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AG Halle/Saale, 20.08.2015 - 94 C 1316/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Halle (Saale) kommt mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 20.8.2015 - 94 C 1316/14 - nur zur überwiegenden Verurteilung der HUK 24 AG bezüglich der gekürzten Sachverständigenkosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Halle/Saale, 20.08.2015 - 94 C 1316/14
Ein Indiz für die Erforderlichkeit bildet die Übereinstimmung des vom Geschädigten erbrachten Kostenaufwandes mit der Rechnung, sofern diese bzw. die ihr zu Grunde liegende Preisvereinbarung nicht auch für den Geschädigten erkennbar über den üblichen Preisen liegt, weswegen ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages grundsätzlich nicht ausreicht, um die geltend gemachte Schadenshöhe infrage zu stellen (vergleiche BGH, Urteil vom 11.02.2014 VI ZR 225/13). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Halle/Saale, 20.08.2015 - 94 C 1316/14
Die Heranziehung von Listen und Tabellen zur Schadensschätzung ist im Rahmen des §§ 287 ZPO zulässig (vergleiche BGH, Urteil vom 11.03.2008 VI ZR 164/07). - BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98
Begriff der üblichen Vergütung
Auszug aus AG Halle/Saale, 20.08.2015 - 94 C 1316/14
Üblich ist eine Vergütung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nach Art, Güte und Umfang gleiche Leistung nach Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt (vergleiche BGH, NJW 2001, 151 ff.). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Halle/Saale, 20.08.2015 - 94 C 1316/14
Als erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des §§ 249 BGB kann der Geschädigte grundsätzlich nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (vergleiche BGH, Versicherungsrecht 2007, 560 ff.). - OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Halle/Saale, 20.08.2015 - 94 C 1316/14
Solange für ihn als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinanderstehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen verlangen (vergleiche OLG Naumburg, NJW-RR 2006 1029 ff. mit weiteren Nennungen).