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   EuGH, 10.06.1982 - 92/81   

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EuGH, 10.06.1982 - 92/81 (https://dejure.org/1982,1438)
EuGH, Entscheidung vom 10.06.1982 - 92/81 (https://dejure.org/1982,1438)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1982 - 92/81 (https://dejure.org/1982,1438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Camera

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANTRAEGE , ERKLÄRUNGEN ODER RECHTSMITTEL - EINREICHUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM ZUSTÄNDIGEN STAAT - WIRKUNGEN - NICHT ORDNUNGSGEMÄSSES WOHNEN DES BETROFFENEN IM STAAT DER ANTRAGSTELLUNG - KEINE AUSWIRKUNGEN

  • EU-Kommission

    Camera

  • Wolters Kluwer

    Die soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Stellung eines Antrags auf Leistungen aus der Sozialversicherung durch einen Wanderarbeitnehmer bei den Behörden eines nicht zur Leistung verpflichteten Staates; Verlust eines Anspruchs auf Sozialleistungen durch einen ...

  • Judicialis

    EWGV 4 Art. 83; ; EWGV 3 Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV 4 Art. 83; EWGV 3 Art. 10 Abs. 1
    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANTRAEGE , ERKLÄRUNGEN ODER RECHTSMITTEL - EINREICHUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM ZUSTÄNDIGEN STAAT - WIRKUNGEN - NICHT ORDNUNGSGEMÄSSES WOHNEN DES BETROFFENEN IM STAAT DER ANTRAGSTELLUNG - KEINE AUSWIRKUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wanderarbeitnehmer; Antragstellung bei unzuständiger Behörde; Anwendbarkeit des Grundsatzes der Territorialität bei Leistungen auf Invalidität durch die Versicherungseinrichtung des Herkunftsstaates

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.11.1973 - 51/73

    Smieja / Soziale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 10.06.1982 - 92/81
    1 4 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung, unter anderem in seinem Urteil vom 7. November 1973 in der Rechtssache 51/73 (Smieja, Slg. S. 1213), bereits ausgeführt hat, soll Artikel 10 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dadurch fördern, daß die Betroffenen gegen Nachteile geschützt werden, die sich aus der Verlegung ihres Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen ergeben könnten.
  • EuGH, 16.03.1978 - 117/77

    Bestuur van het algemeen Ziekenfonds Drenthe-Platteland / Pierik

    Auszug aus EuGH, 10.06.1982 - 92/81
    Gestützt auf eine analoge Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofes im Urteil in der Rechtssache 117/77 vom 16. März 1978 (Pierik, Slg. S. 825) vertritt die Kommission die Ansicht, die Befugnis des zuständigen Trägers, sich auf die Versagung der Zustimmung zu berufen, sei durch das eigentliche Ziel der gemeinschaftsrechtlichen Regelung begrenzt, sicherzustellen, daß der Arbeitnehmer in jedem Mitgliedstaat die seinem Zustand angemessene Behandlung in Anspruch nehmen könne.
  • EuGH, 21.07.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a

    Aus diesem Grundsatz folgt nicht nur, dass dem Betroffenen der Anspruch auf die Leistungen nach dieser Bestimmung, der nach dem Recht eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erworben wurde, auch nach Verlegung seines Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat erhalten bleibt, sondern auch, dass ihm der Erwerb eines solchen Anspruchs nicht allein deshalb versagt werden kann, weil er nicht im Hoheitsgebiet des Staates wohnt, in dem der verpflichtete Träger seinen Sitz hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 1973, Smieja, 51/73, Slg. 1973, 1213, Randnrn. 20 bis 22, vom 10. Juni 1982, Camera, 92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14, sowie vom 24. Februar 1987, Giletti u. a., 379/85 bis 381/85 und 93/86, Slg. 1987, 955, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05

    Habelt - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten -

    Vgl. Urteile vom 20. Juni 1991, Newton (C-356/89, Slg. 1991, I-3017, Randnr. 23), vom 24. Februar 1987, Giletti u. a. (379/85, 380/85, 381/85 und 93/86, Slg. 1987, 955, Randnr. 17), und vom 10. Juni 1982, Camera (92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 16).

    Nach einer Feststellung des Gerichtshofs im Urteil vom 10. Juni 1980, Caracciolo (92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14), ist das Ziel des unumschränkten Exports von Geldleistungen "nicht nur, dass dem Betroffenen sein Anspruch auf Renten und Sterbegelder, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erworben worden sind, selbst nach Verlegung seines Wohnortes in einen anderen Mitgliedstaat erhalten bleibt, sondern auch, dass ihm der Erwerb eines solchen Anspruchs nicht allein deshalb versagt werden kann, weil er nicht im Hoheitsgebiet des Staats wohnt, in dem der verpflichtete Träger seinen Sitz hat.

