Rechtsprechung
   EuGH, 17.05.1972 - 93/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,396
EuGH, 17.05.1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,396)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,396)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Leonensio / Minstero dell' Agricoltura e Foreste

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189
    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - INDIVIDUELLE RECHTE - FORDERUNGSRECHTE GEGEN DEN STAAT - GEWÄHRUNG - ENTSTEHUNG - AUSÜBUNG

  • EU-Kommission

    Leonensio / Minstero dell' Agricoltura e Foreste

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Prämienzahlung an Landwirte für die Schlachtung von Milchkühen; Rechtliche Wirkungen von Verordnungen auf Gemeinschaftsebene; Möglichkeit der Nationalstaaten zur Schaffun von Sonderregelungen für die Prämienzahlung an Landwirte für die Schlachtung von ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art 189; ; Verordnung Nr. 1975/69; ; Verordnung Nr. 2195/69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - INDIVIDUELLE RECHTE - FORDERUNGSRECHTE GEGEN DEN STAAT - GEWÄHRUNG - ENTSTEHUNG - AUSÜBUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1639
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 17.05.1972 - 93/71
    Doch sei diese Änderung des innerstaatlichen Rechts nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1971 (Politi gegen Finanzministerium der Italienischen Republik, Rechtssache 43/71, Slg. 1971, 1039) ohne Einfluß auf die Befugnis des Gerichtshofes, über das Ersuchen des Pretore in Lonato zu entscheiden.
  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    teien Nach Darlegung der Lage auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse in der Gemeinschaft und insbesondere der vom Rat getroffenen Maßnahmen zum Abbau der Überschüsse führt die Kommission aus, in seinem Urteil vom 17. Mai 1972 (Orsolina Leonesio/Ministerium für Landwirtschaft und Forsten der Italienischen Republik, ergangen auf Ersuchen um Vorabentscheidung des Pretore in Lonato, Rechtssache 93/71, Slg. 1972, 287) habe der Gerichtshof bereits festgestellt, daß die Verordnungen Nr. 1975/69 und 2195/69, sobald die in ihnen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt seien, für die Landwirte einen Anspruch auf Zahlung der Schlachtprämie begründeten, ohne daß sich der betreffende Mitgliedstaat demgegenüber auf innerstaadiche Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraktiken berufen könne.
  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

    Da Gemeinschaftsverordnungen im innerstaatlichen Bereich unmittelbar anwendbar seien, müßten die nationalen Gerichte die sich aus einem Verstoß gegen eine solche Verordnung für widersprechende mitgliedstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergebende Unwirksamheit von Amts wegen beachten (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287).

    Daraus folge dann in der Regel, daß sich der durch die Vorschriften begünstigte Bürger vor den nationalen Gerichten zur Durchsetzung persönlicher Ansprüche, die sich aus dieser Norm ergäben, auf die Bestimmung berufen könne (Urteile vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287, vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil,.

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Verordnungen haben aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären (vgl. Urteile vom 17. Mai 1972, Leonesio, 93/71, Slg. 1972, 287, Randnr. 5, und vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 25) oder der Unionsgesetzgeber ergänzende Regelungen erlassen müsste.
  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    25 Hierzu ist daran zu erinnern, dass Verordnungen aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Gemeinschaftsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen haben, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären (Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287, Randnr. 5).
  • EuGH, 07.07.2011 - C-523/09

    Rakvere Piim und Maag Piimatööstus - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für

    Im Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen einer Verordnung aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen haben, ohne dass die nationalen Behörden Durchführungsmaßnahmen erlassen müssten (vgl. Urteile vom 17. Mai 1972, Leonesio, 93/71, Slg. 1972, 287, Randnr. 5, und vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Siehe auch Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71 (Leonesio, Slg. 1972, 287, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

    12 - Urteil Handlbauer (zitiert in Fn. 9, Randnr. 25, unter Verweis auf das Urteil vom 17. Mai 1972, Leonesio, 93/71, Slg. 1972, 287, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über

    38 - Urteile vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71 (Leonesio, Slg. 1972, 287, Randnr. 5) und vom 10. Oktober 1973 in der Rechtssache 34/73 (Variola, Slg. 1973, 981, Randnrn. 8 bis 10).
  • EuGH, 26.11.1975 - 99/74

    Société des Grands Moulins des Antilles / Kommission

    In ihrer Gegenerwiderung führt die Kommission aus, in der Rechtssache 23/71 - Leonesio (Slg. 1972, 287), in der es um eine Schlachtprämie gegangen sei, die zu 50 % von der Gemeinschaft finanziert worden sei, habe die italienische Regierung den Verzug bei der Zahlung der Prämie mit dem Hinweis auf das italienische Haushaltsrecht gerechtfertigt Diese Argumentation habe der Gerichtshof verworfen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-129/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS STEHEN DIE ITALIENISCHE VERWALTUNGSPRAXIS UND

