Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1980

Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.1980 - 91/79   

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https://dejure.org/1980,881
EuGH, 18.03.1980 - 91/79 (https://dejure.org/1980,881)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1980 - 91/79 (https://dejure.org/1980,881)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1980 - 91/79 (https://dejure.org/1980,881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - TEILWEISE DURCHFÜHRUNG - VERTRAGSVERLETZUNG

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Judicialis

    Richtlinie 73/104/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 73/104/EWG
    1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - TEILWEISE DURCHFÜHRUNG - VERTRAGSVERLETZUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.09.1976 - 10/76

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 91/79
    Dies folge aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. das Urteil in der Rechtssache 10/76, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1976, 1359).

    Die Rechtsprechung (Urteil in der Rechtssache 100/77, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1978, 879) mache ebenfalls deutlich, daß ein Mitgliedstaat sich nicht auf interne Schwierigkeiten oder Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts, auch wenn diese Verfassungsrang hätten, berufen könne, um die Nichteinhaltung der sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen.

  • EuGH, 18.02.1970 - 38/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 91/79
    7 Zu der Behauptung der italienischen Regierung, bei der Richtlinie handele es sich in Wirklichkeit um ein in diese besondere Form gekleidetes Übereinkommen, ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1970 (Rechtssache 38/69, Kommission/Italien, Slg. 1970, 47) festgestellt hat, daß eine Maßnahme, die durch ihren Gegenstand und durch den institutionellen Rahmen, in dem sie ausgearbeitet wurde, als eine "Gemeinschaftsentscheidung" gekennzeichnet ist, sich nicht als "internationales Abkommen" bezeichnen läßt.
  • EuGH, 11.04.1978 - 100/77

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.03.1980 - 91/79
    Die Rechtsprechung (Urteil in der Rechtssache 100/77, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1978, 879) mache ebenfalls deutlich, daß ein Mitgliedstaat sich nicht auf interne Schwierigkeiten oder Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts, auch wenn diese Verfassungsrang hätten, berufen könne, um die Nichteinhaltung der sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen.
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Diese Auslegung von Artikel 100a EG-Vertrag werde auch durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes gestützt (Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, Randnr. 8, und vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, "Titandioxid", Slg. 1991, I-2867, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    23 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 91/79 und 92/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099 bzw. 1115, Randnrn. 8) entschieden, daß umweltschutzrechtliche Vorschriften die von ihnen betroffenen Unternehmen belasten können und daß mangels einer Angleichung der einschlägigen nationalen Bestimmungen der Wettbewerb spürbar verfälscht werden könnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-71/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

    ( 7 ) Vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, Randnr. 6).

    Vgl. auch u. a. die Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 12), vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 10) und vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 11).

    ( 36 ) Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 3, Juni 1992 in der Rechtssache C-360/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-3401, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-176/03

    Kommission / Rat - Umwelt - Schutz durch das Strafrecht - Rechtsgrundlage -

    40 - Im Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, Randnr. 8) heißt es, dass keineswegs ausgeschlossen sei, dass Umweltschutzbestimmungen ihre Rechtsgrundlage in Artikel 100 EG-Vertrag finden könnten, da derartige Bestimmungen die Unternehmen, für die sie gelten, belasten könnten und mangels einer Angleichung der einschlägigen nationalen Vorschriften der Wettbewerb spürbar verfälscht werden könnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

    Diese Auffassung wird durch die Urteile vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 91/79 und 92/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, 1115) bestätigt, wo der Gerichtshof ausgeführt hat:.

    Eine derartige Auslegung läuft praktisch darauf hinaus, den Begriff des "Binnenmarkts" an den des "Gemeinsamen Marktes" anzulehnen, wie er vom Gerichtshof sowohl in den beiden vorgenannten Urteilen 91/79 und 92/79 in bezug auf die Harmonisierung des Umweltrechts als auch allgemeiner in dem Urteil in der Rechtssache Schul8.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 236/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    L 103 vom 25.4.1979, S. 1.2 - Urteile vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 91 und 92/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, 1105, 1115, 1121.

