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   EGMR, 29.05.1986 - 9384/81   

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EGMR, 29.05.1986 - 9384/81 (https://dejure.org/1986,11015)
EGMR, Entscheidung vom 29.05.1986 - 9384/81 (https://dejure.org/1986,11015)
EGMR, Entscheidung vom 29. Mai 1986 - 9384/81 (https://dejure.org/1986,11015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • egmr.org PDF

    Deumeland ./. Deutschland

  • eugrz.info PDF

    Deumeland gegen Deutschland

    Überlange Dauer eines Verfahrens vor den Sozialgerichten (mehr als 10 Jahre) als zivilrechtliche Streitigkeit, hier: Hinterbliebenenrente für die Witwe eines nach behauptetem Arbeitsunfall verstorbenen Angestellten im Öffentlichen Dienst. // Kriterien für die dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 652
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 28.06.1978 - 6232/73

    König ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    2. Über den zivilrechtlichen Charakter dieses Anspruchs a) Einführung 60. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann "der Begriff der "zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen" nicht allein unter Bezug auf das innerstaatliche Recht des betroffenen Staates interpretiert werden" (Urteil vom 28. Juni 1978 im Fall König, Série A Nr. 27, S. 29-30, Ziff. 88-89, EGMR-E 1, 298-299).

    Es kommt "allein auf den Rechtscharakter des umstrittenen Anspruchs" an (König, Série A Nr. 27, S. 30, Ziff. 90, EGMR-E 1, 299).

    Bei der Ausübung seiner Kontrollfunktion muss der Gerichtshof überdies Ziel und Zweck der Konvention ebenso wie die nationalen Rechtssysteme der übrigen Vertragsstaaten berücksichtigen (...)" (Série A Nr. 27, S. 30, Ziff. 89, EGMR-E 1, 299).

    Dazu bestimmt er im Einzelnen die Gruppen der Leistungsempfänger, definiert die Grenzen des gewährten Schutzes, legt den Umfang der Beiträge und Leistungen fest, usw. Eingriffe des Staates durch Gesetz oder Verordnung haben den Gerichtshof gleichwohl in verschiedenen Fällen (insbesondere König, EGMR-E 1, 278; Le Compte, Van Leuven und De Meyere, EGMR-E 1, 537; Benthem, EGMR-E 3, 107) nicht zu entscheiden gehindert, dass der jeweils strittige Anspruch einen privaten und damit zivilrechtlichen Charakter hat.

    Was das Ende des maßgeblichen Zeitraums betrifft, so umfasst die Frist, deren Angemessenheit zu prüfen ist, grundsätzlich das gesamte Streitverfahren einschließlich der Rechtsmittelverfahren (vorzitiertes Urteil König, Série A Nr. 27, S. 33-34, Ziff. 98, EGMR-E 1, 302).

  • EGMR, 23.10.1985 - 8848/80

    BENTHEM v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    A. Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 1. Vorliegen einer Streitigkeit über einen Anspruch 59. Hinsichtlich des Vorliegens einer "Streitigkeit" über einen Anspruch bezieht sich der Gerichtshof auf die in seiner Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, die in seinem Urteil vom 23. Oktober 1985 im Fall Benthem (Série A Nr. 97, S. 14-15, Ziff. 32, EGMR-E 3, 112 f.) dargelegt sind.

    Dazu bestimmt er im Einzelnen die Gruppen der Leistungsempfänger, definiert die Grenzen des gewährten Schutzes, legt den Umfang der Beiträge und Leistungen fest, usw. Eingriffe des Staates durch Gesetz oder Verordnung haben den Gerichtshof gleichwohl in verschiedenen Fällen (insbesondere König, EGMR-E 1, 278; Le Compte, Van Leuven und De Meyere, EGMR-E 1, 537; Benthem, EGMR-E 3, 107) nicht zu entscheiden gehindert, dass der jeweils strittige Anspruch einen privaten und damit zivilrechtlichen Charakter hat.

  • EGMR, 08.06.1976 - 5100/71

    ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    Diese Einordnung stellt jedoch nur einen Ausgangspunkt dar (vgl. insbesondere sinngemäß das Urteil vom 8. Juni 1976 im Fall Engel u.a., Série A Nr. 22, S. 35, Ziff. 82, EGMR-E 1, 190); sie kann nicht entscheidend sein, wenn sie nicht durch andere Elemente erhärtet wird.
  • EGMR, 10.07.1984 - 8990/80

    GUINCHO c. PORTUGAL

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    82. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zieht eine vorübergehende Überlastung in einem Gericht nicht die völkerrechtliche Verantwortlichkeit des betroffenen Staates nach sich, wenn dieser mit der erforderlichen Zügigkeit wirksame Maßnahmen zur Überwindung des Engpasses ergreift (vgl. zuletzt das Urteil vom 10. Juli 1984 Guincho, Série A Nr. 81, S. 17, Ziff. 40, EGMR-E 2, 449 f.).
  • EGMR, 23.06.1981 - 6878/75

    LE COMPTE, VAN LEUVEN ET DE MEYERE c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    Dazu bestimmt er im Einzelnen die Gruppen der Leistungsempfänger, definiert die Grenzen des gewährten Schutzes, legt den Umfang der Beiträge und Leistungen fest, usw. Eingriffe des Staates durch Gesetz oder Verordnung haben den Gerichtshof gleichwohl in verschiedenen Fällen (insbesondere König, EGMR-E 1, 278; Le Compte, Van Leuven und De Meyere, EGMR-E 1, 537; Benthem, EGMR-E 3, 107) nicht zu entscheiden gehindert, dass der jeweils strittige Anspruch einen privaten und damit zivilrechtlichen Charakter hat.
  • EGMR, 06.11.1980 - 6538/74

