Rechtsprechung
   EuGH, 09.06.1964 - 92/63   

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https://dejure.org/1964,437
EuGH, 09.06.1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,437)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,437)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Nonnenmacher / Sociale Verzekeringsbank

    EWG-VERTRAG, ART . 48 BIS 51
    1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - SIE BETREFFENDE BESTIMMUNGEN - AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

  • EU-Kommission

    M. Th. Nonnenmacher, Witwe von H.E. Moebs gegen Bestuur der Sociale Verzekeringsbank.

  • Wolters Kluwer

    1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - SIE BETREFFENDE BESTIMMUNGEN - AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE; ( EWG-VERTRAG, ART. 48 BIS 51 ); 2. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - ANWENDUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN DES STAATES DES BESCHÄFTIGUNGSORTES; ( EWG-VERTRAG, ART. 48-51; VERORDNUNG NR. 3 ...

  • Judicialis

    EWGV 3 Art. 12; ; EWGVtr Art. 48; ; EWGVtr Art. 49; ; EWGVtr Art. 50; ; EWGVtr Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - SIE BETREFFENDE BESTIMMUNGEN - AUSLEGUNGSGRUNDSÄTZE - [EWG-VERTRAG, ART. 48 BIS 51]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz der Benachteiligung in der Rechtsstellung von Wanderarbeitnehmern auf dem Gebiet der Sozialversicherung; Freistehen von der Gewährung von Leistungsansprüchen an Versicherte

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 105/07

    Verbindlichkeit der Regelungen des internationalen Privatrechts;

    Hingegen können Staaten, die nicht Beschäftigungsstaaten sind, dem Versicherten ebenfalls Leistungsansprüche geben, obwohl diesem nach dem Recht des Beschäftigungsstaates für dasselbe Risiko und denselben Zeitraum ein gleichartiger Anspruch zusteht, sofern dies nicht mit einer doppelten Beitragspflicht verbunden ist (vgl. EuGH, Urteile vom 9. Juni 1964 - 92/63, Slg. 1964, 611, 629 f. - Nonnenmacher; vom 5. Dezember 1967 - 19/67, Slg. 1967, 461, 473 f. - van der Vecht; vom 5. Mai 1977 - 102/76, Slg. 1977, 815 Rn. 10 ff. - Perenboom; vom 3. Mai 1990 - C-2/89, Slg. 1990, I-1755, Rn. 12 ff. - Kits van Heijningen; Fuchs/Steinmeyer, Europäisches Sozialrecht, 4. Aufl., Art. 13 Rn. 2; Waldhoff, in: Becker/Schön, Steuer- und Sozialstaat im europäischen Systemwettbewerb, 2005, S. 193, 202 in Fn. 53; vgl. auch EuGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 302/84, Slg. 1986, 1821 Rn. 19, 22 - Ten Holder).
  • EuGH, 12.07.1984 - 242/83

    Patteri

    Der Gerichtshof habe bereits in den ersten Urteilen, die auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit ergangen seien, zur Bedeutung des Artikels 51 ausgeführt: "Da die Herstellung einer möglichst weitgehenden Freizügigkeit der Arbeitskräfte hiernach zu den ,Grundlagen' der Gemeinschaft gehört, stellt sie das Hauptziel des Artikels 51 dar und ist mithin für die Auslegung der in Anwendung dieses Artikels ergangenen Verordnungen maßgebend" (Urteil vom 19.3. 1964 in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 379, 396, weiter verdeutlicht im Urteil vom 9.6.1964 in der Rechtssache 92/63, Nonnenmacher, Slg. 1964, 611, 628 f.).

    Die Gewährleistung dieser Freizügigkeit ist, wie in ständiger Rechtsprechung klar herausgestellt worden ist (Urteile vom 19.3. 1964 in der Rechtssache 75/63, Unger, Slg. 1964, 379, vom 9.6.1964 in der Rechtssache 92/63, Nonnenmacher, Slg. 1964, 611, und vom 15.7.1964 in der Rechtssache 100/63, van der Veen, Slg. 1964, 1213), das Hauptziel des Artikels 51 EWG-Vertrag.

