Rechtsprechung
AG Wiesbaden, 22.09.2008 - 93 C 6107/07 - 17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
§ 14 RVG
Rechtsschutzversicherung; Kostenübernahme; Bindung an die zur Erstattung durch die Staatskasse festgesetzten Gebühren - Burhoff online
Rechtsschutzversicherung; Kostenübernahme; Bindung an die zur Erstattung durch die Staatskasse festgesetzten Gebühren
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Zahlung der Differenz zwischen dem festgesetzten Vergütungsanspruch eines Verteidigers gegen die Staatskasse und seiner höheren gesetzlichen Vergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 14; StPO § 464b; ARB § 5 Abs. 1a
Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Zahlung der Differenz zwischen dem festgesetzten Vergütungsanspruch eines Verteidigers gegen die Staatskasse und seiner höheren gesetzlichen Vergütung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Rechtsschutzversicherung muss trotz Erstattung aus der Staatskasse zahlen
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Rechtsschutzversicherung - Kostenübernahme nach Freispruch
- beck.de (Zusammenfassung)
Rechtsschutzversicherung muss trotz Erstattung aus der Staatskasse zahlen
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Rechtsschutz muss bei Freispruch Kosten tragen, die über Festsetzung hinausgehen