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   AG Wiesbaden, 06.08.2010 - 91 C 128/10 (40)   

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https://dejure.org/2010,82387
AG Wiesbaden, 06.08.2010 - 91 C 128/10 (40) (https://dejure.org/2010,82387)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 06.08.2010 - 91 C 128/10 (40) (https://dejure.org/2010,82387)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 06. August 2010 - 91 C 128/10 (40) (https://dejure.org/2010,82387)
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  • captain-huk.de

    R+V Allg. Vers. AG aus abgetretenem Recht zur Zahlung der bisher nicht regulierten Sachverständigenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Auszug aus AG Wiesbaden, 06.08.2010 - 91 C 128/10
    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 68/08), wonach der Geschädigte und der Sachverständige dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners gegenüber nicht verpflichtet sind, bei der Ermittlung des Restwertes den Kaufpreis zu berücksichtigen, der für das unfallbeschädigte Fahrzeug in einer Restwertbörse im Internet geboten wird, durften der Kläger und der Unfallgeschädigte der Beklagten in den "Hinweisen zum Datenschutz" am Ende des Gutachtens untersagen, Daten und Lichtbilder aus dem Schadengutachten per Internet national und/oder international zu veröffentlichen.
  • LG Saarbrücken, 27.01.2012 - 10 S 80/11

    Online-Spiel - Nutzung durch Minderjährige - Vertragsschluss

    Jedenfalls kann keine Rede davon sein, dass dadurch, dass die Folgen zunächst Dritte treffen, dem "Minderjährigenschutz ausreichend Rechnung getragen" ist (so etwa AG Augsburg, Urteil vom 19.07.2010, 91 C 128/10).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 60/10

    Telekommunikationsdienstleistung: Zahlungsanspruch des Betreibers eines

    Jedenfalls kann keine Rede davon sein, dass dadurch, dass die Folgen zunächst Dritte treffen, dem "Minderjährigenschutz ausreichend Rechnung getragen" ist (so etwa AG Augsburg, Urteil vom 19.07.2010, 91 C 128/10).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2011 - 10 S 99/10

    Telekommunikationsdienstleistung: Zahlungsanspruch des Betreibers eines

    Jedenfalls kann keine Rede davon sein, dass dadurch, dass die Folgen zunächst Dritte treffen, dem "Minderjährigenschutz ausreichend Rechnung getragen" ist (so etwa AG Augsburg, Urteil vom 19.07.2010, 91 C 128/10).
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