  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

    Die Vorschrift wird vom Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entgegen ihrem Wortlaut zwar auch auf solche Fälle angewandt, in denen bereits der Erwerb eines Anspruchs am Auslandswohnsitz scheitert (EuGH 10. Juni 1982 - Antonia Camera, verheiratete Caracciolo/Institut national d'assurance maladie-invalidité und Union nationale des mutualités socialistes, 92/81 - Slg 1982, 2213 (2224); EuGH 24. Februar 1987 - Caisse régionale d'assurance maladie Rhône-Alpes/Anna Giletti; Directeur régional des affaires sanitaires et sociales de Lorraine/Domenico Giardini; Caisse régionale d'assurance maladie du Nord-Est/Feliciano Tampan; Severino Severini/Caisse primaire centrale d'assurance maladie, 379 bis 381/85 und 93/86 - Slg 1987, 955 (977)).
  • EuGH, 29.09.2022 - C-3/21

    Chief Appeals Officer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit

    Was den vorliegenden Fall betrifft, hat der Gerichtshof zu Art. 83 der Verordnung Nr. 4 des Rates vom 3. Dezember 1958 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (ABl. 1958, 30, S. 597), dessen Inhalt im Wesentlichen dem von Art. 81 der Verordnung Nr. 883/2004 entspricht, bereits entschieden, dass aus dem Wortlaut dieses Art. 83 hervorgeht, dass er die Stellung von Anträgen durch Wanderarbeitnehmer betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 1982, Camera, 92/81, EU:C:1982:219, Rn. 7).

    Daher hat nach diesem Artikel die Stellung eines Antrags bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats als des Mitgliedstaats, der die Leistung zu erbringen hat, die gleichen Wirkungen, wie wenn dieser Antrag unmittelbar bei der zuständigen Stelle des letztgenannten Mitgliedstaats eingereicht worden wäre (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Art. 83 der Verordnung Nr. 4 Urteil vom 10. Juni 1982, Camera, 92/81, EU:C:1982:219, Rn. 7, und in Bezug auf Art. 86 der Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern [ABl. 1971, L 149, S. 2], Urteil vom 27. Mai 1982, Aubin, 227/81, EU:C:1982:209, Rn. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-503/09

    Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei

    13 - Vgl. bereits unter der Verordnung Nr. 3 Urteil vom 10. Juni 1982, Camera (92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14), zu Leistungen bei Invalidität Urteile vom 23. Oktober 1986, van Roosmalen (300/84, Slg. 1986, 3097, Randnr. 39), und vom 20. Juni 1991, Stanton Newton (C-356/89, Slg. 1991, I-3017, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-20/96

    Kelvin Albert Snares gegen Adjudication Officer.

    (22) - Ibidem, Randnr. 20. Vgl. auch die Urteile vom 10. Juni 1982 in der Rechtssache 92/81 (Camera, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14) und vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-293/88 (Winter-Lutzins, Slg. 1990, 1623, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2000 - C-73/99

    Movrin

    11: - Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 92/81 (Camera, Slg. 1982, 2213).
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 52/85
    Insofern könnte besonders der Gesichtspunkt von Bedeutung sein, daß das EWG-Recht die Freizügigkeit der Arbeitnehmer herstellen will; mit ihr wäre kaum vereinbar, wenn ein Arbeitnehmer gezwungen wäre, zur Erhaltung oder Begründung seiner Ansprüche zumindest vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung aufzunehmen (vgl dazu EuGHE 1975.679, 689 f; 3 auch EuGHE 1982, 2213, 222H; 1973, 1213, 1221 f).1.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-73/99

    Movrin

    (10) - Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 92/81 (Camera, Slg. 1982, 2213).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84

    A. J. M. van Roosmalen gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de

    "Dies bedeutet nicht nur, daß dem Betroffenen sein Anspruch auf Renten und Sterbegelder, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erworben worden sind, selbst nach Verlegung seines Wohnortes in einen anderen Mitgliedstaat erhalten bleibt, sondern auch, daß ihm der Erwerb eines solchen Anspruchs nicht allein deshalb versagt werden kann, weil er nicht im Hoheitsgebiet des Staats wohnt, in dem der verpflichtete Träger seinen Sitz hat" (Rechtssache 92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14 der Entscheidungsgründe, Hervorhebung von mir).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1990 - 245/88

    HCM Daalmeijer gegen Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank. - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-356/89

    Roger Stanton Newton gegen Chief Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1987 - 43/86

    Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen J. A. de Rijke und L. A. C. de

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1987 - 379/85

    Caisse régionale d'assurance maladie Rhône-Alpes gegen Anna Giletti, Directeur

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 302/84

    A. A. Ten Holder gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84

    Calogero Scaletta gegen Union nationale des fédérations mutualistes neutres de

  • FG Hamburg, 19.06.2012 - 4 K 66/11

    Energiesteuer: Energiesteuerentlastung

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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 11.04.1984 - V 92/81   

