Rechtsprechung
ArbG Berlin, 25.10.2002 - 93 BV 18270/02 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 25.10.2002 - 93 BV 18270/02
- LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02
- LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
- BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03
Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2003 - 3 TaBV 2346/02 - und - 2386/02 - teilweise aufgehoben und der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2002 - 93 BV 18270/02 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:. - LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02
Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2002 - 93 BV 18270/02 - teilweise abgeändert:.unter Abänderung der Ziffer II des erstinstanzlichen Beschlusses des Arbeitsgerichts Berlin - 93 BV 18270/02 - vom 25. Oktober 2002.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2002 - 93 BV 18270/02 - abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1) in vollem Umfang abzuweisen sowie die Beschwerde der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.
- LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2002 - 93 BV 18270/02 - teilweise abgeändert:.unter Abänderung der Ziffer II des erstinstanzlichen Beschlusses des Arbeitsgerichts Berlin - 93 BV 18270/02 - vom 25. Oktober 2002.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2002 - 93 BV 18270/02 - abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1) in vollem Umfang abzuweisen sowie die Beschwerde der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.