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   LG Berlin, 03.12.2015 - 91 O 62/15   

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LG Berlin, 03.12.2015 - 91 O 62/15 (https://dejure.org/2015,50966)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2015 - 91 O 62/15 (https://dejure.org/2015,50966)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 91 O 62/15 (https://dejure.org/2015,50966)
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  • BGH, 07.10.1993 - I ZR 293/91

    Folgeverträge - Täuschung

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2015 - 91 O 62/15
    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Folgeverträge (GRUR 1994, Seite 126), bestätigt durch Wirtschaftsregister (GRUR 1998, Seite 415) und Gewinn-Zertifikat (GRUR 2001, Seite 1178) befunden hat, sind Maßnahmen, die der Vertragsdurchsetzung dienen, nicht etwa schon deswegen lauterkeitsrechtlich neutral, weil ihnen ein nach bürgerlichem Recht zwar gegebenenfalls anfechtbarer, aber zunächst wirksam geschlossener Vertrag zugrunde liegt.

    Der Bundesgerichtshof hat dazu in der Entscheidung Folgeverträge II (GRUR 1994, Seite 126) Folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2015 - 91 O 62/15
    Richtet sich die Handlung an Gewerbetreibende oder Freiberufler, so ist das durchschnittliche Verständnis der Mitglieder dieser Gruppe maßgebend (BGH in GRUR 2012, Seite 184 ff).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2015 - 91 O 62/15
    An einer hinreichend klaren und eindeutigen Erkennbarkeit fehlt es, wenn der Werbeadressat zur Annahme eines vom Unternehmer unterbreiteten Angebots verleitet werden soll, dessen werbender Charakter dadurch getarnt wird, dass der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Ware oder Dienstleistung sei bereits bestellt (vgl. Köhler , in: Köhler/Bornkamm , § 4 Rdnr. 3.49; Heermann , in: MünchKomm-UWG, § 4 Nr. 3 Rdn 4) Für die Frage, wie die Werbung verstanden wird, ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Marktteilnehmers maßgebend (vgl. BGH , GRUR 2009, Seite 1064 - Geld-zurück-Garantie II).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2015 - 91 O 62/15
    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Folgeverträge (GRUR 1994, Seite 126), bestätigt durch Wirtschaftsregister (GRUR 1998, Seite 415) und Gewinn-Zertifikat (GRUR 2001, Seite 1178) befunden hat, sind Maßnahmen, die der Vertragsdurchsetzung dienen, nicht etwa schon deswegen lauterkeitsrechtlich neutral, weil ihnen ein nach bürgerlichem Recht zwar gegebenenfalls anfechtbarer, aber zunächst wirksam geschlossener Vertrag zugrunde liegt.
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2015 - 91 O 62/15
    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Folgeverträge (GRUR 1994, Seite 126), bestätigt durch Wirtschaftsregister (GRUR 1998, Seite 415) und Gewinn-Zertifikat (GRUR 2001, Seite 1178) befunden hat, sind Maßnahmen, die der Vertragsdurchsetzung dienen, nicht etwa schon deswegen lauterkeitsrechtlich neutral, weil ihnen ein nach bürgerlichem Recht zwar gegebenenfalls anfechtbarer, aber zunächst wirksam geschlossener Vertrag zugrunde liegt.
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