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   LG Augsburg, 14.12.2012 - 092 O 1640/10   

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https://dejure.org/2012,49111
LG Augsburg, 14.12.2012 - 092 O 1640/10 (https://dejure.org/2012,49111)
LG Augsburg, Entscheidung vom 14.12.2012 - 092 O 1640/10 (https://dejure.org/2012,49111)
LG Augsburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 092 O 1640/10 (https://dejure.org/2012,49111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Berücksichtigungsfähigkeit eines abwohnbaren Baukostenzuschusses als Mietvorauszahlung im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Einwands in einem Zwangsvollstreckungsverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Geltendmachung der vom Aufbaumieter geleisteten Mietvorauszahlungen als abwohnbare Baukostenzuschüsse durch den Mietvertrag übernehmende Erben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anmeldung von Mietvorauszahlungen kann untersagt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06

    Wirksamkeit einer einmalig geleisteten Mietvorauszahlung gegenüber dem

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Fall des Erwerbs eines Grundstücks als auch für den Fall, dass ein Grundpfandgläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, geklärt, welche rechtlichen Auswirkungen eine gemäß dem Mietvertrag als Einmalbetrag geleistete Mietvorauszahlung hat, je nachdem, ob diese Einmalzahlung auf der Grundlage periodischer Zeitabschnitte bemessen ist oder nicht (BGHZ 37, 346; BGHZ 137, 106; BGH NJW 2007, 2919; BGH WuM 2012, 112).

    Etwas anderes gilt nur für Mietvorauszahlungen, wenn die Höhe der Miete - atypisch - nicht nach wiederkehrenden Zeitabschnitten bemessen, sondern als "Einmalzahlung" für eine unbestimmte Mietzeit ausgestaltet ist (BGH NJW 2007, 2919 Rz. 23-27).

  • BGH, 11.10.2011 - VIII ZR 103/11

    Zwangsverwaltung und Zwangsvollstreckung auf Betreiben eines

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Fall des Erwerbs eines Grundstücks als auch für den Fall, dass ein Grundpfandgläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, geklärt, welche rechtlichen Auswirkungen eine gemäß dem Mietvertrag als Einmalbetrag geleistete Mietvorauszahlung hat, je nachdem, ob diese Einmalzahlung auf der Grundlage periodischer Zeitabschnitte bemessen ist oder nicht (BGHZ 37, 346; BGHZ 137, 106; BGH NJW 2007, 2919; BGH WuM 2012, 112).
  • BGH, 11.07.1962 - VIII ZR 98/61

    Mietvorauszahlung. Rückzahlungspflicht des Grundstückserwerbers

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Fall des Erwerbs eines Grundstücks als auch für den Fall, dass ein Grundpfandgläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, geklärt, welche rechtlichen Auswirkungen eine gemäß dem Mietvertrag als Einmalbetrag geleistete Mietvorauszahlung hat, je nachdem, ob diese Einmalzahlung auf der Grundlage periodischer Zeitabschnitte bemessen ist oder nicht (BGHZ 37, 346; BGHZ 137, 106; BGH NJW 2007, 2919; BGH WuM 2012, 112).
  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 55/97

    Zur Wirksamkeit von Mietvorauszahlungen gegenüber dem neuen Eigentümer

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Fall des Erwerbs eines Grundstücks als auch für den Fall, dass ein Grundpfandgläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, geklärt, welche rechtlichen Auswirkungen eine gemäß dem Mietvertrag als Einmalbetrag geleistete Mietvorauszahlung hat, je nachdem, ob diese Einmalzahlung auf der Grundlage periodischer Zeitabschnitte bemessen ist oder nicht (BGHZ 37, 346; BGHZ 137, 106; BGH NJW 2007, 2919; BGH WuM 2012, 112).
  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 26/01

    Schutz des Mieters oder Pächters in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    Die Klägerin kann verlangen, dass die Beklagten keine Anmeldungen nach §§ 57, 57 b I 2 ZVG i.V.m. §§ 566 b/c BGB bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes vornehmen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1304).
  • BGH, 09.06.2005 - IX ZR 160/04

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf Mietzins für eine unbewegliche Sache

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    Auch hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Regelungen in § 1124 Abs. 2 BGB, § 566b BGB, § 56 Satz 2 und § 57b ZVG eine einander entsprechende Handhabung erfordern, da ihnen dieselbe Wertung zugrunde liegt (BGHZ 163, 201, 204 ff.).
  • BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 166/10

    Kündigung eines Grundstücksmietvertrages wegen Zahlungsverzugs:

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    Insoweit ist berücksichtigungsfähig alles, was bei wirtschaftlicher Betrachtung als vorausbezahlte Miete oder als sonstige, etwa in Eigenleistungen bestehenden Beiträgen und sei es auch nur mittelbar, bis zum Eintritt der Beschlagnahmewirkung tatsächlich an Werterhöhendem zur Schaffung oder Instandsetzung des Mietgrundstückes erbracht worden ist (vgl. BGH NZM 2012, 301 Rz. 13).
  • OLG Dresden, 28.02.2003 - 14 U 1399/02

    Anspruch auf Rücknahme einer Anmeldung in einem Zwangsversteigerungsverfahren und

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    Die Grundschuld, aus der die Klägerin vorgeht, ist ein beschränktes Sachenrecht, auf das § 1004 BGB entsprechende Anwendung findet (vgl. OLG Dresden, ZMR 2003, 670).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 203/09

    Risikolebensversicherung: Rechtsfolgen einer ohne ausreichende

    Auszug aus LG Augsburg, 14.12.2012 - 92 O 1640/10
    Dieser Verzicht kann nicht mit der Leistung von aus "eigenen Mitteln" erbrachten Baukostenzuschüssen verglichen werden - nach Auffassung des Gerichts auch nicht bei einer entsprechenden wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung, wie sie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 2012, 301 postuliert.
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