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   LG Köln, 12.09.2001 - 91 O 72/00   

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LG Köln, 12.09.2001 - 91 O 72/00 (https://dejure.org/2001,27000)
LG Köln, Entscheidung vom 12.09.2001 - 91 O 72/00 (https://dejure.org/2001,27000)
LG Köln, Entscheidung vom 12. September 2001 - 91 O 72/00 (https://dejure.org/2001,27000)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11

    Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

    Hinsichtlich des Abrechnungszeitraums Januar bis September 1999 erstritt die Klägerin gegen die Beklagte in einem anderen Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln (91 O 72/00) und dem Senat (VI-U (Kart) 4/02) einen inzwischen rechtskräftigen Zahlungstitel über 4.251.711,49 EUR.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05

    Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die

    In einem anderen Rechtsstreit klagt die Klägerin - auf der Grundlage der Unterwerfungserklärung der Beklagten im Verfahren vor dem Bundeskartellamt - (vereinfachend ausgedrückt) auf teilweise Erstattung aufgrund des NDIS-Vertrages im Jahr 1999 überzahlter Entgelte (Az. 91 O 72/00 LG Köln, VI-U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf, KZR 29/05 BGH).
  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 10/06

    Wettbewerbsverstoß: Unrichtige und irreführende ad-hoc-Mitteilung als

    In einem Verfahren vor dem LG Köln (91 O 72/00) stritten die Parteien um die Frage, ob die von der Antragsstellerin aus einem mit der Antragsgegnerin geschlossenen Fakturierungs- und Inkassovertrag in Rechnung gestellten Kosten für den Zeitraum Januar bis September 1999, soweit sie einen vom Bundeskartellamt vorgegebenen Betrag von DM 0, 255 für die Datenübertragung überstiegen, überhöht seien.
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - U (Kart) 16/10

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils auf Zahlung eines Geldbetrages nebst Zinsen;

    In dem Vorprozess vor dem Landgericht Köln, 91 O 72/00, verfolgte die Klägerin gegen die Beklagte einen Zahlungsanspruch aus einem Inkassoauftrag, gegenüber dem die Beklagte mit einem in der Berechtigung seiner Höhe streitigen Entgeltanspruch die Aufrechnung erklärt und in Höhe dieser Aufrechnung die im Rahmen des Inkasso vereinnahmten Gelder im Zeitraum von April 1999 bis Januar 2000 einbehalten hatte.
  • LG Köln, 28.05.2013 - 87 O (Kart) 8/06

    Geltendmachung eines mittelbaren Verwässerungsschadens bzw.

    Die A AG hat zunächst gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.06.2007 - VI - U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf = 91 O 72/00 LG Köln - für die Zeit von Januar bis September 1999 die Rückzahlung von insgesamt 4.251.711,49 EUR an Entgelten für die Nutzung der Auskunftsdatenbank "NDIS" bzw. von Geldern, die die Beklagte im Rahmen eines Inkassoauftrags für die A AG vereinnahmt hatte, zuzüglich Rechtshängigkeitszinsen erstritten.
  • LG Köln, 28.05.2013 - 87 O (Kart) 7/06

    Hinreichende Substantiierung für die Zuerkennung eines Schadensersatzanspruchs

    Die Klägerin hat zunächst gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.06.2007 - VI - U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf = 91 O 72/00 LG Köln - für die Zeit von Januar bis September 1999 die Rückzahlung von insgesamt 4.251.711,49 EUR an Entgelten für die Nutzung der Auskunftsdatenbank "NDIS" bzw. von Geldern, die die Beklagte im Rahmen eines Inkassoauftrags für die Klägerin vereinnahmt hatte, zuzüglich Rechtshängigkeitszinsen erstritten.
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