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https://dejure.org/1984,22798
FG Schleswig-Holstein, 11.04.1984 - V 92/81 (https://dejure.org/1984,22798)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.04.1984 - V 92/81 (https://dejure.org/1984,22798)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. April 1984 - V 92/81 (https://dejure.org/1984,22798)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 05.06.1986 - IV R 268/82

    Verlustausgleich - Veranlagungszeitraum - Verlust - Verlust in gewerblicher

    b) Die - vereinzelt vertretene - Auffassung (Debatin, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ/A - 1969, 273, 275f.), das Vorliegen einer Betriebsstätte i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 AIG bestimme sich nach der Betriebsstättendefinition des jeweils einschlägigen DBA, trifft nach Ansicht des Senats nicht zu (ebenso Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 11. April 1984 V 92/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 58; Conradi in Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 14. Aufl., § 2 AIG Tz. 5 ff.; Richter in Flick/Wassermeyer/Becker, Kommentar zum Außensteuergesetz, § 2 AIG Anm. 56; Krabbe, Recht der internationalen Wirtschaft/Außenwirtschaftsdienst des Betriebs-Beraters - RIW/AWD - 1978, 240; Pauka, RIW/AWD 1977, 400, 402; teilweise anderer Ansicht Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, § 2 AIG Tz. 10f.; Mayer-Wegelin in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 2 AIG Tz. 7 ff.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81   

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https://dejure.org/1982,14047
Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81 (https://dejure.org/1982,14047)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.01.1982 - 92/81 (https://dejure.org/1982,14047)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1982 - 92/81 (https://dejure.org/1982,14047)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Antonia Camera, verheiratete Caracciolo, gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité und Union nationale des mutualités socialistes.

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsrente

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.11.1973 - 51/73

    Smieja / Soziale Verzekeringsbank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81
    Als Grund für diese Bestimmung hat der Gerichtshof in seinem Urteil in ('er Rechtssache 51/73 (Sociale Verzekeringsbank/Smieja, Slg. 1973, 1213) angeführt, Ziel dieser Vorschrift sei es, den Anspruch der Betroffenen auf die Leistungen auch dann zu gewährleisten, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat, etwa ihrem Herkunftsland, ihre Wohnung genommen hätten.
  • EuGH, 16.03.1978 - 117/77

    Bestuur van het algemeen Ziekenfonds Drenthe-Platteland / Pierik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81
    Die Kommission meint unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 117/77 (Algemeen Ziekenfonds Drenthe-Platteland/Pierik, Slg. 1978, 825), die Versagung der Zustimmung zur Verlängerung des Aufenthalts im vorliegenden Fall sei im Hinblick auf die in der Randnummer 17 der Entscheidungsgründe dieses Urteils enthaltene Einschränkung problematisch.
  • EuGH, 09.03.1976 - 108/75

    Balsamo / Institut national d'assurance maladie-invalidité

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81
    Zwar kann man schon aus diesen Ausführungen ableiten, daß den betreffenden Vorschriften lediglich administrative Bedeutung zukommt, doch hat sich der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 108/75 (Balsamo/INAMI, Slg. 1976, 375) noch deutlicher geäußert.
  • EuGH, 09.11.1977 - 41/77

    Warry

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81
    Auch nach Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1408/71 hat der Gerichtshof, in der Randnummer 16 der Entscheidungsgründe seines Urteils in der Rechtssache 41/77 (The Queen gegen einen National Insurance Commissioner, ex parte Warry, Slg. 1977, 2085, 2093), anerkannt, daß bei der Zuerkennung und Auszahlung von Leistungen bei Krankheit zulässigerweise Anforderungen hinsichtlich des Wohnorts gestellt werden können.
  • EuGH, 25.10.1979 - 22/79

    Greenwich Film / SACEM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81
    Wie Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Greenwich Film Production/SACEM (Rechtssache 22/79, Slg. 1979, 3275, 3295) ausgeführt hat, kann der Gerichtshof nicht über Fragen befinden, die nicht vorgelegt worden sind.
  • EuGH, 03.12.1974 - 40/74

    Belgien u.a. / Berufsgenossenschaft Feinmechanik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81
    In seinem Urteil in der Rechtssache 40/74 (Belgien, Costers, Vounckx/Berufsgenossenschaft Feinmechanik, Slg. 1974, 1323) hat der Gerichtshof ausgeführt, daß diese Vorschriften in erster Linie dazu dienen, die Betroffenen gegen Folgen der Verschiedenartigkeit der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit zu schützen und daß sie "unter Berücksichtigung der besonderen Schwierigkeiten auszulegen [sind], denen sich die in einem anderen Mitgliedstaat wohnenden Arbeitnehmer, welche die Regeln dieser Zuständigkeitsverteilung möglicherweise nicht kennen, gegenübersehen" (a. a. O., S. 1329).
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