Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 03.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11227
OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08 (https://dejure.org/2008,11227)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.05.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08 (https://dejure.org/2008,11227)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08 (https://dejure.org/2008,11227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Terminsgebühr bei nicht beantragtem Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bzw. einer Geschäftsgebühr bei unbedingtem Klageauftrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 2300 VV RVG; Nr. 3105 VV RVG; § 139 ZPO; § 331 Abs. 3 ZPO
    Nichtentstehung einer Terminsgebühr bei vorliegendem Verfahrensfehler eines schriftlichen Vorverfahrens durch eines ohne Antrag erlassenen Versäumnisurteils; Frage der Kürzung einer Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren mangels Entstehung einer Geschäftsgebühr ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtentstehung einer Terminsgebühr bei vorliegendem Verfahrensfehler eines schriftlichen Vorverfahrens durch eines ohne Antrag erlassenen Versäumnisurteils; Frage der Kürzung einer Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren mangels Entstehung einer Geschäftsgebühr ...

  • Anwaltsblatt

    RVG VV Nr. 3105, Nr. 2300, Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4
    Keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Klageauftrag

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 3105; ; VV RVG Nr. 2300; ; ZPO § 331 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RVG VV Nr. 3105, Nr. 2300, Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4
    Keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Klageauftrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1670
  • MDR 2008, 887
  • FamRZ 2008, 2144
  • AnwBl 2008, 638
  • AnwBl Online 2008, 124
  • Rpfleger 2008, 538
  • Rpfleger 2008, 538 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 27.11.2006 - 11 W 2770/06

    Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08
    Überdies müsse der Kläger gemäß § 139 ZPO auf das Fehlen des Antrags hingewiesen werden und der Beklagte werde durch die Festsetzung der Gebühr nicht beschwert (Thüringer OLG, MDR 2006, 1196. OLG München, JurBüro 2007, 589).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 10 W 99/84

    Versäumnisurteil; Antrag; Schriftliches Verfahren; Verhandlungsgebühren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08
    Nach anderer Auffassung ist der Antrag Voraussetzung für die Entstehung der Gebühr (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 950 zu § 35 BRAGO. Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, VV 3105 Rz. 7. Gerold/Schmidt/v.Eicken/ Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, 3105 VV Rz. 23).
  • OLG Jena, 25.01.2006 - 9 W 692/05

    Zum Anfall einer Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 Abs. 3

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 91/08
    Überdies müsse der Kläger gemäß § 139 ZPO auf das Fehlen des Antrags hingewiesen werden und der Beklagte werde durch die Festsetzung der Gebühr nicht beschwert (Thüringer OLG, MDR 2006, 1196. OLG München, JurBüro 2007, 589).
  • BGH, 24.01.2017 - VI ZB 21/16

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Erlass eines

    aa) Von einem Teil der Rechtsprechung (OLG Oldenburg, NJW-RR 2008, 1670, 1671; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 950 [noch zu § 35 BRAGO aF]) und Literatur (Hartmann; Kostengesetze, 47. Aufl., VV 3105 Rn. 7; unklar Winkler in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2017, Nr. 3105 VV RVG Rn. 23) wird vertreten, die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG falle nur dann an, wenn der Kläger den Erlass des ergangenen Versäumnisurteils, wie von § 331 Abs. 3 Satz 1 ZPO verlangt, beantragt habe.
  • LG Berlin, 14.07.2015 - 14 O 505/14

    Forderungen der Berliner Stadtreinigung: Eintritt des Verzugs ohne Mahnung;

    Die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes dient dann nämlich lediglich der Vorbereitung der gerichtlichen Rechtsverfolgung (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.05.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, Nr. 2300 VV RVG Rz. 3).
  • VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 41/14

    Verkennt ein Beschwerdeführer den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung,

    Ihre Auffassung, das Gesetz biete keine Stütze für die Ansicht des Amtsgerichts, die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit falle nicht an, wenn von Anfang an ein Auftrag für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erteilt worden wäre, übersieht § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RVG, wonach das vorgerichtliche Tätigwerden durchaus Teil eines zur Prozessführung erteilten Auftrags und damit nicht gesondert nach Nr. 2300 VV abrechenbar sein kann (vgl. dazu BGH NJW 2011, 1603, 1604; OLG Oldenburg MDR 2008, 887; Ebert, in: Mayer/Kroiss, RVG-Kommentar, 6. Aufl. 2013, § 19 Rn. 24, 27; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, VV 2300 Rn. 3).
  • VG München, 12.12.2011 - M 12 M 11.5124

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss

    Eine Geschäftsgebühr entsteht im Übrigen nicht, wenn von vornherein ein unbedingter Klageauftrag erteilt wurde (OLG Oldenburg vom 20.5.2008 - 13 WF 91/08, 13 WF 92/08 ).
  • AG Dortmund, 18.11.2009 - 420 C 7961/09
    Ist jedoch ein unbedingter Klageauftrag erteilt worden, dient die außergerichtliche Tätigkeit der Vorbereitung des Rechtsstreits und ist durch die im gerichtlichen Verfahren entstehenden Gebühren abgegolten (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2008, 1670).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 03.04.2009 - O 92/08   

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LG Frankfurt/Main, 03.04.2009 - O 92/08 (https://dejure.org/2009,44991)
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. April 2009 - O 92/08 (https://dejure.org/2009,44991)
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