    SUNDAY TIMES c. ROYAUME-UNI (N° 1) (ARTICLE 50)

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    Im Zusammenhang mit Art. 50 prüft der Gerichtshof indessen nur die Forderungen, die geltend gemacht werden; da eine Frage des ordre public nicht berührt ist, prüft er nicht von Amts wegen, ob der Bf. einen sonstigen Schaden erlitten hat (Urteil vom 6. November 1980 im Fall Sunday Times, Série A Nr. 38, S. 9, Ziff. 14, EGMR-E 1, 386).
  • EGMR, 13.07.1983 - 8737/79

    Zimmermann und Steiner ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    b) Anzuwendende Kriterien 78. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer muss im Einzelfall nach den jeweiligen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Kriterien beurteilt werden, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelt hat (s. insbesondere das Urteil Buchholz vom 6. Mai 1981, Série A Nr. 42, S. 15-16, Ziff. 49, EGMR-E 1, 530, und das Urteil Zimmermann und Steiner vom 13. Juli 1983, Série A Nr. 66, S. 11, Ziff. 24, EGMR-E 2, 290 f.).
  • EGMR, 06.05.1981 - 7759/77

    Buchholz ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    b) Anzuwendende Kriterien 78. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer muss im Einzelfall nach den jeweiligen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Kriterien beurteilt werden, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelt hat (s. insbesondere das Urteil Buchholz vom 6. Mai 1981, Série A Nr. 42, S. 15-16, Ziff. 49, EGMR-E 1, 530, und das Urteil Zimmermann und Steiner vom 13. Juli 1983, Série A Nr. 66, S. 11, Ziff. 24, EGMR-E 2, 290 f.).
  • EGMR, 08.12.1983 - 7984/77

    PRETTO ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    Er hat somit dazu beigetragen, das Verfahren zu verlängern (s. sinngemäß das Urteil vom 8. Dezember 1983 Pretto u.a., Série A Nr. 71, S. 15, Ziff. 34, EGMR-E 2, 319).
  • EGMR, 16.07.1971 - 2614/65

    RINGEISEN v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 29.05.1986 - 9384/81
    "Es kommt nicht auf die Natur des Gesetzes an, nach dem die fragliche Streitigkeit zu entscheiden ist," und auch nicht "auf die Natur der sachlich zuständigen Behörde": es kann sich um eine "ordentliche Gerichtsbarkeit" oder um "eine Verwaltungsbehörde, usw." handeln (Ringeisen, Urteil vom 16. Juli 1971 Série A Nr. 13, S. 39, Ziff. 94, EGMR-E 1, 131).
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am

    Solche durch zulässiges Prozessverhalten, wie zB Fristverlängerungsanträge, herbeigeführte Verfahrensverzögerungen fallen in den Verantwortungsbereich des Betroffenen und werden nicht dem Staat zugerechnet (vgl BGH Urteil vom 13.2.2014 - III ZR 311/13 - MDR 2014, 526 mwN; zur Erschwerung richterlicher Tätigkeit durch Fristverlängerungsanträge vgl auch EGMR Urteil vom 29.5.1986 - Individualbeschwerde Nr. 9384/81, 9/1984/81/128 D./Deutschland - NJW 1989, 652, 654) .
  • BFH, 16.11.2011 - X R 15/09

    Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung;

    Dem steht das von den Klägern angeführte EGMR-Urteil vom 29. Mai 1986  9/1984/81/128 (NJW 1989, 652) nicht entgegen.

    Er hat zugleich aber festgestellt, dass es sich bei den Leistungsansprüchen von Arbeitnehmern gegen die gesetzliche Unfallversicherung um "zivilrechtliche Ansprüche" im Sinne der genannten Konventionsvorschrift handelt (EGMR-Urteil in NJW 1989, 652, Rz 71 ff.: Unfallrente als Verlängerung des dem Arbeitnehmer entgehenden zivilrechtlichen Anspruchs auf Vergütung).

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Erhebung der

    Bei der jetzt anstehenden Konkretisierung darf das LSG insbesondere berücksichtigen, dass die Klägerin keinen entschädigungsrechtlichen Vorteil daraus ziehen darf, dass sie unstrukturierte umfangreiche Schriftsätze und Stellungnahmen bei Gericht einreicht (vgl BVerfG Beschluss vom 7.6.2011 - 1 BvR 194/11) oder Anträge (zu Befangenheitsanträgen zB BVerfG Beschluss vom 30.7.2009 - 1 BvR 2662/06; zu Fristverlängerungsanträgen auch EGMR Urteil vom 29.5.1986 - 9/1984/81/128) , denen das Gericht nachgehen muss, auch wenn dies letztlich nicht zur Kenntniserlangung oder Verfahrensförderung beiträgt oder sich in der Wiederholung immer gleichen Vorbringens erschöpft (vgl auch Überblick bei Ott in Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, GVG, § 198 RdNr 113) .
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Rechtsprechung
   EGMR, 27.02.1985 - 9384/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,28341
EGMR, 27.02.1985 - 9384/81 (https://dejure.org/1985,28341)
EGMR, Entscheidung vom 27.02.1985 - 9384/81 (https://dejure.org/1985,28341)
EGMR, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 9384/81 (https://dejure.org/1985,28341)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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