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   VerfGH Bayern, 15.07.2008 - 91-VI-07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34033
VerfGH Bayern, 15.07.2008 - 91-VI-07 (https://dejure.org/2008,34033)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2008 - 91-VI-07 (https://dejure.org/2008,34033)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 91-VI-07 (https://dejure.org/2008,34033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entschädigung für vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der nicht namentlichen Angabe eines anderen Täters; Vorliegen von schutzwürdigen Gründen für das Verschweigen eines Täters im Zusammenhang mit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine landesverfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Beschlüsse, durch die eine Entschädigung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren versagt wurde, erfolgt nur am Maßstab des Willkürverbots

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2008 - 91-VI-07
    Gegenüber der Anwendung von materiellem Bundesrecht, hier des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung gemessen werden kann, beschränkt sich die Überprüfung darauf, ob das Gericht willkürlich (Art. 118 Abs. 1 BV) gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.).
  • OLG Hamm, 08.06.1979 - 1 Ws 146/79
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.07.2008 - 91-VI-07
    Denn andernfalls würde der Beschuldigte, der wegen eines zunächst im Sinn des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StrEG verschwiegenen und später bewiesenen entlastenden Umstands freigesprochen wird, im Ergebnis schlechter gestellt als der Beschuldigte, der bei sonst gleicher Sachlage wegen eines einerseits nicht bewiesenen, andererseits aber auch nicht widerlegten entlastenden Umstands freigesprochen wird (so OLG Hamm vom 8.6.1979 Az. 1 Ws 146/79; vgl. auch Meyer, StrEG, RdNr. 21 zu § 6).
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