    Vgl. auch Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71 (Leonesio, Slg. 1972, 287, Randnrn. 22 und 23).
  • EuGH, 22.01.1976 - 60/75

    Russo / AIMA

  • EuGH, 08.02.1973 - 30/72

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-181/95

    Biogen Inc. gegen Smithkline Beecham Biologicals SA. - Verordnung (EWG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-386/18

    Coöperatieve Producentenorganisatie en Beheersgroep Texel

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1973 - 39/72

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Prämien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1977 - 80/76

    North Kerry Milk Products Ltd. gegen Minister für Landwirtschaft und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71, 1 BvR 23/72, 1 BvR 93/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,202
BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71, 1 BvR 23/72, 1 BvR 93/71 (https://dejure.org/1973,202)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1973 - 1 BvR 50/71, 1 BvR 23/72, 1 BvR 93/71 (https://dejure.org/1973,202)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1973 - 1 BvR 50/71, 1 BvR 23/72, 1 BvR 93/71 (https://dejure.org/1973,202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AVG § 25 Abs. 3 § 36 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Altersruhegeld für Selbständige bei freiwilliger Beitragszahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 36, 102
  • NJW 1974, 131
  • DB 1973, 2533
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.09.1962 - 1 RA 187/60
    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
    Diese Regelung gab Anlaß zu der Streitfrage, ob den Pflichtbeiträgen nur diejenigen freiwilligen Beiträge gleichstünden, die während einer Zeit entrichtet wurden, in denen der Versicherte ausschließlich wegen (Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei war, oder ob es genügte, daß der Versicherte zwar zunächst nur aus diesem Grunde versicherungsfrei wurde, später aber andere Gründe für die Versicherungsfreiheit hinzutraten. Das Bundessozialgericht hat in Urteilen vom 6. September 1962 (BSGE 17, 290) und vom 8. Oktober 1964 (BSGE 22, 31) die erste, engere Auffassung vertreten.

    Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 6. September 1962 (BSGE 17, 290) überzeugend dargelegt, daß den Pflichtbeiträgen lediglich solche freiwilligen Beiträge gleichstünden, die in einer Zeit geleistet worden seien, in der der Versicherte nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei gewesen sei.

    Sein Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG sei verletzt, weil das Landessozialgericht sich ohne nähere Begründung auf die Leitsätze der genannten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 17, 290) beziehe und das Vorbringen des Beschwerdeführers übergangen habe.

    Denn vor 1957 gab es eine Anrechnung von Ausfallzeiten noch nicht, und im Jahre 1962 wäre dem Vertrauen des Beschwerdeführers durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 17, 290) die Grundlage entzogen worden.

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
    Andererseits erweiterte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte den Anwendungsbereich des § 36 Abs. 3 AVG in ständiger Verwaltungspraxis (vgl. BVerfGE 29, 283 [291]) dahin, daß sie auch Beiträge von solchen Versicherten ausreichen ließ, die sich bei einer der letzten Erhöhungen der Jahresarbeitsverdienstgrenze von der Versicherungspflicht hatten befreien lassen und danach im Wege der freiwilligen Weiterversicherung die Beiträge erbrachten.

    Sie übertreffen zwar im Durchschnitt die Halbbelegung deutlich (vgl. schon BVerfGE 29, 283 [301]) und dürften vielfach auch höhere als die Mindestbeiträge entrichten.

