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   LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07   

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LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07 (https://dejure.org/2011,42771)
LG Köln, Entscheidung vom 15.06.2011 - 91 O 87/07 (https://dejure.org/2011,42771)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 91 O 87/07 (https://dejure.org/2011,42771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Ausschlusses von Katalogangaben als Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Kunstwerkes in Versteigerungsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Ausschlusses von Katalogangaben als Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Kunstwerkes in Versteigerungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.01.1975 - VIII ZR 80/73

    Jawlensky - Kunsthandel, § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr §

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Die an einer Kunstauktion üblicherweise beteiligten Käuferschichten - in erster Linie Kunsthändler, Vertreter von Museen und Kunstliebhaber - müssen mit einem derartigen, im Kunsthandel üblichen Ausschluss der Beschaffenheitsvereinbarung rechnen (vgl. BGH NJW 1975, 970, 971).

    Wenn der Auktionator dem Kaufinteressenten wie hier Gelegenheit gibt, während einer angemessenen Frist die zur Versteigerung gelangenden Werke zu besichtigen, ihre Echtheit zu prüfen und gegebenenfalls selbst weitere Auskünfte einzuholen, so stellt es keine einseitige und unangemessene Durchsetzung eigener Interessen dar, wenn er die Haftung für die Echtheit und Herkunft der Kunstwerke ausschließt (BGH NJW 1975, 970, 972; BGH NJW 1980, 1619, 1621).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann sich ein im Kunsthandel als Kommissionär tätiger Auktionator dann nicht auf einen Haftungsausschluss berufen, wenn er die ihm obliegende Nachforschungspflicht fahrlässig verletzt oder sich über einen sich ihm aufdrängenden Zweifel hinwegsetzt, ohne den Käufer davon Mitteilung zu machen (BGH NJW 1975, 970; BGH NJW 1980, 1619).

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Überraschenden Charakter im Sinne dieser Vorschrift hat eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann, wenn sie von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und dieser mit ihr den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 1988, 558, 560; BGH NJW 1990, 576, 577; BGH NJW 2001, 1416, 1417; BGH NJW-RR 2004, 1397, 1398).

    Für die Frage, ob eine Klausel überraschend ist, ist auf den Erwartungshorizont der typischen Käufergruppen abzustellen (BGH NJW-RR 1987, 851, 852; BGH NJW 1988, 558, 560; BGH NJW 1989, 222, 224; BGH NJW 1995, 2637, 2638; BGH NJW-RR 2002, 485, 486; BGH NJW-RR 2004, 780).

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79

    Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Wenn der Auktionator dem Kaufinteressenten wie hier Gelegenheit gibt, während einer angemessenen Frist die zur Versteigerung gelangenden Werke zu besichtigen, ihre Echtheit zu prüfen und gegebenenfalls selbst weitere Auskünfte einzuholen, so stellt es keine einseitige und unangemessene Durchsetzung eigener Interessen dar, wenn er die Haftung für die Echtheit und Herkunft der Kunstwerke ausschließt (BGH NJW 1975, 970, 972; BGH NJW 1980, 1619, 1621).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann sich ein im Kunsthandel als Kommissionär tätiger Auktionator dann nicht auf einen Haftungsausschluss berufen, wenn er die ihm obliegende Nachforschungspflicht fahrlässig verletzt oder sich über einen sich ihm aufdrängenden Zweifel hinwegsetzt, ohne den Käufer davon Mitteilung zu machen (BGH NJW 1975, 970; BGH NJW 1980, 1619).

  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Überraschenden Charakter im Sinne dieser Vorschrift hat eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann, wenn sie von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht und dieser mit ihr den Umständen nach vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (BGH NJW 1988, 558, 560; BGH NJW 1990, 576, 577; BGH NJW 2001, 1416, 1417; BGH NJW-RR 2004, 1397, 1398).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Für die Frage, ob eine Klausel überraschend ist, ist auf den Erwartungshorizont der typischen Käufergruppen abzustellen (BGH NJW-RR 1987, 851, 852; BGH NJW 1988, 558, 560; BGH NJW 1989, 222, 224; BGH NJW 1995, 2637, 2638; BGH NJW-RR 2002, 485, 486; BGH NJW-RR 2004, 780).
  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 196/86

    Gewährleistungsfristen nach ZTVStra als überraschende Klausel

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Für die Frage, ob eine Klausel überraschend ist, ist auf den Erwartungshorizont der typischen Käufergruppen abzustellen (BGH NJW-RR 1987, 851, 852; BGH NJW 1988, 558, 560; BGH NJW 1989, 222, 224; BGH NJW 1995, 2637, 2638; BGH NJW-RR 2002, 485, 486; BGH NJW-RR 2004, 780).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt eine unangemessene Benachteiligung vor, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen sucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH NJW 1986, 424, 426; BGH NJW 1997, 193, 195; BAG NZA 2006, 324, 326; BGH NJW 2008, 1064, 1065; BGH WM 2010, 1215; BGH NJW 2010, 3431, 3432).
  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97

    Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Eine solche setzt nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BGH voraus, dass der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt, sodass daraus dann auch die Bereitschaft abgeleitet werden kann, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1998, 2207; BGH NJW 2007, 1346, 1348).
  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Eine solche setzt nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BGH voraus, dass der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt, sodass daraus dann auch die Bereitschaft abgeleitet werden kann, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (BGH NJW 1991, 1880; BGH NJW 1998, 2207; BGH NJW 2007, 1346, 1348).
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
    Für die Frage, ob eine Klausel überraschend ist, ist auf den Erwartungshorizont der typischen Käufergruppen abzustellen (BGH NJW-RR 1987, 851, 852; BGH NJW 1988, 558, 560; BGH NJW 1989, 222, 224; BGH NJW 1995, 2637, 2638; BGH NJW-RR 2002, 485, 486; BGH NJW-RR 2004, 780).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 126/94

    Zusicherung der Echtheit im Kunsthandel

  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09

    Zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 69/00

    Haftungsausschluß in der formularmäßigen Verlängerung einer Bürgschaft

  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und

  • OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15

    Darlegungs- und Beweislast bei Ersitzung

    P. und Onkel des Klägers, vormaliger Leiter des H. P. Archivs in München - beruhen, wobei neben der künstlerischen Beurteilung in der Regel auch eine eingehende Überprüfung der Provenienz erfolgt (vgl. LG Köln, Urteil vom 15.06.2011 - 91 O 87/07, juris, Tz. 24).
  • OLG Köln, 27.03.2012 - 9 U 141/11

    Beschreibungen im Ausstellungskatalog für eine Kunstauktion als Grundlage für

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 15.06.2011 - 91 O 87/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - hinsichtlich des Zinsausspruchs teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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