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   AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16   

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https://dejure.org/2016,58518
AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16 (https://dejure.org/2016,58518)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 28.07.2016 - 92 C 2155/16 (https://dejure.org/2016,58518)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 92 C 2155/16 (https://dejure.org/2016,58518)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Halle an der Saale spricht der Geschädigten im Wege der fiktiven Schadensabrechnung die erforderlichen Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten sowie die anteiligen Anwaltskosten und Rechtsschutzkosten gegen die Aachen Münchener Versicherungs AG mit Urteil vom ...

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Halle an der Saale spricht der Geschädigten im Wege der fiktiven Schadensabrechnung die erforderlichen Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten sowie die anteiligen Anwaltskosten und Rechtsschutzkosten gegen die Aachen Münchener Versicherungs AG mit Urteil vom ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Ein Indiz für die Erforderlichkeit bildet die Übereinstimmung des vom Geschädigten erbrachten Kostenaufwandes mit der Rechnung, sofern diese bzw. die ihr zugrunde liegende Preisvereinbarung nicht auch für den Geschädigten deutlich erkennbar über den üblichen Preisen liegt, weswegen ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages grundsätzlich nicht ausreicht, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 11.02.2014, VI ZR 225/13).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Die Heranziehung von Listen und Tabellen zur Schadensschätzung ist im Rahmen des § 287 ZPO zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2008, VI ZR 164/07, zit. nach juris).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    So lange für ihn als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen verlangen (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 ff. m.w.N).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Sie ist damit hinreichend bestimmt, da sie den abgetretenen Anspruch nach Art und Umfang konkret bezeichnet, eine Bezifferung ist hingegen nicht erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2013, VI ZR 245/11, zit. nach juris).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98

    Begriff der üblichen Vergütung

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Üblich ist eine Vergütung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nach Art, Güte und Umfang gleiche Leistungen nach Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt (vgl. BGH, NJW 2001, 151 f.).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Als erforderlichen Herstellungsaufwand kann der Geschädigte grundsätzlich nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vgl. BGH, VersR 2007, 560 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Das gilt nur dann nicht, wenn das Gutachten zumindest teilweise unbrauchbar ist und der Geschädigte die Unrichtigkeit des Gutachtens, sei es durch das Verschweigen von Vorschäden oder auf sonstige Weise zu vertreten hat (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 295 ff.; OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012, I-1 U 134/11, zitiert nach juris).
  • OLG München, 10.11.2011 - 1 U 134/11

    Arzthaftung: Gesichtsparästhesie nach Orbitadekompression

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Das gilt nur dann nicht, wenn das Gutachten zumindest teilweise unbrauchbar ist und der Geschädigte die Unrichtigkeit des Gutachtens, sei es durch das Verschweigen von Vorschäden oder auf sonstige Weise zu vertreten hat (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 295 ff.; OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012, I-1 U 134/11, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14

    Anforderungen an die Feststellung des Schadens im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus AG Halle/Saale, 28.07.2016 - 92 C 2155/16
    Ist hingegen eine zuverlässige Ermittlung auch nur eines unfallbedingten Teilschadens aufgrund der Wahrscheinlichkeit von erheblichen Vorschäden nicht möglich, so hat diese Unsicherheit die vollständige Klageabweisung zur Folge (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2015, 1-1 U 164/14, zitiert nach juris).
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