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
    Die strittige Regelung ist auch um so eher hinzunehmen, als es seit dem 1. Januar 1968 in der Angestelltenversicherung keine Jahresarbeitsverdienstgrenze und seit dem 1. Juli 1968 keine Befreiungsmöglichkeit mehr gibt (Finanzänderungsgesetz 1967; vgl. BVerfGE 29, 221 und 29, 245).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 753/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
    Die strittige Regelung ist auch um so eher hinzunehmen, als es seit dem 1. Januar 1968 in der Angestelltenversicherung keine Jahresarbeitsverdienstgrenze und seit dem 1. Juli 1968 keine Befreiungsmöglichkeit mehr gibt (Finanzänderungsgesetz 1967; vgl. BVerfGE 29, 221 und 29, 245).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts läßt der Gleichheitssatz dem Normgeber einen weiten Gestaltungsspielraum; ob er jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen; vielmehr endet der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 33, 171 [189]).
  • BSG, 08.10.1964 - 1 RA 303/61
    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
    Diese Regelung gab Anlaß zu der Streitfrage, ob den Pflichtbeiträgen nur diejenigen freiwilligen Beiträge gleichstünden, die während einer Zeit entrichtet wurden, in denen der Versicherte ausschließlich wegen (Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei war, oder ob es genügte, daß der Versicherte zwar zunächst nur aus diesem Grunde versicherungsfrei wurde, später aber andere Gründe für die Versicherungsfreiheit hinzutraten. Das Bundessozialgericht hat in Urteilen vom 6. September 1962 (BSGE 17, 290) und vom 8. Oktober 1964 (BSGE 22, 31) die erste, engere Auffassung vertreten.
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71
    Für solche Ansprüche ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Fortsetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens durch die Erben möglich (BVerfGE 23, 288 [300];26, 327 [332]).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Der Sohn der Beschwerdeführerin kann als Erbe die Verfassungsbeschwerde fortführen, da im Ausgangsverfahren finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 23, 288 [300]; 36, 102 [112]; 69, 188 [201]; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung haben in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen und konnten dabei im Gegensatz zu freiwillig Versicherten ihren Verpflichtungen nicht ausweichen (vgl. BVerfGE 36, 102 ; 75, 78 ).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet gewesen, die Regelung des Art. 2 § 54a AnVNG, der eine Sonderregelung für die Anrechenbarkeit von Ausfallzeiten getroffen hatte, die nicht nur solche freiwillig Versicherten mit Pflichtversicherten gleichstellte, die wegen Überschreitens der JAV-Grenze vor 1968 von der Versicherungspflicht befreit waren, sondern auch diejenigen, die sich ab 1968 von der nunmehr geltenden uneingeschränkten Versicherungspflicht haben befreien lassen, in den für den Rechtserwerb geltenden Art. 2 § 7a AnVNG zu übernehmen (die inhaltlichen Unterschiede und Anwendungsbereiche der beiden Normen wurden vom BVerfG im Beschluss vom 17. Oktober 1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG, nicht hinreichend deutlich auseinander gehalten, soweit neben der Anrechenbarkeit von Ausfallzeiten auch der Zugang zum Frauen-ARG nach § 25 Abs. 3 AVG idF des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes 1965 geprüft wurde).

    Die in der Neuregelung liegende Begünstigung der Pflichtversicherten lasse sich schon deswegen rechtfertigen, weil diese in der Regel nach Beitragzeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen hätten und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht hätten ausweichen können (Hinweis auf BVerfGE 36, 102, 113).

    Das BVerfG (Beschuss vom 17. Oktober 1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG) hat die Ungleichbehandlung mit der schon wiederholt angesprochenen Begründung für gerechtfertigt angesehen, dass die Pflichtversicherten nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beitragen und sie ihren Verpflichtungen nicht ausweichen können.

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

    Das angegriffene Urteil ist, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgend, bei der Auslegung der Vorschrift von ihrem Wortlaut ausgegangen und hat in einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise unter Berücksichtigung der gesetzlichen Systematik und der gesetzgeberischen Zielsetzung ihren Sinn ermittelt (vgl. auch BVerfGE 36, 102 [113]; 11, 126 [130]).

    Die gesetzliche Regelung der freiwilligen Versicherung ergibt jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rentenreformgesetzes 1972 die Ausnahmestellung dieses Versicherungsverhältnisses im Rahmen des von der Pflichtversicherung geprägten Systems der sozialen Rentenversicherung (vgl. BVerfGE 36, 102 [113 f.]):.

    Diese Erschwerung betonte den Ausnahmecharakter dieser Versicherungsart, die nur darauf zielte, ehemals Pflichtversicherten ihren Besitzstand zu erhalten (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).

    So konnten sie auch durch Entrichtung der nach Höhe und Dichte jeweils geringsten Beiträge ohne Rücksicht auf ihr Einkommen die für die Anrechnung von Ausfallzeiten notwendige Halbbelegung erreichen (vgl. BVerfGE 36, 102 [114]).

    Bei einer derart großzügigen Ausgestaltung der Beitragsverpflichtungen für freiwillig Weiterversicherte ist es bei einer am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 9, 124 [129 f.]) nicht geboten, einen freiwillig Weiterversicherten hinsichtlich der Voraussetzungen für den Leistungsbezug einem Pflichtversicherten in jeder Hinsicht gleichzustellen (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).

    Jedenfalls ist die Rechtsprechung von Verfassungs wegen an einer solchen Auslegung nicht deshalb gehindert, weil sie eine unterschiedliche Behandlung von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten zur Folge hat (vgl. BVerfGE 36, 102 [117]).