  • EuGH, 12.06.1986 - 302/84

    Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Wenn der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juni 1964 in der Rechtssache 92/63 (Nonnenmacher, Slg. 1964, 611) die Möglichkeit der gleichzeitigen Anwendung der Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten bejaht habe, so habe dem Artikel 12 der Verordnung Nr. 3 zugrunde gelegen, der die Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, in dem der Arbeitnehmer nicht beschäftigt gewesen sei, nicht ausdrücklich ausgeschlossen habe.
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   VGH Baden-Württemberg, 05.09.1963 - I 92/63   

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VGH Baden-Württemberg, 05.09.1963 - I 92/63 (https://dejure.org/1963,13388)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.09.1963 - I 92/63 (https://dejure.org/1963,13388)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. September 1963 - I 92/63 (https://dejure.org/1963,13388)
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Verfahrensgang

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   BFH, 14.09.1965 - I 92/63 U   

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BFH, 14.09.1965 - I 92/63 U (https://dejure.org/1965,5940)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1965 - I 92/63 U (https://dejure.org/1965,5940)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1965 - I 92/63 U (https://dejure.org/1965,5940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Wirtschaftsgüter nach dem speziellen und nach dem allgemeinen Bewertungsmaßstab

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 550
  • DB 1966, 326
  • BStBl III 1965, 699
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.02.1961 - I 72/60 U

    Folgen der Erhöhung des Wertansatzes in der Eröffnungsbilanz für Folgebilanzen -

    Auszug aus BFH, 14.09.1965 - I 92/63 U
    Wenn § 4 Abs. 4 Satz 2 des 3. DMBEG für die steuerliche DMEB rückwirkend einen höheren Wertansatz zuläßt als § 4 Abs. 1 Satz 1 a. a. O. für die handelsrechtliche Berichtigungsbilanz auf den 31. Dezember 1955, so folgt dies daraus, daß die Steuerbilanzen vom 21. Juni 1948 bis zum 31. Dezember 1955 grundsätzlich (wenn auch mit Einschränkungen: § 11 Abs. 1 des 3. DMBEG; Urteil des Bundesfinanzhofs I 72/60 U vom 28. Februar 1961, BStBl 1961 III S. 181, Slg. Bd. 72 S. 495) mit allen steuerlichen Folgen, insbesondere auch für die Ertragsteuern (§ 12 Nr. 11 a.a.O) berichtigt werden konnten, die Handelsbilanzen dagegen nicht; es bedeutet aber nicht, daß ein auf den 21. Juni 1948 zurückbezogener Steuerbilanzansatz nicht auch handelsrechtlich bei Rückbeziehung auf diesen Zeitpunkt hätte vertretbar sein müssen.
  • BFH, 12.07.1955 - I 146/54 U
    Auszug aus BFH, 14.09.1965 - I 92/63 U
    Selbst wenn es das Anliegen des Gesetzgebers gewesen sein sollte, in den besonderen Bewertungsvorschriften der §§ 6 bis 34 DMBG und des 3. DMBEG lediglich den für die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftsgüter in Betracht kommenden allgemeinen Bewertungsmaßstab zu konkretisieren (Urteil des Bundesfinanzhofs I 146/54 U vom 12. Juli 1955, BStBl 1955 III S. 264, Slg. Bd. 61 S. 168), sind im einzelnen Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Bewertung nach dem speziellen und nach dem allgemeinen Bewertungsmaßstab möglich.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1964 - 92/63   

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https://dejure.org/1964,4420
Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,4420)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.04.1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,4420)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. April 1964 - 92/63 (https://dejure.org/1964,4420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    M. Th. Nonnenmacher, Witwe von H.E. Moebs gegen Bestuur der Sociale Verzekeringsbank.

  • EU-Kommission

    M. Th. Nonnenmacher, Witwe von H.E. Moebs gegen Bestuur der Sociale Verzekeringsbank.

Verfahrensgang

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