 68/05 (https://dejure.org/2005,32476)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2005 - 91 O 68/05 (https://dejure.org/2005,32476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 20

    Verjährung von Altansprüchen nach neuem Schuldrecht, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 14.07.1999 - 11 U 15/99

    Rückabwicklung einer atypisch stillen Gesellschaft wegen Verschuldens bei

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2005 - 91 O 68/05
    c) Die Kammer folgt auch der Rechtsprechung des Kammergerichts (Urt. v. 6.7.2004 - 17 U 9/04) und des OLG Hamburg (Urt. v. 14.7.1999 - 11 U 15/99), wonach der Prospekt nicht hinreichend darüber aufklärt, dass der Anleger auch das Verlust- und Insolvenzrisiko hinsichtlich der noch nicht gezahlten Raten zu tragen hat.
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2005 - 91 O 68/05
    Es besteht eine Vermutung dahingehend, dass die unrichtigen und unvollständigen Angaben bzw. die unzureichende Zeit zur sachgemäßen Beurteilung ursächlich für die Anlageentscheidung gewesen sind (BGHZ 111, 314).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2005 - 91 O 68/05
    diesem für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, d.h. sie musste über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren oder sein konnten, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufklären (BGH, Urt. v. 21.3.2005 - II ZR 310/03).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2005 - 91 O 68/05
    Diese Grundsätze stehen einem Anspruch auf Rückgewähr der Einlage jedoch dann nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters - der Inhaber des Handelsgeschäfts i.S.d. § 230 HGB - verpflichtet ist, den stillen Gesellschafter im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als hatte er den Gesellschaftsvertrag nicht abgeschlossen und seine Einlage nicht geleistet (BGH, Urt. v. 21.3.2005 - II ZR 140/03).
  • KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06

    Gesellschaftsrecht: Durchsetzungssperre bei isolierter Geltendmachung eines

    In Übereinstimmung mit mehreren oberlandesgerichtlichen Entscheidungen (z.B. OLG Braunschweig Urteil vom 30.11.2005 - Aktenzeichen 3 U 21/03 - in ZIP 2006, 180 ff.; OLG Bamberg Beschluss vom 06.10.2005 - 4 U 148/05 - in NJW 2006, 304; OLG Stuttgart Urteil vom 26.09.2005 - 6 U 92/05 - in ZIP 2005, 2152 ff.; s. auch LG Berlin Urteil vom 09.09.2005 - 91 O 68/05 - in VuR 2005, 457; ebenso Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rz. 1 und 6 m.w.N.) ist zur Bestimmung des Fristvergleichs im Sinne von Art. 229 § 6 Absatz 3 und 4 EGBGB die Vorschrift des § 199 Absatz 1 BGB n.F. heranzuziehen, wonach die Verjährungsfrist nach neuem Recht erst ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person zu laufen beginnt.
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