    - Siehe Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1982 - 151/81

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Nichtdurchführung der

    Der Prozeßbevollmächtigte Irlands hat weiter auf die Rechtssache 91/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, 1104) Bezug genommen; dort hat der Gerichtshof (nach dem Vorbringen des Prozeßbevollmächtigten) ausgeführt, die Kommission könne besondere in einem Mitgliedstaat herrschende Gegebenheiten berücksichtigen, wenn sie zu entscheiden habe, ob das in Artikel 169 vorgesehene Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen sei.

    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache 52/75 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 277 ff., 284) bereits für Recht erkannt, daß ein Mitgliedstaat sich nicht auf die etwaige Verspätung anderer Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen berufen kann, um die - auch nur zeitweilige - Nichterfüllung seiner eigenen Verpflichtungen zu rechtfertigen.

  • EuGH, 14.02.2008 - C-449/06

    Gysen - Beamte - Vergütung - Statut - Familienzulagen - Festsetzung der Höhe der

    Zwar kann die Verordnung Nr. 259/68, mit der das Statut erlassen wurde, nicht einem internationalen Abkommen gleichgestellt werden, da es nicht von den Mitgliedstaaten nach den Bestimmungen des internationalen Rechts, sondern vom Rat als einem Organ der Europäischen Gemeinschaft autonom erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Februar 1970, Kommission/Italien, 38/69, Slg. 1970, 47, Randnr. 11, und vom 18. März 1980, Kommission/Italien, 91/79, Slg. 1980, 1099, Randnr. 7), ebenso wie der EG-Vertrag, auf den diese Verordnung gegründet ist, nicht einem internationalen Abkommen über die soziale Sicherheit gleichgestellt werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2004 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe

    9 - Das Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099) ließ es zu, Umweltbestimmungen auf Artikel 100 EG-Vertrag zu stützen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-144/99

    Kommission / Niederlande

    5: - Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79 (Kommission/Italien, Slg. 1990, 1099, Randnr. 6) und in der Rechtssache 92/79 (Kommission/Italien, Slg. 1990, 1115, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2002 - C-174/01

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1990 - 62/88

    Griechische Republik gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Einfuhr

  • EuGH, 03.06.1992 - C-287/91

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-254/00

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-16/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.1994 - C-303/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1996 - C-44/95

    Regina gegen Secretary of State for the Environment, ex parte: Royal Society for

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1991 - C-258/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1986 - 158/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Nicht

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   Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1980 - 91/79   

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https://dejure.org/1980,7915
Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1980 - 91/79 (https://dejure.org/1980,7915)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.02.1980 - 91/79 (https://dejure.org/1980,7915)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 1980 - 91/79 (https://dejure.org/1980,7915)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Detergenten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.03.1980 - 92/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1980 - 91/79
    Ebenso steht der Umstand, daß Italien das nach Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 75/718 hier anwendbare Verfahren nicht eingehalten hat, der Berücksichtigung des Arguments entgegen, das es in der Rechtssache 92/79 aus dieser Richtlinie herleiten will.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1980 - 91/79
    Wie dem auch sei, ich erinnere insoweit daran, daß eine unmittelbare Wirkung, die einzelnen das Recht verleiht, sich vor Gericht auf die fraglichen Bestimmungen zu berufen, nur für diejenigen Bestimmungen von Richtlinien in Frage kommt, durch die den Mitgliedstaaten klare und eindeutige Verpflichtungen auferlegt werden und die zu ihrer Wirksamkeit keiner weiteren Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane oder der Mitgliedstaaten bedürfen (insbes. Urteil vom 4. Dezember 1974, Rechtssache 41/74, Van Duyn / Home Office, Slg. 1974, 1337, 1348 f.).
  • EuGH, 19.12.1961 - 7/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1980 - 91/79
    Was die Stellungnahme gemäß Artikel 169 Absatz 1 angeht, so folgt aus einem schon einige Zeit zurückliegenden Urteil, daß sie "rechtlich ausreichend begründet [ist], wenn sie eine zusammenhängende Darstellung der Gründe enthält, die die Kommision zu der Überzeugung geführt haben, daß der betreffende Staat gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag verstoßen hat" (Urteil vom 19. Dezember 1961, Rechtssache 7/61, Slg. 1961, 694) - oder aber gegen eine Verpflichtung aus einem zur Durchführung des Vertrages erlassenen Rechtsakt.
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