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Sache des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat; es hat lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums überschreitet (BVerfGE 14, 221 [238]; 15, 167 [201]; 19, 354 [367]; 23, 12 [24 f.]; 36, 102 [117]; 38, 154 [166]).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    b) Die Beschwerdeführerin in dem Verfahren 1 BvR 297/71 kann den Anspruch ihres verstorbenen Vaters als dessen Sonderrechtsnachfolgerin (§ 1288 Abs. 2 RVO ) mit der Verfassungsbeschwerde weiterverfolgen (vgl. BVerfGE 36, 102 (112)).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten; BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit; BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge).
  • BVerfG, 06.07.1989 - 1 BvR 1171/88

    Begriff der "rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung"

    Sie ist Folge der mit Rücksicht auf den weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 36, 102 >117<) in diesem Bereich zulässigen Stichtagsregelung in Art. 2 § 7 a Abs. 1 AnVNG .

    Da das insofern maßgebende Tatbestandsmerkmal einer "rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit" - wie das Bundessozialgericht im einzelnen ausgeführt hat - nicht als sachfremd erscheint, ist die darin liegende Ungleichbehandlung zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Angestellten verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. auch BVerfGE 36, 102 ff.; 120 ff.).

  • BSG, 29.09.2016 - B 13 R 24/16 BH
    In diesem Rahmen ist grundsätzlich eine Begünstigung von Pflichtversicherten gegenüber freiwilligen Versicherten hinzunehmen (vgl BVerfG Beschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90 - NZS 1998, 518; BVerfG Beschluss vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua - BVerfGE 122, 151, 178 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 16 RdNr 78; BVerfG Beschluss vom 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 ua - BVerfGE 75, 78, 103 = SozR 2200 § 1246 Nr. 142 S 465 f; BVerfGE vom 17.10.1973 - 1 BvR 50/71 ua - BVerfGE 36, 102, 114 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 2 R 357/16
    Zutreffend hat bereits das Sozialgericht Braunschweig unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Oktober 1973 (1 BvR 50/71, 23/71 und 93/71) darauf hingewiesen, dass die Ungleichbehandlung von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten für die Erfüllung einer Wartezeit für eine bestimmte Rente nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt, weil für die Differenzierung ein sachlicher Grund besteht.

    Freiwillig Versicherte können dagegen das für die Pflichtversicherten untypische Minimum mit niedrigsten Beiträgen bewusst ansteuern, um damit ein Maximum an Vorteilen zu erreichen, was die Gefahr der negativen Risikoauslese zum Nachteil der Sozialversicherung mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1973 - 1 BvR 50/71 -, BVerfGE 36, 102-119, Rn. 38).

  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

  • LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 169/02

    Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Arbeitslosengeld ; Verhandlung und

  • LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 246/02

    Erstattung von Arbeitslosengeld und Beiträgen zur Sozialversicherung; Vertretung

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 43/99

    Parteifähigkeit; Subsidiarität

  • FG Schleswig-Holstein, 04.04.2001 - I 1197/98

    Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit eines Versorgungsfreibetrages von

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 43/99

    Zivilprozeßrecht; Parteifähigkeit; Beschwerdebefugnis; Subsidiarität;

  • ArbG Marburg, 14.05.1997 - 1 Ca 145/97

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; Identität der

  • LSG Hessen, 24.05.1996 - L 13/An - 630/95

    Zulassung zur Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Habilitations-Stipendiat

  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 B 128.75

    Unterschiede in Bezug auf die Notenbildung im Unterrichtsgebiet

  • LAG Düsseldorf, 16.12.1980 - 24 Sa 1230/80

    Arbeitsunfähigkeit: Darlegungs- und Beweislast - AU-Bescheinigung

  • LSG Hessen, 24.05.1996 - L 13
  • LAG Berlin, 11.03.1975 - 8 Sa 103/74

    Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle; Widerlegbarkeit einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 12.05.1972 - 93/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,12387
EuGH, 12.05.1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,12387)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,12387)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,12387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,12387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1972 - 93/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,7066
Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,7066)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.04.1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,7066)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. April 1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,7066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,7066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Orsolina Leonesio gegen Ministerium für Landwirtschaft und Forsten der Italienischen Republik.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1970 - 34/70

    Syndicat national du commerce extérieur des céréales u.a. / O.N.I.C.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.1972 - 93/71
    Zu erinnern ist auch an das Urteil der Rechtssache 34/70 (EuGH, Slg. 1970, 1233), demzufolge nationale Anwendungsbestimmungen die Normen des Gemeinschaftsrechts nicht ändern dürfen, oder an die Feststellungen des Urteils 13/68 (EuGH, Slg. 1968, 693), die besagen, "an der Rechtsnatur einer unmittelbar anwendbaren Vorschrift des Gemeinschaftsrechts können Schwierigkeiten nichts ändern, die sich in einem Mitgliedstaat ergeben; dies um so weniger, als das Gemeinschaftsrecht in allen Mitgliedstaaten gleiche Geltungskraft beansprucht".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht